Audienz für Senator Geminus

  • Der Senator kommt herein und will kurz zwischen zwei Audienzen mit dem Kaiser reden, dieser lässt die in Händen liegenden Bittschriften sinken und blickt auf.


    "Mein Kaiser, ich muss dich sprechen.


    Ich komme in einer sehr unangenehmen Sache.


    Curio ist davon überzeugt, dass sich Consul Falco § 112, Absatz (1) und (2)
    schuldig gemacht hat und bittet dich diesen Sachverhalt zu prüfen.


    § 37 Umgang
    (1) Äußerlich kann man die Magistrate mit Imperium an den Lictores mit Rutenbündeln erkennen die ihnen stets folgen. Den kurulischen Amtsträgern steht zudem der kurulische Stuhl und die Toga Praetexta (mit Purpurstreifen) zu. Die nichtkurulischen Beamten tragen die gewöhnliche Toga. Sie haben nicht das Recht auf ein Subsellium (niedriger Stuhl ohne Rückenlehne).
    (2) Die Römer haben ihren Magistraten mit Respekt und Ehrfurcht zu begegnen. Trifft man sie in den Straßen, so macht man Platz, steigt vom Pferd und grüßt ehrerbietig. Wenn der Amtsinhaber sitzt, so stehen alle anderen Bürger auf.
    (3) Um die Ämterlaufbahn aufnehmen zu können muss man römischer Vollbürger sein und nicht von Ehrlosigkeit betroffen sein, was die Censoren einstimmig festzustellen können.
    (4) Man unterscheidet zu wählende und zu ernennende Ämter. Man kann zu allen Ämtern wiedergewählt werden, es sei denn man hatte es gerade erst inne. Ernennbare Ämter können auch aufeinanderfolgend eingenommen werden.


    § 38 Ämterlaufbahn
    (1) Der Cursus Honorum bezeichnet die Reihenfolge der Magistratsämter, die anderen Ämter unterliegen ihm nicht.
    (2) Den Beginn bildet die Quaestur. Danach kann der Ex-Quaestor zum Aedilis kandidieren oder zum Tribunus Plebis, darauf folgt die Praetur. Ein ehemaliger Praetor kann zum Consul kandidieren. Und nur ein Ex-Consul kann Censor werden.
    (3) Alle bereits absolvierten oder untergeordneten Ämter kann man weitere Male bekleiden, doch nie in direkter Folge das gleiche.
    (4) Schema des Cursus Honorum: Quaestur - Tribunus Plebis/Aedilität - Praetur - Consulat - Censur
    (5) Zwischen der Beendigung der Amtszeit als Tribunus Plebis oder Aedil und dem Antreten zur Praetur ist eine Pause von einer Amtsperiode notwendig.


    § 112 Rechtsbeugung
    (1) Ein Iudex, Praetor oder ein anderer Amtsträger, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe von 800 bis 1.000 Sz. bestraft.
    (2) Begeht ein Magistrat des Cursus Honorum eine Rechtsbeugung, so ist die Verhandlung in der Zuständigkeit des Iudicium Imperialis. Durchgeführt werden kann diese nur nach Niederlegung des Amtes oder wenn der Imperator Caesar Augustus die Beweislast als hinreichend schlüssig einstuft und eine vorzeitige Amtsenthebung anordnet.


    Ich meine nicht, dass man deshalb Falco vorzeitig abziehen müsste, besonders nach deinem Rat, dass ihn ja Ermessen als Wahlleiter zustehe. Nach seiner Amtszeit könnte man ihn anklagen, aber mein beantragtes Strafmaß würde nicht sehr hoch sein, das sage ich jetzt schon."

  • "Senator, du hast natürlich recht. Wir liessen ihm die Wahl und er entschied gegen den Willen der Mehrheit. Dein Kurs ist mir genehm, verfahre so wie es dir richtig erscheint.


    Nichtsdestotrotz siehst du mich wütend ob der letzten, sich überschlagenden Ereignissen. Handeln die Magistrate willkürlich? Sind die Vorwürfe die im Senat erbracht worden, wahr?"

  • "Welche Magistrate genau meinst du?


