Hauptverhandlung IUD MAI VI/DCCCLV - Imperium Romanum vs. Luculus Scribonius Skjeld

  • Livianus setzte sich wieder, schüttelte den Kopf und dachte sich Die Garde des Kaiser…. Jemand, der bereits so oft mit den römischen Behörden in Konflikt geraten war, sollte sich mittlerweile besser bei den Einheiten auskennen….Naja…. zurück zur Verhandlung. Man wartete gespannt auf das Eintreffen des Angeklagten oder seiner Vertretung.

  • Ich bitte den Iudex mir laut 17.3 die verteidigung des Luculus Scribonius Skjeld führen zu lassen.


    Als Iuridicalis der Socitas würde mir dies auch gefragd.


    Gegen den Verbüßung wirt einspruch erhoben da mein Mandant auf dem Moment auser Haus war.

    Sim-Off:

    Schon unterwegs nach Hause (scotland)Wochenende eben.


    Es wäre net wenn ein mindes Termien eingehalten würde wodrinne der Mandant reagieren kann mit ein abwesendheids begründung oder sonstiges..
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    §30 Erste Anhörung
    (1) Das Gerichtsverfahren beginnt mit der Ladung zur Ersten Anhörung.
    (2) Die Ladung geschieht grundsätzlich durch Amtsladung, durch Edictio, durch Ausrufung und Anschlag an der Gerichtstafel.
    (3) Die Erste Anhörung wird vom Iudex Prior durchgeführt.
    (4) Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Verletzter und Beschuldigter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden.
    (5) Der Iudex Prior ist angehalten zu versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.
    (6) Bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen entfällt die Erste Anhörung.
    (7) Bei einem Rechtsstreit, der ausschließlich Beteiligte einer Provinz hat, kann der dortige Legatus Augusti pro Praetore die Erste Anhörung vornehmen.
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    Würde kein genugen getan.


    Plediere dan auf
    31§
    Allgemeine Prozessordnung


    (1) Der Beschuldigte ist zu der Ersten Anhörung und der Hauptverhandlung vorzuführen, es sei denn, dass er auf die Anwesenheit in der Verhandlung verzichtet hat.
    (2) Wird der Beschuldigte nicht vorgeführt, so muss ein Advocatus seine Rechte wahrnehmen. In diesem Falle ist ihm ein Advocatus zu bestellen, wenn er noch keinen solchen hat.


    31.1 § dazu mus der Getagte dan auch ZEIT haben zu reagieren.
    Conclusio mus derhelber sein das wir einspruch gegen die verbüsung erheben.

  • Sim-Off:

    Geht naturlich nicht eine 11.30 Tagen und erwarten das er 1500u da ist es arbeiten in diessem Land auch leut und Skjeld war unterwegs nach Hause.
    Das kann ja H.Geminus bestätigen der bekam ein PN von Skjeld


    Was heist das wir 31.2§ für uns beanspruchen.

  • Weiter hin richte ich an den Caesar Augustus den gesuch den Iudex Falco voin der sache aus zu schliessen dazu neme ich 13.2§ in anspruch.
    Befangenheid gegenüber den Scribonia Gens da noch eine sache zwischen Ihm und den Pater der Scribonia laüft....

  • Jetzt schien es wirklich amüsant zu werden. Diese Gerichtsverhandlung entwickelte sich zu einem Komödienschauspiel. Zuerst dieser Vibullius, der mittlerweile aus dem Gerichtssaal entfernt wurde und nun stürmte eine Frau herein, die ohne sich vorzustellen oder das Gericht um Sprecherlaubnis zu bitten, wild drauf los quasselte. Livianus lehnte sich zurück und wartete lächelnd auf die Reaktion des Hohen Gerichts.

  • Ich habe das Gerricht genuge getan und schon vorher verkundet die Verteidigung auf mich zu nemen.
    Und hier auch correcterweise 17.3§ angeruffen.
    Darbei Lauffe ich und sturme ich nicht. :)


    Nochmahls mache ich das Gerricht darrauf aufmercksam das man ERST einen Tagt zu erscheinen und ERST dannach...mit der verhandlung anfangt.

  • Ich sah das mädchen lachen und lehnte mich auch zurrück und lächelte freundlich zurrück.
    *Was sie hier auch am veranstalten war mit ein Correckter Protzes führung hatte es wenig zu tun.
    Leute bebüßen bevor man ein Gerrichts Termien überhaupt bekannt gegeben hatt. :D*
    Ich schuttelte den Kopf und wartette ruhig ab.


    Ein Frater beugte sich hab über ihm und ich gab ihm ein Scrolla.
    "Das Schreiben an den C.A. befördere das zum Palast, und ein Copie auf den Richter tish bitte."


    Gemäß schon von mir erwänte satz erhebe ich einspruch gegen die anwesendheid und zu Gerricht sitzung des Iudex Falco in sache Skjeld etc..
    Begründung.
    Befangenheid gegenüber die Gens Scribonia da besagte Iudex in Gerr conflickt verkehrt mit der Pater der Gens wäre ein objectieve beürteilung von ihm nicht zu erwarten.
    Copie zur Acte Orginal an den Caesar Augustus.

