Aedil: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Magistrat]]Die '''Aedilität''' war eine römische [[Magistrat]]ur, deren Kompetenzen sich vor allem auf den Bereich der Ordnungsverwaltung in der Stadt beschränkten, namentlich die Marktaufsicht und damit verbundene Jurisdiktion, Aufsicht über öffentliche Bauten und Straßen, sowie die Versorgung der Stadt mit Getreide und Wasser. Sie stellte als Alternative zum [[Volkstribunat]] das zweite Amt nach der [[Quaestur]] im ''[[Cursus honorum]]'' dar.
Das Amt des Aedilen wurde 494 v.Chr. gemeinsam mit dem Amt des  [[Volkstribun|Volkstribunen]] geschaffen und ein Jahr später erstmals zur Wahl gestellt. Bis 366 v.Chr. war das Aedilat nur den Plebejern zugänglich. Die beiden ''Aediles Plebeii'' wurden vom ''Concilium Plebis'', der [[Volksversammlung]], für ein Jahr gewählt und saßen dem Gremium auch vor. Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei ihrer Arbeit. Aus diesem Grund genossen sie ebenfalls Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertrug. Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit war die Verwaltung und Aufsicht über die plebejischen Tempel (samt deren Kassen) und Spiele.
 
  
Mit der Zeit erweiterte sich der Aufgabenbereich und die [[Patrizier]] erhielten mit den ''aediles curules'' ebenfalls zwei Amtsträger. Diese wurden von den [[Tributarkomitien]] für ein Jahr gewählt und genossen keine Immunität. Dafür hatten sie Anrecht auf den kurulischen Stuhl und durften die [[Auspizien]] überwachen. Die kurulischen Aedilen leiteten die Tributarkomitien und beriefen sie ein. In der Rechtsprechung oblag ihnen die Leitung bei Zivilprozessen wegen Beleidigungen. Ähnlich ihrer plebejischen Pendants beaufsichtigten sie die patrizischen Tempel und wachten über die grossen Spiele der Patrizier. Schon bald näherten sich die Aufgaben der plebejischen und der kurulischen Aedilen derart an, dass sie ein Viermannkollegium bildeten.
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== Ursprünge ==
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Die Aedilität gehört vermutlich zu den jüngeren Magistraturen [[Rom]]s. Nach [[Livius]] wurde dieses Amt 494 v. Chr. gemeinsam mit dem Volkstribunat eingerichtet und diente diesen Repräsentanten der ''[[Plebejer|plebs]]'' wohl als Hilfsmagistratur. Dem Namen nach zu urteilen oblag ihnen dabei von Anfang an die Sorge um den Bau und Unterhalt der Tempel, besonders des [[Ceres]]-Tempels (''aedes Cereris'') auf dem [[Aventin]], der als zentrales Heiligtum der ''plebs'' fungierte. Vermutlich übernahmen sie auch rasch die Aufsicht über den vor dem Tempel befindlichen Markt, aus dem sich die generelle Marktaufsicht der Aedile entwickelte.
  
Die Aedilen besassen nun die ''Potestas'' (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das ''Imperium'' (allgemeine Amtsgewalt). Ihr Aufgabenbereich umfasste drei Bereiche. Die ''Cura Urbis'' mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählte auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen. Bei Prozessen vor den Tributarkomitien übernahmen sie den Vorsitz. Der zweite Bereich war die ''Cura Annonae'', der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasste. Als letzte Verantwortung oblag ihnen mit der ''Cura Ludorum'' noch die Organisation der öffentlichen Spiele.
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366 v. Chr. wurde durch die Lex Furia de aedilibus schließlich das [[Patrizier|patrizische]] Pendant zu den beiden ''aediles plebis'', zwei ''aediles curules'', eingeführt. Im Gegensatz zu den plebejischen Aedilen genossen diese keine Unantastbarkeit (''sacrosanctitas'' wie die Volkstribune), dafür besaßen sie jedoch Gerichtsbefugnisse und verschiedene Ehrenrechte (die [[Sella curulis]] - wie der Name schon sagt, das ''[[Imagines|ius imaginum]]'' und das Tragen der ''[[Toga|toga praetexta]]''), aber kein [[Imperium]].
  
