Lex Acta Diurna

  • Codex Universalis
    Pars Prima - Allgemeines
    § 7 Decretum Senatus
    (2) Ein Entwurf zu einem Decretum Senatus wird dem Senat in ausformuliertem Gesetzestext während einer Anhörung vorgelegt, die den Senat über das Gesetzesvorhaben informieren soll und der Curie die Möglichkeit gibt den Inhalt zu prüfen. Während dieses Prozesses der Diskussion ist jeder Senator befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. Eine einfache Zustimmung oder Ablehnung des Vorhabens dient ebenfalls der Diskussion. An dieser Diskussion dürfen auch der Imperator Caesar Augustus und die Beisitzer des Senates teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens zwei Tage andauern. Sollte sich innerhalb dieser Zeit niemand oder nur wenige geäußert haben, kann diese Frist vom Princeps Senatus verlängert werden.





    Gesetzentwurf zur Ergänzung des Codex Universalis:



    Codex Universalis
    Pars Prima - Allgemeines
    § 7.2 Acta Diurna


    (1) Die Acta Diurna ist das offizielle Mitteilungsblatt des Imperium Romanum und dessen Eigentum. Das Imperium Romanum, vertreten durch den Senat, hat die volle Verfügungsmacht über die Acta Diurna inne.


    (2) Die Acta Diurna wird von einem Auctor geleitet der die Verfügungsmacht laut Absatz 1 kommissarisch wahrnimmt. Der Auctor wird vom Senat, mit einfacher Mehrheit auf 3 Monate gewählt. Ein vorzeitigen Entlassung aus dem Amt, bedarf einer ¾ Mehrheit im Senat.


    (3) Für die in der Acta Diurna veröffentlichten Artikel trägt der Auctor für alle Ressorts die volle Verantwortung. Es gilt folgende Ausnahme: Für das Ressort "Factiones" trägt die jeweilige Factio die alleinige Verantwortung.


    (4) Die Artikel der Acta Diurna, ausgenommen sind Artikel der Rubrik Factionis, sowie persönliche Kommentare der Redakteure, haben die Kriterien der Überparteilichkeit, sowie der Kaisertreue zu erfüllen.

  • Beim ersten Lesen setzt bei Macer sein inzwischen einigermaßen geübter 'Mehrheit'-Reflex ein. "Bei Satz 2 - Mehrheit von was? Abgegebene Stimmen? Anwesende Senatoren? Alle Senatoren?"


    Dann lass er nochmal, um zum Inhalt zu kommen.
    "Satz 4 - da wäre mir lieber, wenn von 'namentlich gekennzeichneten Beiträgen' gesprochen wird. Dass sie von Autoren persönlich stammen ist klar, aber es muss ersichtlich sein, von wem."

  • Besorgt schaute Macer zu Senator Hungaricus herüber. Ihm ging es offenbar gar nicht gut. Ob man wohl einen Arzt kommen lassen müsste?


    "Senator Hungaricus, ich habe dich leider akustisch nicht ganz verstanden. Könntest Du deine Äußerung bitte wiederholen?"

  • Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    Beim ersten Lesen setzt bei Macer sein inzwischen einigermaßen geübter 'Mehrheit'-Reflex ein. "Bei Satz 2 - Mehrheit von was? Abgegebene Stimmen? Anwesende Senatoren? Alle Senatoren?"


    Ersetzt man die Formulierung irgendwie durch "Decretum Senatus", und § 7.2 hängt mit § 7 Decretum Senatus ja zusammen, erspart man sich genauere Formulierungen.

  • Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    (2) Die Acta Diurna wird von einem Auctor geleitet der die Verfügungsmacht laut Absatz 1 kommissarisch wahrnimmt. Der Auctor wird vom Senat, mit einfacher Mehrheit auf 3 Monate gewählt. Ein vorzeitigen Entlassung aus dem Amt, bedarf einer ¾ Mehrheit im Senat.


    "Ist die dreimonatliche Wiederwahl des Auctors wirklich sinnvoll? Mir erschließt sich der Vorteil einer solchen Regelung gegenüber dem bisherigen Modus nicht."

  • "Es bringt zum Beispiel sicher mehr Motivation für gute Arbeitsleistung des Auctors mit sich, wenn er weiß, alle 3 Monate wird über seine Fähigkeit geurteilt.


