Audienz für die Sacerdos Veneris

  • Als der Kaiser den Audienzsaal betritt, wartet dort die bekannte Priesterin Sinona in Begleitung einer weiteren Priesterin auf ihn, die er zuvor noch nicht getroffen hatte. Eine Sacerdos Veneris sollte sie sein, aber ihren Namen hatte er zuvor noch nicht gehört.


    "Seid gegrüßt, Sacerdotes. Was führt euch zu mir?"


    /edit: huch, ihr seid ja zu zweit... :)

  • Salve, oh erhabener Imperator. Ich verbeugte mich tief
    Darf ich euch die Adeptin Flavia Fausta, Schwester der Senatorin Flavia Messalina Oryxa, vorstellen? Fausta möchte in den Dienst der Venus treten.

  • Freundlich nickend nimmt der Kaiser die Vorstellung zur Kenntnis.


    "Es freut mich, dass Du dich für den Dienst der Venus entschieden hast, Flavia Fausta. Möge die Göttin deinen Weg behüten und deine Schritte, Taten und Worte weise lenken.


    Didia Sinona, gehe ich recht in der Annahme, dass es einen besonderen Grund gibt, warum ihr mir dieses neue Mitglied der Sacerdotes persönlich in einer formellen Audienz vorstellt?"

  • Dies hat den einfachen Grund das die Discipula in der Wartezeit bis zur Aufnahme in den Cultus Deorum bereits dermassen viel gelernt hat das ich sie sogleich zu Commentaria vorschlagen möchte. Flavia Fausta gibt zu höchsten Hoffnungen Anlass und ich denke ihr solltet darauf hingewiesen werden.


    Daneben möchte ich euch aber auch folgendes übergeben:

    Reglementarium der Societas Veneris


    §1 Präambel
    Die Societas Veneris hat sich die Verbreitung des Kultes der Venus und die Mehrung der Liebe unter den Menschen zum Ziele gesetzt. Alle Regularien der Societas Veneris unterliegen dem geltenden römischen Gesetz mit all seinen Codices in ihrer jeweils gültigen Fassung .


    §2 Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft in der Societas Veneris ist Frauen vorbehalten die sowohl dem Ordo Senatorius als auch dem Ordo Patricius, dem Ordo Equester, Ordo Plebeius, Ordo Peregrinorum oder Ordo Servorum angehören können. Bei Mitgliedern die unter Patria Potestas stehen ist bei Eintritt die Zustimmung des Pater Familias notwendig. Bei Mitgliedern die dem Ordo Servorum angehören ist die Zustimmung des Besitzers während der gesamten Dauer der Mitgliedschaft notwendig. Die Mitgliedschaft ist von der Zustimmung des Plenums der Societas Veneris abhängig. Die Mitgliedschaft in der Societas Veneris ist ehrenamtlich und unbezahlt.


    §3 Leitung
    Die Societas Veneris wird von einer Magistra geleitet der von den Mitgliedern der Societas Veneris gewählt wird. Die Magistra trägt die Verantwortung über den Kultverein und muss sich für eventuelle Verstöße gegen geltendes Recht vor den entsprechenden Gremien verantworten. Die Legislatur hat eine Länge von drei Monaten. Passives Wahlrecht haben alle Mitglieder die der Societas Veneris am Wahltage mindestens zwei Monate angehören. Aktives Wahlrecht haben alle Mitglieder die der Societas Veneris mindestens einen Monat angehören.


    §4 Ränge
    Die Societas gliedert sich unterhalb der gewählten Magistra in mehrere Ränge dessen niedrigster der Rang "Amica" ist. Jeder "Amica" erhält nach einem Monat der Mitgliedschaft auf dem darauf folgenden Plenum den Rang "Soror". Aus den Reihen der "Soror" kann für jede Provincia des Imperium Romanums eine "Amata" durch das Plenum gewählt oder durch die Magistra ernannt werden. Die Amata steht der Societas Veneris in der Provincia vor. Die Verantwortung durch die Magistra laut §3 bleibt davon unberührt. Die Länge der Legislaturen wird durch die Magistra bestimmt.


    §5 Politische Aktivität
    Die Societas Veneris ist als Kultverein politisch neutral und übt keinerlei politische Aktivität aus. Die Mitglieder der Societas Veneris dürfen sich als Einzelpersonen politisch betätigen solange sie dabei keine Titel, Insignien, Hymnen oder Maximen der Societas Veneris verwenden. Bei den Treffen der Societas veneris sind politische Gespräche erlaubt.