    Falco in obigem Fall, da ist er nicht völlig schuldig, wie ich es sehe.
    Er hätte gebunden entscheiden müssen, doch hast du ihm Ermessen suggeriert. Ermessensfehler sehe ich keine, dann hätte er sein Ermessen also ausführen dürfen. Ein Kaiserwort kann das Gericht nciht ignorieren, und du wirst das Gericht sein. Vielleicht wäre es sogar besser den Prozess zu verhindern und dein Ansehen zu schützen, oder Falco geht aus der Sache eben sehr milde bestraft hervor, das ginge auch.


    Und der andere mir bekannte Magistratsfall ist der der Verhaftung des Curio durch unsere Praetorin, ich hörte da von Aufruhr und Rechtswidrigkeit. Ich schlug im Codex folgendes nach ...


    § 29 Untersuchungshaft
    (1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
    (2) Die Untersuchungshaft wird durch schriftlichen Haftbefehl des Iudex Prior angeordnet.


    Der Haftbefehl wurde mir vorgelegt und er erscheint mir ausreichend begründet und stichhaltig, letztlich hängt es davon ab, was Curio dort sagte und ob das einen dringenden Tatverdacht rechtfertigte, aber formell durfte sie was tat, die vorgeworfene Tat ist ein Verbrechen, sie wäre zuständiger Iudex Prior, dürfte ergo Untersuchungshaft anordnen. Das Dukument hab ich zufällig dabei ...."


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ORDNE ICH LAUT §29 DES CODEX IURIDICALIS UNTERSUCHUNGSHAFT GEGEN GAIUS SCRIBONIUS CURIO AN.


    TATVERDACHT: ER IST WEGEN SEINER REDE VOM ANTE DIEM III ID AUG DCCCLV A.U.C. (11.8.2005/102 n.Chr.) FF AUF DER ROSTRA DRINGEND DES VERSTOSSES GEGEN §105 DES CODEX IURIDICALIS VERDACHTIG DA DIESE GEEIGNET WAR DEN ÖFFENTLICHEN FRIEDEN ZU STÖREN.


    HAFTGRUND: UNTERSUCHUNGSHAFT IST AM BESTEN GEEIGNET DEN ÖFFENTLICHEN FRIEDEN WIEDER HERZUSTELLEN DA SO WEITERE REDEN AUF DER ROSTRA DIE DEN ÖFFENTLICHEN FRIEDEN WEITER STÖREN KÖNNTEN AM EFFEKTIVSTEN UNTERBUNDEN WERDEN.


    PRIDIE ID AUG DCCCLV A.U.C.
    M.DIDIO FALCI CONSULIBUS
    (12.8.2005/102 n.Chr.)


    PRAETORIX URBANUS FLAVIA MESSALINA ORYXA

  • "Folgendes, ich gedenke wie es auch der Codex vorsieht den Strafbereich Verbrechen einem neuen Advocatus Imperilais anzuvertrauen. Marcus Decimus Mattiacus habe ich gefragt, er steht zur Verfügung. Ich wollte nur deine Meinung hören und die Ernennung beantragen."

  • Kommt durch eine Seitentüre zwischen zwei Audienzen kurz herein.


    "Mein Kaiser?"


    Dieser blickt auf.


    "Ich bin aus Gallia zurückgekehrt und habe die Ermittlungen in zwei Fällen des Iudicium Imperialis übernommen. Im ersten zeigte Curio Messalina wegen Rechtsbeugung an. Ich ließ das Verfahren einstellen, da ich Messalina im Recht sehe, sie durfte Untersuchungshaft anordnen. Eventuell wird Curio deshalb zu Dir kommen um doch eine Anklage zu erzwingen, solltest Du eine Beleuchtung der Trifftigkeit der damaligen Umstande in bezug auf eine Untersuchungshaft wünschen so werde ich mich dem natürlich beugen.


    Zum anderen Fall. Dort zeigt Curio Senator Falco an. Ebenso wegen Rechtsbeugung. Es geht um seine damalige Ablehnung von Curios Kandidatur zum Tribunat. Du erinnerst Dich an Deinen Rat an Falco, dass er es frei zu entscheiden hätte? Sollte ich das Verfahren ebenfalls wegen mangelndem öffentlichen Interesse einstellen lassen? Oder bist Du an einem Verfahren interessiert?"

  • "Hm. Messalina selbst sprach schon mit mir und wollte ihre Immunität aufgehoben sehen für diesen Fall. Ich bot ihr an, die Klage nach Ende ihrer Amtszeit vollumfänglich anzunehmen (ein Teil der Klage war ja bei Einreichung schon verjährt). Nun gut, belassen wir es momentan wie es ist. Wir werden sehen wie Curio handeln wird.