Im Sinne des antiken Amtsverständnis übten sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Im Laufe der Zeit entwickelte sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht. Das Amt der beiden ''Aediles Plebeii'' war nur Plebejern zugänglich. Für die ''Aediles Curules'' musste man dem Senatoren- oder Ritterstand entstammen.
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Wie auch die Volkstribune wurden alle vier Aedile in den [[Comitia#Comitia_Tributa|Tributarkomitien]] gewählt, wobei das Mindestalter dafür bei 37 Jahren lag.
  
Das Aedilat war seit der mittleren Republik das gefürchtetste Amt in Rom. Infolge mangelnder materieller Ausstattung von Seiten des Senats, waren die Amtsinhaber gezwungen eigenes Geld zur Verfügung zu stellen. Damit konnte man aber auch die Gunst des Volkes gewinnen und so seiner Karriere einen grossen Schub geben. Dies war auch der Grund, warum in der Kaiserzeit mehr und mehr Aufgaben der Aedilen vom Kaiser übernommen wurde. Dazu wurden eigene Beamte ernannt. So für die Organisation der Spiele oder die Getreideverteilung.
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== Aufgaben in der [[Republik]] ==
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Aus den Aufgaben der Marktaufsicht entwickelte sich im Laufe der Republik eine breite Verwaltungskompetenz der Aedile, die sie zur zentralen innerstädtischen Ordnungsbehörde machte. So trat zu ihrer Aufsicht über den Ceres-Tempel und die Märkte der Bau und die Erhaltung aller öffentlichen Gebäude und Tempel, über [[Straße]]n und öffentliche Spiele hinzu. Auch die Versorgung der Stadt mit Getreide (''annona'') und Wasser (''cura aquarum'') wurde ihnen überlassen. Für die Durchsetzung der Ordnung oblag ihnen dabei allerdings auch weiterhin kein ''imperium'', sondern lediglich eine beschränkte Amtsgewalt (''potestas''), die aber die [[Coercitio]] einschloss. Ebenso oblag ihnen bis 11 v. Chr. die Verwaltung der [[Tabularium|staatlichen Archive]].
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Um einen reibungslosen Ablauf der Märkte zu sichern, erhielten zuerst die curulischen Aedile, später auch die plebejischen auch Rechtsprechungsgewalten entsprechend denen der [[Praetor]]en, allerdings auf Marktgerichtsbarkeit wie Mängelbeseitung, Schadensersatz, Tierhalterhaftung oder Beleidigung beschränkt. Als Richtlinie zulässiger Klagen veröffentlichten die curulischen Aedile dazu ein ''edictum aedilium curulium'', das analog zum [[Prätor und Edikt|praetorischen Edikt]] funktionierte. Die Klagefristen waren dabei mit einem halben oder einem Jahr relativ kurz.
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Als weitere Aufgabe übernahmen die Aedile schließlich auch die Abhaltung und Finanzierung der großen römischen Spiele. So veranstalteten die ''aediles plebis'' die ''ludi plebei'' im November und die ''aediles curules'' die etwas kostspieligeren ''ludi romani'' im [[September]]. Auch hier nahmen sie allerdings ordnungspolitische Funktionen wahr, da sie als Veranstalter über die Werkverträge entschieden und damit die traditionelle Meinungsfreiheit des [[Theater]]s (''licentia'') aus moralischen oder politischen Gründen beschränken konnten. Diese Aufgabe machte die Aedilität allerdings sehr kostspielig, da das staatlich zur Verfügung gestellte Geld üblicherweise nicht ausreichte, um angemessen große Spiele zu finanzieren. So war dieses Amt in der Elite Roms einerseits gefürchtet, bot andererseits die Möglichkeit, seine Karriere durch pompöse Darbietungen im Gedächtnis der Bevölkerung zu verankern und so seine Karriere zu befördern.
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== Die Aedilität in der [[Kaiserzeit]] ==