    Was ich mich aber noch frage: Der Auctor PPA wird hier überhaupt nicht geregelt. Also kann es sein, dass er vom Senat oder vom Auctor bestimmt wird oder sonst noch andere Möglichkeiten.
    Die beste Variante wäre für mich, wenn der Auctor PPA vom Auctor bestimmt wird (wenn er so will auch in Absprache mit den anderen Redakteuren) und der Senat ein Einspruchsrecht hat."

  • Zitat

    Original von Adria Germanica
    "Die beste Variante wäre für mich, wenn der Auctor PPA vom Auctor bestimmt wird (wenn er so will auch in Absprache mit den anderen Redakteuren) und der Senat ein Einspruchsrecht hat."


    "Dies wäre durchaus sehr sinnvoll so..."

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • Zitat

    Original von Adria Germanica
    "Es bringt zum Beispiel sicher mehr Motivation für gute Arbeitsleistung des Auctors mit sich, wenn er weiß, alle 3 Monate wird über seine Fähigkeit geurteilt."


    "Ich denke eher das eine unabhängige Berichterstattung, wie sie ja Sinn der Acta Diurna ist, dann den Rücksichten auf die jeweilige Mehrheitsverhältnisse im Senat zum Opfer fällt."

  • "Ich finde wir haben eine schöne Mischung hier im Senat und ich kann mich gut an viele öffentliche Ausrufe des Volkes erinnern, wenn dieses einmal eine Ausgabe zu sehr als einfärbig sah. Keine Factio kann sich solche Vorwürfe öfters leisten, daher seh ich in dem was du vorbringst keine Gefahr. "

  • Zitat

    Original von Marcus Didius Falco
    "Ich denke eher das eine unabhängige Berichterstattung, wie sie ja Sinn der Acta Diurna ist, dann den Rücksichten auf die jeweilige Mehrheitsverhältnisse im Senat zum Opfer fällt."


    "Ich denke nicht, dass die Merheitsverhältnisse hier so schnell wechseln. Im übrigen kann man in einer dreimonatigen Amtszeit genauso parteiisch sein wie ins sechs Monaten oder einem Jahr, würde ich sagen.


    Macht der Auctor anerkannt gute Arbeit, würde seine Widerwahl sicher nur eine Formsache sein."

  • "Ist dieser Vorschlag allgemein abgelehnt, oder soll ich ihn in der Tagesordnung der nächsten Sitzung berücksichtigen? In letzterem Fall bitte ich um Einarbeitung der Anmerkungen in eine Beschlußfassung."

  • "Nein, allgemein abgelehnt sicher nicht.
    Ich habe mir erlaubt (2) umzuformulieren und auch gleich eine Bestimmung über den Auctor PPA einzufügen, wie es in einer anderen Diskussion vorgeschlagen wurde."


    Codex Universalis
    Pars Prima - Allgemeines
    § 7.2 Acta Diurna


    (1) Die Acta Diurna ist das offizielle Mitteilungsblatt des Imperium Romanum und dessen Eigentum. Das Imperium Romanum, vertreten durch den Senat, hat die volle Verfügungsmacht über die Acta Diurna inne.


    (2) Die Acta Diurna wird von einem Auctor geleitet der die Verfügungsmacht laut Absatz 1 kommissarisch wahrnimmt. Der Auctor wird per Decretum Senatus auf 3 Monate gewählt. Ein vorzeitigen Entlassung aus dem Amt bedarf hingegen einer 3/4 Mehrheit.
    Die Bestellung des Auctor PPA unterliegt dem Auctor, der Senat behält sich jedoch ein Vetorecht vor.


    (3) Für die in der Acta Diurna veröffentlichten Artikel trägt der Auctor für alle Ressorts die volle Verantwortung. Es gilt folgende Ausnahme: Für das Ressort "Factiones" trägt die jeweilige Factio die alleinige Verantwortung.


    (4) Die Artikel der Acta Diurna, ausgenommen sind Artikel der Rubrik Factionis, sowie persönliche Kommentare der Redakteure, haben die Kriterien der Überparteilichkeit, sowie der Kaisertreue zu erfüllen.

  • "Ich erlaube mir festzustellen, dass meine Anmerkungen offenbar unberücksichtigt blieben.


    Ich nehme das Thema zur Abstimmung in die Tagesordnung der nächsten Sitzung auf."

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