Iuridicus: Unterschied zwischen den Versionen

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So tauchen in den kaiserlichen [[Provinz]]en seit [[Hadrian]] oder [[Vespasian]] ''legati iuridici'' auf. Sie fungierten als Stellvertreter des [[Legatus augusti pro praetore]] in Rechtsprechungsaufgaben und waren entweder für die ganze Provinz oder aber für Unterbezirke zuständig. Ob sie ihre Kompetenzen dabei vom Statthalter oder direkt vom [[Kaiser]] ableiteten, ist unklar.
 
So tauchen in den kaiserlichen [[Provinz]]en seit [[Hadrian]] oder [[Vespasian]] ''legati iuridici'' auf. Sie fungierten als Stellvertreter des [[Legatus augusti pro praetore]] in Rechtsprechungsaufgaben und waren entweder für die ganze Provinz oder aber für Unterbezirke zuständig. Ob sie ihre Kompetenzen dabei vom Statthalter oder direkt vom [[Kaiser]] ableiteten, ist unklar.
  
In ähnlicher Weise war auch der ''iuridicus Alexandriae'' für zivile Rechtsprechungsaufgaben in [[Aegyptus]] zuständig, die er in einem formlosen [[Kognitionsverfahren]] behandelte. Darüber hinaus war er allerdings auch in anderen Dingen der Stellvertreter des [[Praefectus Aegypti]] und wurde unabhängig von diesem direkt vom Kaiser ernannt.
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In ähnlicher Weise war auch der ''iuridicus Alexandriae'' für zivile Rechtsprechungsaufgaben in [[Aegyptus]] zuständig, die er in einem formlosen [[Prozessrecht#Der Kognitionsprozess|Kognitionsverfahren]] behandelte. Darüber hinaus war er allerdings auch in anderen Dingen der Stellvertreter des [[Praefectus Aegypti]] und wurde unabhängig von diesem direkt vom Kaiser ernannt.
  
Seit 163 n. Chr. sind schließlich auch ''iuridici'' in [[Italia]] belegt. Ihr Aufgabenbereich war dabei - wohl in Vertretung des [[Praetor]] - auf eine bestimmte Region begrenzt. Für sie ist eine jurisdiktionelle Tätigkeit in freiwilligen [[Legisaktionsverfahren]], [[Fideikomiss]]en, [[Tutor|Vormundschaften]] und Streitigkeiten zwischen ''[[Ordo Decurionum|decuriones]]'' bekannt, jedoch geht die Forschung davon aus, dass sie insgesamt für [[Zivilrecht|Zivil-]] und [[Strafrecht|Strafsachen]] zuständig waren. Dabei bedienten sie sich vermutlich des [[Formularprozess]]es, in späterer Zeit auch immer häufiger des Kognitionsverfahrens. Ihre Funktion verschwindet in der Verwaltungreform [[Diokletian]]s.
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Seit 163 n. Chr. sind schließlich auch ''iuridici'' in [[Italia]] belegt. Ihr Aufgabenbereich war dabei - wohl in Vertretung des [[Praetor]] - auf eine bestimmte Region begrenzt. Für sie ist eine jurisdiktionelle Tätigkeit in freiwilligen [[Prozessrecht#Das Legisaktionsverfahren|Legisaktionsverfahren]], [[Fideikomiss]]en, [[Tutor|Vormundschaften]] und Streitigkeiten zwischen ''[[Ordo Decurionum|decuriones]]'' bekannt, jedoch geht die Forschung davon aus, dass sie insgesamt für [[Zivilrecht|Zivil-]] und [[Strafrecht|Strafsachen]] zuständig waren. Dabei bedienten sie sich vermutlich des [[Prozessrecht#Der Formularprozess|Formularprozess]]es, in späterer Zeit auch immer häufiger des Kognitionsverfahrens. Ihre Funktion verschwindet in der Verwaltungreform [[Diokletian]]s.
  
  
 
'''Literatur:''' Schiemann, Gottfried: ''Iuridicus'', in: DNP.
 
'''Literatur:''' Schiemann, Gottfried: ''Iuridicus'', in: DNP.

Aktuelle Version vom 3. Dezember 2011, 23:51 Uhr

Als Iuridicus wurde in der Kaiserzeit ein Gerichtsbeamter bezeichnet, der in verschiedenen Zusammenhängen auftrat.

So tauchen in den kaiserlichen Provinzen seit Hadrian oder Vespasian legati iuridici auf. Sie fungierten als Stellvertreter des Legatus augusti pro praetore in Rechtsprechungsaufgaben und waren entweder für die ganze Provinz oder aber für Unterbezirke zuständig. Ob sie ihre Kompetenzen dabei vom Statthalter oder direkt vom Kaiser ableiteten, ist unklar.

In ähnlicher Weise war auch der iuridicus Alexandriae für zivile Rechtsprechungsaufgaben in Aegyptus zuständig, die er in einem formlosen Kognitionsverfahren behandelte. Darüber hinaus war er allerdings auch in anderen Dingen der Stellvertreter des Praefectus Aegypti und wurde unabhängig von diesem direkt vom Kaiser ernannt.

Seit 163 n. Chr. sind schließlich auch iuridici in Italia belegt. Ihr Aufgabenbereich war dabei - wohl in Vertretung des Praetor - auf eine bestimmte Region begrenzt. Für sie ist eine jurisdiktionelle Tätigkeit in freiwilligen Legisaktionsverfahren, Fideikomissen, Vormundschaften und Streitigkeiten zwischen decuriones bekannt, jedoch geht die Forschung davon aus, dass sie insgesamt für Zivil- und Strafsachen zuständig waren. Dabei bedienten sie sich vermutlich des Formularprozesses, in späterer Zeit auch immer häufiger des Kognitionsverfahrens. Ihre Funktion verschwindet in der Verwaltungreform Diokletians.


Literatur: Schiemann, Gottfried: Iuridicus, in: DNP.