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Obwohl die Aedile bereits seit [[Caesar]] weite Teile ihrer Aufgabenbereiche verloren, wurde das Amt beibehalten. So führte Caesar bereits zwei ''aediles cereales'' für die Getreideversorgung ein und übernahm selbst die Oberaufsicht über den Straßenbau. [[Augustus]] schließlich beanspruchte die gesamte ''cura urbis'' für sich und übergab auch die Getreideversorgung an einen [[Eques|ritterlichen]] ''praefectus annonae''. Für einzelne Teilbereiche der ehemals aedilischen Kompetenzen wurden im Laufe der Zeit eigene, länger amtierende und besoldete [[Curator|Beamte]] eingesetzt, etwa der [[Curator aquarum]] oder der [[Curator viarum]], die ihre Amtsbereiche nun im Namen des Kaisers und nicht der Aedile verwalteten. Ihre polizeilichen Befugnisse schließlich gingen an den ''[[Praefectus urbi]]'' bzw. die ''[[Praefectus Praetorio|Praefecti Pratorio]]'' und den ''[[Praefectus Vigilum|Vigilum]]'' über.
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Dennoch behielten sie sich gewisse Kompetenzen bei: So kontrollierten sie weiterhin den öffentlichen Handel (v.a. [[Maße und Gewichte]], [[Preise]] und Qualität von Waren) und nahmen weiterhin Ordnungsaufgaben, etwa die Überwachung von Garküchen oder die [[Straßenreinigung]] (unterstützt von den [[Vigintiviri#IIIIviri_viis_in_urbe_purgandis|IVviri in urbe purgandis]]), hatten aber auch etwa die diesbezüglichen Pflichten von Anwohnern einzufordern und öffentliche Plätze zu beaufsichtigen.
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Allerdings schränkte [[Nero]] auch die Koerzitionsrechte der ''aediles plebis'' ein, die Abhaltung der Spiele wurde 22 v. Chr. den Praetoren übertragen und Patrizier konnten diese Stufe des ''cursus honorum'' wohl überspringen. Auch das Mindestalter scheint herabgesetzt worden zu sein, denn üblicherweise bekleideten junge Senatoren dieses Amt bereits zwei Jahre nach der Quaestur. In der Spätantike fungierte die Aedilität schließlich nur noch als reines Ehrenamt, das nicht mehr zu den höchsten Staatsämtern gezählt wurde.
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== Aedile außerhalb Roms ==
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Auch in den ''[[Municipium|municipia]]'' und ''[[Colonia|coloniae]]'' [[Italia]]s und der [[Provinz]]en übernahmen ''aediles'' die Aufsicht über Märkte, öffentliche Gebäude, Spiele, Wasser und Abwasser, [[Thermae|Bäder]] und [[Vigiles]]. Anders als in Rom kamen ihnen dabei allerdings oft weitaus umfangreichere Jurisdiktionrechte zu, sodass sich ihre Kompetenzen von denen ihrer Vorgesetzten, der ''[[Duumvir|duumviri iure dicundo]]'', oft lediglich durch den maximalen Streitwert unterschieden.
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Üblicherweise wurden diese kommunalen Aedile durch den [[Ordo Decurionum|Stadtrat]] gewählt und konnten für die Erfüllung ihrer Aufgaben auf [[Apparitor]]en zurückgreifen.
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'''Quellen:'''<br>
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''Lex Irnitana'', § 19.<br>
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[http://www.imperiumromanum.com/staat/magistrat/magistrat_02.htm Imperiumromanum.com, Art. ''Aedil'']
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'''Literatur:'''<br>
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Gizewski, Christian: ''Aediles'', in: ''DNP''.<br>
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Jacques, Francois/Scheid, John: ''Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit. 44 v. Chr.-260 n. Chr''. Bd. 1: ''Die Struktur des Reiches'', aus dem Französischen übers. v. Peter Riedlberger, Stuttgart u. Leipzig 1998.<br>
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Gonzáles, Julián: ''The Lex Irnitana. A new copy of the Flavian municipal law'', in: ''Journal of Roman Studies'', Jg. 76 (1986), S. 201.

