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− | Das Konsulat war das höchste Amt | + | Das '''Konsulat''' war das höchste Amt [[Rom]]s in den "Friedenszeiten" der Republik. Bereits mit dem Sturz der [[Könige]] 509 v.Chr. wurde der Sage nach mit [[Lucius Iunius Brutus]] der erste Consul Roms ernannt. Er übernahm die Vorrechte des Königs, der dadurch ersetzt worden war. Die daraus resultierende uneingeschränkte Amtsgewalt wurde durch das Prinzip der Kollegialität und der Annuität begrenzt. |
− | Anfangs musste der Consul dem [[Patrizier|Patrizierstand]] entstammen, doch ermöglichte 367 v.Chr. die Lex Licinia auch den Plebejern den Zugang zu diesem Staatsamt. Um in das Konsulat gewählt zu werden musste man ein Mindestalter erreicht haben. Unter den Gracchen waren dies 37 Jahre, gegen Ende der Republik 43 Jahre und in der Kaiserzeit schliesslich 33 Jahre. | + | Anfangs musste der Consul dem [[Patrizier|Patrizierstand]] entstammen, doch ermöglichte 367 v.Chr. die Lex Licinia auch den Plebejern den Zugang zu diesem Staatsamt. Um in das Konsulat gewählt zu werden musste man ein Mindestalter erreicht haben. Unter den Gracchen waren dies 37 Jahre, gegen Ende der Republik 43 Jahre und in der [[Kaiserzeit]] schliesslich 33 Jahre. |
− | Nicht immer gab es zwei Consuln, in manchen Jahren wurden vier, im ersten Jahr der Republik gar fünf ernannt. Starb ein Consul während der Ausübung seiner Tätigkeit oder legte sein Amt | + | Nicht immer gab es zwei Consuln, in manchen Jahren wurden vier, im ersten Jahr der Republik gar fünf ernannt. Starb ein Consul während der Ausübung seiner Tätigkeit oder legte sein Amt nieder, so wurde ein ''[[Consul suffectus]]'' (= Ersatzkonsul) nachgewählt. Während der Kaiserzeit wurde dies zur |
In der Republik wurde der Consul von den Centuriarkomitien gewählt. Seit 153 v.Chr. war ihr Amtsantritt am 1. Januar eines jeden Jahres. Dieser Tag wurde von einer feierlichen Zeremonie am [[Capitol]] begleitet, wo die neuen Consuln ihre Gelübde für die bevorstehende Amtszeit ablegten und die alten ihre einlösten. | In der Republik wurde der Consul von den Centuriarkomitien gewählt. Seit 153 v.Chr. war ihr Amtsantritt am 1. Januar eines jeden Jahres. Dieser Tag wurde von einer feierlichen Zeremonie am [[Capitol]] begleitet, wo die neuen Consuln ihre Gelübde für die bevorstehende Amtszeit ablegten und die alten ihre einlösten. | ||
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Der Consul war ein Magistrat mit ''imperium'', was ihm die uneingeschränkte Amtsgewalt verlieh. Im Regelfall wechselten sich die beiden Amtsträger monatlich bei der Regierungsarbeit ab. In Krisenzeiten konnte einer die Geschäfte in Rom übernehmen, der andere bei den Truppen im Feld stehen. Manchmal wechselten sich die Magistrate auch täglich ab (etwa wenn beide im Feld standen und das Heer kommandierten) oder losten um die Aufgaben. | Der Consul war ein Magistrat mit ''imperium'', was ihm die uneingeschränkte Amtsgewalt verlieh. Im Regelfall wechselten sich die beiden Amtsträger monatlich bei der Regierungsarbeit ab. In Krisenzeiten konnte einer die Geschäfte in Rom übernehmen, der andere bei den Truppen im Feld stehen. Manchmal wechselten sich die Magistrate auch täglich ab (etwa wenn beide im Feld standen und das Heer kommandierten) oder losten um die Aufgaben. | ||