    Für Falco gilt dasselbe. Würde die Verhandlung nicht stattfinden, so würden Stimmen laut die von Küngelei und Bevorzugung sprechen würden. Soweit will ich es aber nicht kommen lassen."

  • "Ja, warten wir ab wie Curio reagiert, so er nicht sofort aufs Forum rennt um mit dem Pöbel im Rücken sein Recht zu fordern ...


    Also gehen im Falle Falco die Ermittlungen weiter.


    Ich danke für Deine Zeit, mein Kaiser."

  • "Mein Kaiser? Erneut trete ich ich vor dich und erneut geht es um Gerichtsfälle. Und deren drei. Lass mich kurz die Lage erläutern.


    Prima - Falco
    Im Falle IUD IMP V/DCCCLV das Imperium Romanum versus Marcus Didius Falco habe ich Anklage beantragt. Diese müsstest Du nun annehmen, Richter bestimmen und die Verhandlung beginnen. Wie der Fall liegt ist dir ja bekannt. Curios Ablehnung zur Kandidatur zum Volkstribun.


    Secunda - Hadrian
    Die Verhandlung IUD MAI III/DCCCLV Imperium Romanum vs. Publius Aelius Hadrianus habe ich dem imperialen Gericht unterstellt. Leider fand sich noch kein Pflichtverteidiger, sobald dies der Fall ist, wird der Fall zügig beendet, er dauert schon viel zu lange an.


    Tertia - Widerspruch
    Des weiteren hat Gaius Aemilius Sabellius Widerspruch gegen ein aedilisches Edictum eingelegt, also gegen ein solches von Marcus Decimus Livianus. Prinzipiell sit die Sache nicht Wert vor den Kaiser zu kommen, aber da es für Widersprüche gegen Magistratsedicta kein definiertes zuständiges Gericht gibt, so musst du eines bestimmen. Vom Wert der Sache her kann es der Praetor verhandeln. Aber, es geht immerhin darum eventuelle einem Magistraen zu widersprechen und das wäre durch kaiserlichen Segen wasserdichter. Und im IUD IMP könnte ich als Ermittler und etwaiger Ankläger dies Sache einer Verwaltungsrechtlcihen Prüfung unterziehen. Das hätte einen gewissen Präzedenzfallwert."

  • "Das Verfahren gegen Marcus Didius Falco werde ich demnächst eröffnen und Richter bestimmen. Möchtest du einen Vorschlag machen, wen zu ernennen?


    Zum zweiten Fall."


    Er massierte seine Schläfen. Der Fall sollte schon längst zu Ende sein.


    "Wird demnächst ebenfalls von mir eröffnet. Und wie du sagtest, ein Pflichtverteidiger bestimmt, der sich dem annehmen muss.


    Und zu deinem letzten Fall. Ich kann mich erinnern, es wurde vor einiger Zeit ein Edictum Aedilis vor Gericht angefochten und die Klage vor dem Iudicium Minor entschieden wurde. Daher sollte auch dieses ans Iudicium Minor geleitet werden."

  • "Gegen Marcus Didius Falco sollten die Richter durch allgemeine Anerkennung, Unabhängigkeit und perfekten Leumund im Volk ausgezeichnet sein, keine umstrittenen Persönlichkeiten. So wären sicher Lucidus und Felix geeignet.


    Pflichtverteidiger, ja, auf den warte ich.


    Ans Iudicium Minor verwiesen werden, jawohl."

  • "Lucidus ist kein Senator und ich möchte senatorische Iudices.
    Für den Fall gegen Falco werde ich Felix und Quarto bestimmen.


    Im Fall gegen Hadrianus soll sich seine Verwandtschaft für ihn einsetzen. Quarto werde ich als Pflichtverteidiger einsetzen, Iudices sollen Curio und Falco sein."
    Bei dem Gedanken der Zusammenarbeit der beiden schmunzelnte er leicht, doch die Auswahl an möglichen Iudices ist tatsächlich nicht groß.


    "Gibt es noch etwas zu klären?
    Wenn nicht werde ich mich gleich zurückziehen und mit der Vorbereitung der Prozesse beginnen."

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