Haupverhandlung IUD MAI III/DCCCLV - Imperium Romanum vs. Publius Aelius Hadrianus

  • Hiermit eröffne ich als Iudex Prior des Iudicium Maior die Hauptverhandlung:



    Das Imperium Romanum gegen Publius Aelius Hadrianus


    IUD MAI III/DCCCLV


    Das Iudicium Maior bestehend aus:
    Iudex Prior, Flavia Messalina Oryxa
    Iudex, Marcus Vinicius Hungaricus
    Iudex, Adria Germanica



    Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Ulpia verhandelt und dies öffentlich.



    Die Zuständigkeit des Iudicium Maior ergibt sich aus der Anklage gemäß Codex Iuridicalis:


    § 19 Sachliche Zuständigkeit
    (2) Bei Verhandlungen der Strafkategorie für Verbrechen ist das Iudicium Maior sachlich zuständig.



    Die Anklage lautet auf:


    § 105 Volksverhetzung

    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Würde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe von 1.500 bis 2.500 Sz. bestraft.


    Die Vertretung der Anklage wird Titus Helvetius Geminus übernehmen.


    Als Nebenklägerin wurde gemäß § 8 Cod Iur Quintus Decimus Mercator zugelassen.


    Zum Rechtsbeistand des Angeklagten ist unbekannt.

  • Das Gericht fordert die geladenen Parteien und deren Vertreter auf, sich anwesend zu melden. Von Erklärungen jedweder Art ist Abstand zu nehmen.


    Die Sitzung ist eröffnet.

  • "Ich habe soeben folgendes verfügt...."

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ORDNE ICH LAUT §29 DES CODEX IURIDICALIS UNTERSUCHUNGSHAFT GEGEN PUBLIUS AELIUS HADRIANUS AN.


    TATVERDACHT: ER IST VOR DEM IUDICIUM MAIOR (Haupverhandlung IUD MAI III/DCCCLV - Imperium Romanum vs. Publius Aelius Hadrianus) DER VOLKSVERHETZUNG ANGEKLAGT UND HAT SICH DER WEISUNG DES GERICHTES VOR DIESEM ZU ERSCHEINEN BISLANG ENTZOGEN.


    HAFTGRUND: ES BESTEHT DRINGENDE FLUCHTGEFAHR


    ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLV A.U.C.
    M.DIDIO FALCI CONSULIBUS
    (17.8.2005/102 n.Chr.)


    PRAETORIX URBANUS FLAVIA MESSALINA ORYXA


    KOPIE: COH PRA, COH URB, QUA URB (2x)

  • "So verfahre man nach ...


    § 31 Vorführung
    (1) Der Beschuldigte ist zu der Ersten Anhörung und der Hauptverhandlung vorzuführen, es sei denn, dass er auf die Anwesenheit in der Verhandlung verzichtet hat.
    (2) Wird der Beschuldigte nicht vorgeführt, so muss ein Advocatus seine Rechte wahrnehmen. In diesem Falle ist ihm ein Advocatus zu bestellen, wenn er noch keinen solchen hat."

  • Ein Miles der CU kam in die Gerichtshalle und wurde, nach Vortragen seiner Befehle, zur Praetorin Messalina vorgelassen, welcher er das Schreiben überreichte.


    BERICHT


    Nach ausführlichen Recherchen der Cohortes Urbanae haben wir erfahren, dass sich der Gesuchte, PUBLIUS AELIUS HADRIANUS, nicht mehr in Rom aufhält, sondern, laut Auskunft des Quästor Urbanus Quintus Aelius Tubero, nach Hispania verreist ist.
    Nach dieser Erkenntnis musste die Cohortes Urbanae ihre Ermittlungen einstellen, da Hispania nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der CU fällt


    Marcus Vinicius Lucianus


    http://imperium-romanum.info/images/sigs/cu-centurio.png


    Danach verschwand er wieder ohne viele Worte zu verlieren....

  • "Nachdem die Cohortes Urbanae nichts mehr tun können hoffe ich nun auf das schnelle Handeln der Cohortes Praetoriae. Gut alles in Deiner Hand zu wissen, nicht wahr, Hungaricus?"

  • Die Kopfschmerzen hörten und hörten nicht auf...


    Wenn du unbedingt einen Iudex verlieren willst gemäß § 11 Abs 1 4. F Cod Iur, kannst du das mir anordnen, ja. Du kannst aber auch den Regionarius von Hispania darum bitten, und wir bestellen gemäß § 31 Abs 2 einen Advocatus und machen derweil in Absenz des Angeklagten weiter.

  • "Ich werde also Balbus schreiben...." sagte ich seufzend
    "Das Gericht vertagt sich um eine Woche auf den PRIDIE KAL SEP DCCCLV A.U.C. zur VIten Stunde (31.8.2005/102 n.Chr./12:00). Die Sitzung ist geschlossen."

  • Sim-Off:

    Hier weiss ich nicht was Stand der Dinge ist, es gibt aber auch noch zwei andere Richter. Gabi

  • "Noch bin ich eingesetzter Advocatus Imperialis im Falle, da mein neuer Staatsanwalt im Falle noch inaktiv war.


    Es muss doch möglich sein Publius Aelius Hadrianus diesem Gerichte vorzuführen?


    § 11 Ausschluss als Richter
    (1) Ein Iudex ist von der Ausübung des Iudexamtes kraft Codex ausgeschlossen, wenn er
    3. mit dem Kläger oder dem Angeklagten verwandt oder verschwägert ist oder war.
    (2) Absatz 1 ist analog auf die Praetoren anzuwenden. Die Position eines ausgeschlossen Praetors ist von einem durch den Imperator Caesar Augustus zu nominierenden Iudex auszuführen. Iudex Prior ist, wenn vorhanden der verbliebene Praetor.


    Ich bitte also den amtierenden Praetor beim Augustus Ersatz für sich zu beantragen.


    Weiter werde ich meinen Sohn in seiner Funktion als Praetoprianerpraefect anweisen nach dem Angeklagten zu fahnden."

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    GERICHTLICHE ANORDNUNG
    IM FALL
    Haupverhandlung IUD MAI III/DCCCLV
    Imperium Romanum vs. Publius Aelius Hadrianus



    Das obig genannte Gerichtsverfahren wird per Decretum Imperatoris dem Iudicium Imperialis zugeordnet.



    - DCCCLV AB URBE CONDITA -

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