Aktuelle Version vom 14. Januar 2015, 17:20 Uhr

Die Aedilität war eine römische Magistratur, deren Kompetenzen sich vor allem auf den Bereich der Ordnungsverwaltung in der Stadt beschränkten, namentlich die Marktaufsicht und damit verbundene Jurisdiktion, Aufsicht über öffentliche Bauten und Straßen, sowie die Versorgung der Stadt mit Getreide und Wasser. Sie stellte als Alternative zum Volkstribunat das zweite Amt nach der Quaestur im Cursus honorum dar.

Ursprünge

Die Aedilität gehört vermutlich zu den jüngeren Magistraturen Roms. Nach Livius wurde dieses Amt 494 v. Chr. gemeinsam mit dem Volkstribunat eingerichtet und diente diesen Repräsentanten der plebs wohl als Hilfsmagistratur. Dem Namen nach zu urteilen oblag ihnen dabei von Anfang an die Sorge um den Bau und Unterhalt der Tempel, besonders des Ceres-Tempels (aedes Cereris) auf dem Aventin, der als zentrales Heiligtum der plebs fungierte. Vermutlich übernahmen sie auch rasch die Aufsicht über den vor dem Tempel befindlichen Markt, aus dem sich die generelle Marktaufsicht der Aedile entwickelte.

366 v. Chr. wurde durch die Lex Furia de aedilibus schließlich das patrizische Pendant zu den beiden aediles plebis, zwei aediles curules, eingeführt. Im Gegensatz zu den plebejischen Aedilen genossen diese keine Unantastbarkeit (sacrosanctitas wie die Volkstribune), dafür besaßen sie jedoch Gerichtsbefugnisse und verschiedene Ehrenrechte (die Sella curulis - wie der Name schon sagt, das ius imaginum und das Tragen der toga praetexta), aber kein Imperium.

Wie auch die Volkstribune wurden alle vier Aedile in den Tributarkomitien gewählt, wobei das Mindestalter dafür bei 37 Jahren lag.

Aufgaben in der Republik

Aus den Aufgaben der Marktaufsicht entwickelte sich im Laufe der Republik eine breite Verwaltungskompetenz der Aedile, die sie zur zentralen innerstädtischen Ordnungsbehörde machte. So trat zu ihrer Aufsicht über den Ceres-Tempel und die Märkte der Bau und die Erhaltung aller öffentlichen Gebäude und Tempel, über Straßen und öffentliche Spiele hinzu. Auch die Versorgung der Stadt mit Getreide (annona) und Wasser (cura aquarum) wurde ihnen überlassen. Für die Durchsetzung der Ordnung oblag ihnen dabei allerdings auch weiterhin kein imperium, sondern lediglich eine beschränkte Amtsgewalt (potestas), die aber die Coercitio einschloss. Ebenso oblag ihnen bis 11 v. Chr. die Verwaltung der staatlichen Archive.

Um einen reibungslosen Ablauf der Märkte zu sichern, erhielten zuerst die curulischen Aedile, später auch die plebejischen auch Rechtsprechungsgewalten entsprechend denen der Praetoren, allerdings auf Marktgerichtsbarkeit wie Mängelbeseitung, Schadensersatz, Tierhalterhaftung oder Beleidigung beschränkt. Als Richtlinie zulässiger Klagen veröffentlichten die curulischen Aedile dazu ein edictum aedilium curulium, das analog zum praetorischen Edikt funktionierte. Die Klagefristen waren dabei mit einem halben oder einem Jahr relativ kurz.

