Hiermit eröffne ich als Iudex Prior des Iudicium Maior die Hauptverhandlung:
Das Imperium Romanum gegen Publius Aelius Hadrianus
IUD MAI III/DCCCLV
Das Iudicium Maior bestehend aus:
Iudex Prior, Flavia Messalina Oryxa
Iudex, Marcus Vinicius Hungaricus
Iudex, Adria Germanica
Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Ulpia verhandelt und dies öffentlich.
Die Zuständigkeit des Iudicium Maior ergibt sich aus der Anklage gemäß Codex Iuridicalis:
§ 19 Sachliche Zuständigkeit
(2) Bei Verhandlungen der Strafkategorie für Verbrechen ist das Iudicium Maior sachlich zuständig.
Die Anklage lautet auf:
§ 105 Volksverhetzung
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Würde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe von 1.500 bis 2.500 Sz. bestraft.
Die Vertretung der Anklage wird Titus Helvetius Geminus übernehmen.
Als Nebenklägerin wurde gemäß § 8 Cod Iur Quintus Decimus Mercator zugelassen.
Zum Rechtsbeistand des Angeklagten ist unbekannt.