    §6 Plenum
    Das Plenum der Societas Veneris tagt am dritten Tag nach den Kalenden in Roma. Davon abweichende Termine können vom Plenum beschlossen werden. Die Anzahl der Treffen ist auf eines pro Monat beschränkt.


    §7 Besitz
    Die Societas Veneris darf Eigentum in Form von Geld und Gebäuden besitzen, Geld durch Verkäufe darf nicht erwirtschaftet werden. Im Falle der Auflösung der Sociatas Veneris geht das Vermögen der Societas Veneris an den Cultus Deorum über.


    §8 Einführung
    Bei Anerkennung der Sociatas Veneris und nach Eintrag in das Register des Cultus Deorum wird die erste Magistra der Societas Veneris durch den Pontifex Maximus ernannt. Die Gründungsmitglieder erhalten den Rang "Soror". Die Mindestmitgliedschaftsdauer laut §3 ist für die ersten beiden Treffen laut §6 aufgehoben.


    Unser Traum ist die Gleichstellung der römischen Gottheiten mit den griechischen Göttern und da die Societas Aeskulapus sowohl als Kultverein als auch als Götterkult anerkannt ist streben wir auch einen Kultverein der Venus an. Der Pontifex Minor bewahrt bereits eine Kopie des Reglementariums auf.

  • Sorgfältig liest der Kaiser die Schriftrolle durch, die ihm gereicht wurde. Mal nickt er leicht, mal scheint er eine Stelle mehrfach zu lesen. Schließlich legt er die Rolle neben sich auf den Tisch und blickt die beiden Priesterinnen an.


    "Ein erstrebenswertes Ziel und ein sorgfältig formuliertes Reglementarium."


    Er blickt Flavia Fausta an. "Du hast daran bereits mit gearbeitet?"

  • Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    Ein erstrebenswertes Ziel und ein sorgfältig formuliertes Reglementarium.


    Heisst das... fragte ich hoffnungsfroh
    ...dass ihr es so zulasst?

  • "Ja, ich sehe momentan nichts, was dem entgegen steht. Allfällige Änderungen des Reglementarium lassen sich ja auch noch nachträglich durchführen.


    Kannst Du schon Gründungsmitglieder benennen?"

  • Flavia Messalina Oryxa, Helena Tiberia, Tiberia Claudia, Antonia Annaea Minervina, Didia Aemilia, Octavia Jentia und Decima Lucilla. Die Senatorin Adria Germanica will uns wohlwollend unterstützen und gerade eben konnte ich noch die Augusta für das Projekt gewinnen.

  • "Gut, dann steht einer Veröffentlichung der Zulassung nichts mehr im Wege. Gibt es weiteres was es zu besprechen gilt?"


    Iulianus hielt kurz inne.


    "Oh, da gibt es doch noch eines. Besitzen die Gründungsmitglieder die Zusage ihres jeweiligen Pater Familias?"

  • Ich gehe fest davon aus, sie hätten sich sonst sicher nicht positiv geäußert. Ich werde es mir aber beim Gründungsplenum am XVI. ausdrücklich bestätigen lassen falls dieser Modus Operandi eure Zustimmung findet.

  • Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS


    "Oh, da gibt es doch noch eines. Besitzen die Gründungsmitglieder die Zusage ihres jeweiligen Pater Familias?"


    "Zumindest, wenn du es mir denn gestattest, mein Gemahl."

  • Darf ich die Gelegenheit nutzen euch die erste Einladung zu überreichen, werte Augusta?

    GRÜNDUNGSPLENUM
    DER
    SOCIETAS VENERIS


    DIE SOCIETAS VENERIS KONSTITUIERT SICH IN EINEM FEIERLICHEN GRÜNDUNGSPLENUM DAS AM ANTE DIEM XVII KAL SEP DCCCLV A.U.C. (16.8.2005/102 n.Chr.) IN ROM STATTFINDET. EINGELADEN SIND ALLE FRAUEN DES IMPERIUM ROMANUM. BEI RECHTZEITIGER ANMELDUNG KANN UNTERKUNFT GESTELLT WERDEN. REISEKOSTENZUSCHÜSSE SIND MÖGLICH.


    DIDIA SINONA, SACERDOS VENERIS

  • "Natürlich, meine Augusta. So nun also alles seine Richtigkeit hat, steht der Eintragung der Societas in das Register nichts mehr im Wege."

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