Codex Universalis
Pars Prima - Allgemeines
§ 7 Decretum Senatus
(2) Ein Entwurf zu einem Decretum Senatus wird dem Senat in ausformuliertem Gesetzestext während einer Anhörung vorgelegt, die den Senat über das Gesetzesvorhaben informieren soll und der Curie die Möglichkeit gibt den Inhalt zu prüfen. Während dieses Prozesses der Diskussion ist jeder Senator befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. Eine einfache Zustimmung oder Ablehnung des Vorhabens dient ebenfalls der Diskussion. An dieser Diskussion dürfen auch der Imperator Caesar Augustus und die Beisitzer des Senates teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens zwei Tage andauern. Sollte sich innerhalb dieser Zeit niemand oder nur wenige geäußert haben, kann diese Frist vom Princeps Senatus verlängert werden.
Gesetzentwurf zur Ergänzung des Codex Universalis:
Codex Universalis
Pars Prima - Allgemeines
§ 7.2 Acta Diurna
(1) Die Acta Diurna ist das offizielle Mitteilungsblatt des Imperium Romanum und dessen Eigentum. Das Imperium Romanum, vertreten durch den Senat, hat die volle Verfügungsmacht über die Acta Diurna inne.
(2) Die Acta Diurna wird von einem Auctor geleitet der die Verfügungsmacht laut Absatz 1 kommissarisch wahrnimmt. Der Auctor wird vom Senat, mit einfacher Mehrheit auf 3 Monate gewählt. Ein vorzeitigen Entlassung aus dem Amt, bedarf einer ¾ Mehrheit im Senat.
(3) Für die in der Acta Diurna veröffentlichten Artikel trägt der Auctor für alle Ressorts die volle Verantwortung. Es gilt folgende Ausnahme: Für das Ressort "Factiones" trägt die jeweilige Factio die alleinige Verantwortung.
(4) Die Artikel der Acta Diurna, ausgenommen sind Artikel der Rubrik Factionis, sowie persönliche Kommentare der Redakteure, haben die Kriterien der Überparteilichkeit, sowie der Kaisertreue zu erfüllen.