Hiermit eröffne ich als Iudex des Iudicium Maior die Hauptverhandlung:
Senator Medicus Germanicus Avarus gegen Acta Diurna
Das Iudicium Maior besteht aus:
Iudex Flavia Messalina Oryxa und
Iudex Adria Germanica
Ob ein dritter Iudex ernannt wird wird vom Quaestor Sacri Palatii Titus Helvetius Geminus zur Zeit noch geprüft. Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Ulpia verhandelt und dies öffentlich.
Die Zuständigkeit des Iudicium Maior ergibt sich aus der Anklage nach den Paragraphen des Codex Iuridicalis:
§ 19 Sachliche Zuständigkeit
(2) Bei Verhandlungen der Strafkategorie für Verbrechen ist das Iudicium Maior sachlich zuständig.
Die Klage lautet auf:
§ 84 Üble Nachrede
(2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen.
Eques Gaius Aemilius Sabellius wird die Verteidigung vertreten.
Senator Medicus Germanicus Avarus wird gebeten den Zahlungsbeleg der Gerichtsgebühr vorzulegen und seinen Anklagevertreter zu benennen. Der benannte Vertreter der Anklage möge danach die Anklage vortragen. Danach ist das Wort wieder beim Gericht. Die Reihenfolge ist obligatorisch, Senator Avarus hat das Wort.