Als weitere Aufgabe übernahmen die Aedile schließlich auch die Abhaltung und Finanzierung der großen römischen Spiele. So veranstalteten die aediles plebis die ludi plebei im November und die aediles curules die etwas kostspieligeren ludi romani im September. Auch hier nahmen sie allerdings ordnungspolitische Funktionen wahr, da sie als Veranstalter über die Werkverträge entschieden und damit die traditionelle Meinungsfreiheit des Theaters (licentia) aus moralischen oder politischen Gründen beschränken konnten. Diese Aufgabe machte die Aedilität allerdings sehr kostspielig, da das staatlich zur Verfügung gestellte Geld üblicherweise nicht ausreichte, um angemessen große Spiele zu finanzieren. So war dieses Amt in der Elite Roms einerseits gefürchtet, bot andererseits die Möglichkeit, seine Karriere durch pompöse Darbietungen im Gedächtnis der Bevölkerung zu verankern und so seine Karriere zu befördern.

Die Aedilität in der Kaiserzeit

Obwohl die Aedile bereits seit Caesar weite Teile ihrer Aufgabenbereiche verloren, wurde das Amt beibehalten. So führte Caesar bereits zwei aediles cereales für die Getreideversorgung ein und übernahm selbst die Oberaufsicht über den Straßenbau. Augustus schließlich beanspruchte die gesamte cura urbis für sich und übergab auch die Getreideversorgung an einen ritterlichen praefectus annonae. Für einzelne Teilbereiche der ehemals aedilischen Kompetenzen wurden im Laufe der Zeit eigene, länger amtierende und besoldete Beamte eingesetzt, etwa der Curator aquarum oder der Curator viarum, die ihre Amtsbereiche nun im Namen des Kaisers und nicht der Aedile verwalteten. Ihre polizeilichen Befugnisse schließlich gingen an den Praefectus urbi bzw. die Praefecti Pratorio und den Vigilum über.

Dennoch behielten sie sich gewisse Kompetenzen bei: So kontrollierten sie weiterhin den öffentlichen Handel (v.a. Maße und Gewichte, Preise und Qualität von Waren) und nahmen weiterhin Ordnungsaufgaben, etwa die Überwachung von Garküchen oder die Straßenreinigung (unterstützt von den IVviri in urbe purgandis), hatten aber auch etwa die diesbezüglichen Pflichten von Anwohnern einzufordern und öffentliche Plätze zu beaufsichtigen.

Allerdings schränkte Nero auch die Koerzitionsrechte der aediles plebis ein, die Abhaltung der Spiele wurde 22 v. Chr. den Praetoren übertragen und Patrizier konnten diese Stufe des cursus honorum wohl überspringen. Auch das Mindestalter scheint herabgesetzt worden zu sein, denn üblicherweise bekleideten junge Senatoren dieses Amt bereits zwei Jahre nach der Quaestur. In der Spätantike fungierte die Aedilität schließlich nur noch als reines Ehrenamt, das nicht mehr zu den höchsten Staatsämtern gezählt wurde.

Aedile außerhalb Roms

Auch in den municipia und coloniae Italias und der Provinzen übernahmen aediles die Aufsicht über Märkte, öffentliche Gebäude, Spiele, Wasser und Abwasser, Bäder und Vigiles. Anders als in Rom kamen ihnen dabei allerdings oft weitaus umfangreichere Jurisdiktionrechte zu, sodass sich ihre Kompetenzen von denen ihrer Vorgesetzten, der duumviri iure dicundo, oft lediglich durch den maximalen Streitwert unterschieden.

Üblicherweise wurden diese kommunalen Aedile durch den Stadtrat gewählt und konnten für die Erfüllung ihrer Aufgaben auf Apparitoren zurückgreifen.


Quellen:
Lex Irnitana, § 19.
Imperiumromanum.com, Art. Aedil

Literatur:
Gizewski, Christian: Aediles, in: DNP.
Jacques, Francois/Scheid, John: Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit. 44 v. Chr.-260 n. Chr. Bd. 1: Die Struktur des Reiches, aus dem Französischen übers. v. Peter Riedlberger, Stuttgart u. Leipzig 1998.
Gonzáles, Julián: The Lex Irnitana. A new copy of the Flavian municipal law, in: Journal of Roman Studies, Jg. 76 (1986), S. 201.