  • :)Nam die Capsulla ab..
    Bitte das Gerricht mein Bemerckung mit bezug auf "nicht genuge tuhung der §30 zu Streichen ...habe da was überlesen.
    Das gibt es wenn man dürch fehlen einer vormeldung der Sizung wenig Zeit hatt. :)

  • :)Der spinntol drehte schnell wie der wind und der Draht würde immer länger.
    Ein Sorror zog die raue Wolle aus ein ander so das sie gut zu Spinnen war.
    Ich lies mein blick rum gehen ...
    Zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzt ..schoß der draht dürch mein Fingern.
    Der Raue Germanische Winter war nur noch circa drei Monaten weg und ich wohlte nicht das mein Adoptief Vater und Pater ohne guten Kälte Schutz auf die Schiffen herum laufen würde.


    Ausfall dürch kälte erkranckungen waren letzten Winter hogh gewesen ,und jetzt mit den Krieg würde noch mehr von den Männer erwarted.


    Zwa fühlte ich sämtlich blicken auf mich gerrichted aber ignorierte das...Zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzt wieder war der Dunne Draht Länger geworden.
    Ich nam die Capsula und Checkte die Dikke des Drahtes..legte sie wieder auf mein Papieren und machte weiter.

  • Zitat

    Original von Agricola Vipsania
    Ich bitte den Iudex mir laut 17.3 die verteidigung des Luculus Scribonius Skjeld führen zu lassen.


    "Der Antrag ist abgelehnt. Es gibt genug zugelassene Anwälte."

    Einmal editiert, zuletzt von Flavia Messalina Oryxa ()

  • Nachdem der Angeklagte nun anwesend war und der Antrag abgelehnt wurde erhob sich Livianus wieder, räusperte sich und begann mit der Eröffnung.


    "Hohes Gericht!


    Am PRIDIE ID AUG DCCCLV A.U.C. (12.8.2005/102 n.Chr.) fand auf dem Forum Romanum, eine Versammlung statt, bei der Senator Gaius Scribonius Curio zum Volk sprach. Gleich zu beginn seiner Rede, wurde er vom Angeklagten Luculus Scribonius Skjeld – beide sind miteinander Verwandt – mit folgenden Worten unterbrochen."


    Livianus nahm eine Notiz zur Hand.


    „Ich zitiere:


    "Naja Pater, an Anklagen wirst du dich schon gewöhnt haben. Man hat sogar speziell für dich das Gesetz verbogen ... äh ... angepasst, um dich in den Beklagtenzustand zu bekommen. Das das Gesetz was sie "gebaut" haben das Papier wodrauf es steht nicht wert ist können wir als solches annehmen. Aus diessem Gesetz machen wir Kachelholz, hoffen das es Brennen will, obwohl ich denke das es sogar dazu nicht mal gut genug ist."


    Zitat Ende“.


    Er sah wieder auf.


    "Als Zeugen dessen sind benannt Appius Terentius Cyprianus, Maximus Decimus Meridius, Lucius Flavius Vibullius, Aurelia Deandra, Adria Germanica und Gaius Scribonius Curio.“


    Livianus nahm wieder eine Notiz zur Hand.


    „Die Anzeige, gestellt durch Senator Titus Helvetius Geminus, lautet nun wie folgt auf


    CODEX IURIDICIALIS - § 107 Nötigung von Reichseinrichtungen oder –organen
    (1) Wer Senat, Provinzcurien oder eine andere staatliche Einrichtung mit Gewalt, durch Drohung mit Gewalt oder anderweitig nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder einer Geldstrafe von 1.000 bis 1.500 Sz. bestraft.


    CODEX IURIDICIALIS - § 84 Üble Nachrede Absatz 1
    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Monaten oder mit Geldstrafe von 200 bis 800 Sz. bestraft.


    CODEX IURIDICIALIS - § 84 Üble Nachrede Absatz 2
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen."

  • Ich trat in den Gerichtssaal und meldete mich mit Handzeichen anwesend.


    "Der Pflichtverteidiger bittet um eine Frist von 24 Stunden um sich mit seinem Mandanten beraten zu können."

  • "Die Frist ist gewährt, das Gericht erwartet bis morgen zur IVten Stunde einen Verteidiger der den Cursus Iuris bestanden hat, dieser möge dann seine Replik auf die Worte des Livianus abgeben. Die Sitzung ist geschlossen."

  • Einspruch!
    Der Titel iuridicalis würde mir vom Staate zugesprochen...damit bin ich de Iure Anwalt .
    Jetzt kann man nicht sagen "das zählt nicht" wenn es zu der tatsächliche ausführung diesser Aufgabe kommt.
    Der Soc. Aesculapus würde sammt dessen Charter Staatlich anrekant.


    Und einspruch gegen den Protzes vorgang da den von mir angerufen 13.2§ noch im Raum steht .
    Vom Caesar Augustus ist dies bezuglich noch keine antword gekommen .
    Wenn das alles nicht zählen wurde wäre ja §13.5 überflussig.


    Nichts gegen euch lieber Sergius Sulla...

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