− | Ein Consul repräsentierte den Staat nach innen und aussen und im Kriegsfall übernahm er die Aushebung der Legionen und den Oberbefehl des Heeres. Ihm oblag weiters die Einberufung des [[Senat|Senats]]; dessen Leitung und die der ''[[comitia]]''. Folglich hatte er auch für die Durchsetzung der Beschlüsse zu sorgen. Die damit verbundenen richterlichen Aufgaben wurden mehr und mehr von den [[Praetor|Praetoren]] übernommen. Die Verwaltungsagenden schon sehr früh auf andere Amtsträger abgewälzt, sodass das Konsulat vor allem ein politisches Amt war. Religiöser Natur war der Vorsitz | + | Ein Consul repräsentierte den Staat nach innen und aussen und im Kriegsfall übernahm er die Aushebung der Legionen und den Oberbefehl des Heeres. Ihm oblag weiters die Einberufung des [[Senat|Senats]]; dessen Leitung und die der ''[[comitia]]''. Folglich hatte er auch für die Durchsetzung der Beschlüsse zu sorgen. Die damit verbundenen richterlichen Aufgaben wurden mehr und mehr von den [[Praetor|Praetoren]] übernommen. Die Verwaltungsagenden schon sehr früh auf andere Amtsträger abgewälzt, sodass das Konsulat vor allem ein politisches Amt war. Religiöser Natur war der Vorsitz beim Latinerfest und das Recht auf die Einholung großer [[Auspizien]]. |
Im Sinne der Kollegialität gab es zwei Consuln, die sich fast ausschliesslich aus jenen Familien rekrutierten, die bereits irgendwann einmal einen Consul gestellt hatten. Von 200 v.Chr. bis 146 v.Chr. stammten lediglich 16 der 108 Konsuln nicht aus den angesehensten Familien. | Im Sinne der Kollegialität gab es zwei Consuln, die sich fast ausschliesslich aus jenen Familien rekrutierten, die bereits irgendwann einmal einen Consul gestellt hatten. Von 200 v.Chr. bis 146 v.Chr. stammten lediglich 16 der 108 Konsuln nicht aus den angesehensten Familien. | ||
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Das Ansehen des Konsulats war trotz des ständigen Rückgangs von Einfluss und Macht sehr hoch. Um in das Konsulat gewählt zu werden musste man niedrigere Magistraturen durchlaufen haben. Man konnte auch mehrmals zum Consul gewählt werden, jedoch sollten zwischen den Ämtern mindestens zehn Jahre liegen. In der Praxis wurde dies besonders seit Ende der mittleren Republik nicht mehr durchgehalten. | Das Ansehen des Konsulats war trotz des ständigen Rückgangs von Einfluss und Macht sehr hoch. Um in das Konsulat gewählt zu werden musste man niedrigere Magistraturen durchlaufen haben. Man konnte auch mehrmals zum Consul gewählt werden, jedoch sollten zwischen den Ämtern mindestens zehn Jahre liegen. In der Praxis wurde dies besonders seit Ende der mittleren Republik nicht mehr durchgehalten. | ||
− | Mit der Errichtung des Kaiserreiches büsste das Konsulat seine Eigenständigkeit völlig ein. Seit Kaiser [[Tiberius]] wurden die Consuln nicht mehr von den Centuriarkomitien, sondern vom Senat ernannt. Der Kaiser hatte aber bereits ein Vorschlagsrecht. Seit dem 3.Jh.n.Chr. bürgerte sich die Ernennung direkt durch den Kaiser ein. Gleichzeitig begann man mehr als zwei Consuln als eine Art Reserve zu ernennen, die dann den beiden ersternannten nachfolgten. Es wurde auch üblich, dass die amtierenden Consuln zu Jahresmitte ihr Amt niederlegten, um ihren designierten Nachfolgern Platz zu