Civitas
Als Cívitates (wörtlich: "Bürgerschaften") werden die Verwaltungsbezirke bezeichnet, in die Italia sowie die Provinzen unterteilt sind. Zu jeder Civitas gehört ein Hauptort (Oppidum), sowie eine beliebige Anzahl von Dörfern (Vici) und Gehöften (Villae rusticae). In den gallischen und germanischen Provinzen bildeten sich die Civitates beispielsweise meist aus den Gebieten der dort ansässigen Stämme. Die Benennung der Civitas erfolgt dann in der Regel nach dem Namen des Hauptortes oder des Stammes.
Das Oppidum einer Civitas verfügte in den Provinzen nicht notwendigerweise über Stadtrechte (als Municipium oder Colonia), jedoch in der Regel über eine gewisse Anzahl repräsentativer öffentlicher Bauen, die für die Verwaltung der Civitas nötig waren (Forum, Basilika) oder ihren Charakter als Hauptort unterstrichen (Theater, Thermen, Tempel). Für nahezu alle Civitas-Hauptorte kann angenommen werden, dass sie zumindest in der Entstehungszeit der jeweiligen Provinz mit einer kleinen Garnison besetzt waren.
Der Rechtsstatus des Civitas-Hauptortes war ausschlaggebend für den Rechtsstatus der Einwohner des gesamten Civitas. Während in Italia seit dem Bundesgenossenkrieg alle Bürgerschaften über das volle Bürgerrecht verfügten, existierten in den Provinzen stets Gebiete mit verschiedenem Rechtsstatus nebeneinander. Wurde einem Oppidum die Stadtrechte erteilt, galten das damit verliehene latinische oder italische Bürgerrecht für alle Einwohner der Civitas. Gegenüber den Einwohnern beachbarter Civitates ergaben sich dadurch beispielsweise Beschränkungen bei der Heirat, jedoch nicht im alltäglichen Rechtsverkehr.
Die Organisation einer Civitas
Das Zentralorgan der Civitas stellte der Ordo Decurionum dar, welcher sich aus den Magistri Vici der einzelnen Oppida der Civitas, und aus verdienten und/oder vermögenden Bürgern der Civitas zusammenstellte, und von einer Gruppe von vier bis sechs Magistraten geführt wurde.
Die sechs Magistratsämter stellten sich wie folgt zusammen:
Zwei Duumviri leiteten die Verwaltung der Civitas und die Ratsversammlungen, saßen den Wahlen zu den Ämtern vor und führten die niedere sowie freiwillige Gerichtsbarkeit aus.
Mehrere Aediles führen weitere wichtige Aufgaben in der Civitas aus.
Ein Quaestor steht der Kasse einer Civitas vor und führt die finanzielle Verwaltung.
Außerhalb der Rangordnung einer Civitas stand der Curator Civitatis, welcher normalerweise ein stadtbekannter Senator oder Ritter war, und vom Kaiser für die Überwachung und Sanierung der Stadtkasse eingesetzt wurde.
Die Bedeutung der Civitas
Die Bevölkerung einer Civitas außerhalb Italias
Die Bevölkerung einer Civitas bestand zum großen Teil aus der Urbevölkerung des jeweiligen Landstrichs, oder aus von der römischen Administration angesiedelten Völkern. In Germania gehörte die Errichtung einer Civitas zu den Grundbausteinen der Sicherung der Rhenusgrenze, sie gaben den Rom-freundlichen Stämmen (u.a. Mattiaker, Treverer, Vangionen) einen lokalen Zentralort, der in seiner Verwaltungsform meist die schon bestehende Stammeshierarchie übernahm und somit zur Integration der Stämme in den Vielvölkerstaat beitrug. Die lokalen Eliten stellten häufig den Großteil der Verwaltungsbeamten und wurden nach Überlieferung auch mit dem römischen Bürgerrecht ausgezeichnet, was bedeutend zur zuverlässigen Selbstverwaltung der Civitates beitrug.
Literatur:
Th. Fischer (Hrsg.), Die römischen Provinzen, Stuttgart 2001, S. 51-56
M. Wamser (Hrsg.), Die Römer zwischen Alpen und Nordmeer, Mainz 2000, S. 98-107
Vittinghof, Friedrich, Civitas Romana, Klett-Cota, Stuttgart 1994
Dahlheim, Werner, Geschichte der römischen Kaiserzeit, Oldenbourg, München 2003
Bleicken, Jochen, Verfassungs- und Sozialgeschichte des römischen Kaiserreichs, Band 2, Stuttgart 1995
Kolb, Frank, Stadt im Altertum, Düsseldorf 2005