"Ich beantrage den Codex Iuridicialis um folgenden Paragraphen zu ergänzen.
§ 28.1 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht das Verfahren an sich nichtig machen, ist unbeachtlich, wenn
1. der erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird;
2. die erforderliche Begründung nachträglich gegeben wird;
3. die erforderlichen Angaben in Dokumenten nachträglich gemacht werden oder korrigiert werden;
(2) Handlungen nach Abs. 1 können bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des gerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.
(3) Eine komplette Nichtigkeit von Urkunden, Anträgen, Urteilstexten oder des ganzen Verfahrens kann nur der Iudex Prior des zuständigen Gerichts feststellen.
Ich bitte den Senat und besonders Senator Hungaricus den Text abzukopfen, wenn nötig zu ändern oder zu ergänzen. Weiter bitte ich darum den Paragraphen rückwirkend in Kraft treten zu lassen. Danke."
Gewisse Personen nerven mich wie die Holle. Nur wegen nem Tippfehler lasse ich doch keine Verbrecher vom Haken, hallo?