machen. Mit der wachsenden Bedeutung [[Constantinopel | + | Mit der Errichtung des Kaiserreiches büsste das Konsulat seine Eigenständigkeit völlig ein. Seit Kaiser [[Tiberius]] wurden die Consuln nicht mehr von den Centuriarkomitien, sondern vom Senat ernannt. Der Kaiser hatte aber bereits ein Vorschlagsrecht. Seit dem 3.Jh.n.Chr. bürgerte sich die Ernennung direkt durch den Kaiser ein. Gleichzeitig begann man mehr als zwei Consuln als eine Art Reserve zu ernennen, die dann den beiden ersternannten nachfolgten. Es wurde auch üblich, dass die amtierenden Consuln zu Jahresmitte ihr Amt niederlegten, um ihren designierten Nachfolgern Platz zu machen. Mit der wachsenden Bedeutung [[Constantinopel]]s als zweite Reichshauptstadt wurden im geteilten Römerreich auch für den Osten Consuln ernannt. |
Obwohl die politischen Funktionen während der Kaiserzeit praktisch nicht mehr vorhanden waren, büsste das Amt nichts von seinem Ansehen ein. In der späteren Kaiserzeit oblag einem Consul die Ausrichtung von Festen und Feierlichkeiten, wodurch das Amt für die Inhaber sehr kostspielig wurde (vgl. das [[Aedil|Aedilat]] in der Republik). | Obwohl die politischen Funktionen während der Kaiserzeit praktisch nicht mehr vorhanden waren, büsste das Amt nichts von seinem Ansehen ein. In der späteren Kaiserzeit oblag einem Consul die Ausrichtung von Festen und Feierlichkeiten, wodurch das Amt für die Inhaber sehr kostspielig wurde (vgl. das [[Aedil|Aedilat]] in der Republik). |
Version vom 27. September 2009, 22:50 Uhr
Das Konsulat war das höchste Amt Roms in den "Friedenszeiten" der Republik. Bereits mit dem Sturz der Könige 509 v.Chr. wurde der Sage nach mit Lucius Iunius Brutus der erste Consul Roms ernannt. Er übernahm die Vorrechte des Königs, der dadurch ersetzt worden war. Die daraus resultierende uneingeschränkte Amtsgewalt wurde durch das Prinzip der Kollegialität und der Annuität begrenzt.
Anfangs musste der Consul dem Patrizierstand entstammen, doch ermöglichte 367 v.Chr. die Lex Licinia auch den Plebejern den Zugang zu diesem Staatsamt. Um in das Konsulat gewählt zu werden musste man ein Mindestalter erreicht haben. Unter den Gracchen waren dies 37 Jahre, gegen Ende der Republik 43 Jahre und in der Kaiserzeit schliesslich 33 Jahre.
Nicht immer gab es zwei Consuln, in manchen Jahren wurden vier, im ersten Jahr der Republik gar fünf ernannt. Starb ein Consul während der Ausübung seiner Tätigkeit oder legte sein Amt nieder, so wurde ein Consul suffectus (= Ersatzkonsul) nachgewählt. Während der Kaiserzeit wurde dies zur
In der Republik wurde der Consul von den Centuriarkomitien gewählt. Seit 153 v.Chr. war ihr Amtsantritt am 1. Januar eines jeden Jahres. Dieser Tag wurde von einer feierlichen Zeremonie am Capitol begleitet, wo die neuen Consuln ihre Gelübde für die bevorstehende Amtszeit ablegten und die alten ihre einlösten.
Der Consul war ein Magistrat mit imperium, was ihm die uneingeschränkte Amtsgewalt verlieh. Im Regelfall wechselten sich die beiden Amtsträger monatlich bei der Regierungsarbeit ab. In Krisenzeiten konnte einer die Geschäfte in Rom übernehmen, der andere bei den Truppen im Feld stehen. Manchmal wechselten sich die Magistrate auch täglich ab (etwa wenn beide im Feld standen und das Heer kommandierten) oder losten um die Aufgaben.
