Bei meiner jüngsten Lektüre des Codex Universalis fiel mir auf, daß es keinerlei Regelungen mehr für die Vertretung in Senatsabstimmungen mehr gibt. Hier die Passage, die ich als zuständig erachte:
http://www.imperium-romanum.info/cms.php?a=17#txt130
Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob so ein Passus willentlich verhindert wurde bei der Diskussion um diverse Änderungen zum Codex Universalis, oder ob dies einfach nur vergessen wurde? Ich würde es in Zeiten in denen es vermehrt "ausländische" Senatoren gibt, begrüssen wenn wir eine Regelung für Vertretung bei Abstimmungen wieder einführen würden.
Oder liege ich am Ende doch falsch und es ist möglich, sich vertreten zu lassen? Was sagt ihr dazu?