Ein Consul repräsentierte den Staat nach innen und aussen und im Kriegsfall übernahm er die Aushebung der Legionen und den Oberbefehl des Heeres. Ihm oblag weiters die Einberufung des Senats; dessen Leitung und die der comitia. Folglich hatte er auch für die Durchsetzung der Beschlüsse zu sorgen. Die damit verbundenen richterlichen Aufgaben wurden mehr und mehr von den Praetoren übernommen. Die Verwaltungsagenden schon sehr früh auf andere Amtsträger abgewälzt, sodass das Konsulat vor allem ein politisches Amt war. Religiöser Natur war der Vorsitz beim Latinerfest und das Recht auf die Einholung großer Auspizien.
Im Sinne der Kollegialität gab es zwei Consuln, die sich fast ausschliesslich aus jenen Familien rekrutierten, die bereits irgendwann einmal einen Consul gestellt hatten. Von 200 v.Chr. bis 146 v.Chr. stammten lediglich 16 der 108 Konsuln nicht aus den angesehensten Familien.
Das Ansehen des Konsulats war trotz des ständigen Rückgangs von Einfluss und Macht sehr hoch. Um in das Konsulat gewählt zu werden musste man niedrigere Magistraturen durchlaufen haben. Man konnte auch mehrmals zum Consul gewählt werden, jedoch sollten zwischen den Ämtern mindestens zehn Jahre liegen. In der Praxis wurde dies besonders seit Ende der mittleren Republik nicht mehr durchgehalten.
Mit der Errichtung des Kaiserreiches büsste das Konsulat seine Eigenständigkeit völlig ein. Seit Kaiser Tiberius wurden die Consuln nicht mehr von den Centuriarkomitien, sondern vom Senat ernannt. Der Kaiser hatte aber bereits ein Vorschlagsrecht. Seit dem 3.Jh.n.Chr. bürgerte sich die Ernennung direkt durch den Kaiser ein. Gleichzeitig begann man mehr als zwei Consuln als eine Art Reserve zu ernennen, die dann den beiden ersternannten nachfolgten. Es wurde auch üblich, dass die amtierenden Consuln zu Jahresmitte ihr Amt niederlegten, um ihren designierten Nachfolgern Platz zu machen. Mit der wachsenden Bedeutung Constantinopels als zweite Reichshauptstadt wurden im geteilten Römerreich auch für den Osten Consuln ernannt.
Obwohl die politischen Funktionen während der Kaiserzeit praktisch nicht mehr vorhanden waren, büsste das Amt nichts von seinem Ansehen ein. In der späteren Kaiserzeit oblag einem Consul die Ausrichtung von Festen und Feierlichkeiten, wodurch das Amt für die Inhaber sehr kostspielig wurde (vgl. das Aedilat in der Republik).
In der Verwaltungslaufbahn der römischen Kaiserzeit war das Konsulat ein fixer Bestandteil, den jeder, der auf senatorische Posten aus war oder in den Senat aufgenommen werden wollte, anstrebte. Anhand der Ernennungen seitens des Kaisers konnte man auch erkennen, wem die kaiserliche Gunst hold war.
Manchmal übernahm auch der Kaiser persönlich das Konsulat. Übte er das Amt aus, so wurde dies mit Consul samt einer Nummer in seiner Titulatur vermerkt. Das Interesse der Kaiser am Konsulat war unterschiedlich. Domitian hatte in zehn von 15 Regierungsjahren das Konsulat inne, Trajan fünf Mal (plus ein Mal vor seiner Inthronisierung), doch verloren die meisten Kaiser nach ihrer ersten Amtszeit das Interesse daran.
Äussere Erkennungsmerkmale eines Consuls waren das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die toga praetexta und zwölf Liktoren. Dem gerade nicht amtierenden Consul gingen die Liktoren ohne Rutenbündel voran. In der Kaiserzeit kamen noch diverse andere Kennzeichen und Vorrechte hinzu.
Die Einrichtung des Konsulats war den Römern so vertraut, dass nach den Amtsinhabern die Jahre benannt wurden. Der Consul war damit Eponyme (Namensgeber für einen Zeitraum). Ihre Namen wurden in fasti consulares festgehalten. Kaiser Augustus liess diese Listen am Beginn seiner Regierungszeit überarbeiten und so gut es ging von Fehlern säubern.