Hauptverhandlung IUD MAI VI/DCCCLV - Imperium Romanum vs. Luculus Scribonius Skjeld

  • „Ich danke dem Hohen Gericht!“


    Livianus trat, mit einer Wachstafel in der Hand, nach vorne.


    „Ich möchte erneut mit der Aussage beginnen, um die sich diese Verhandlung dreht.


    Zitat

    "Naja Pater, an Anklagen wirst du dich schon gewöhnt haben. Man hat sogar speziell für dich das Gesetz verbogen ... äh ... angepasst, um dich in den Beklagtenzustand zu bekommen. Das das Gesetz was sie "gebaut" haben das Papier wodrauf es steht nicht wert ist können wir als solches annehmen. Aus diessem Gesetz machen wir Kachelholz, hoffen das es Brennen will, obwohl ich denke das es sogar dazu nicht mal gut genug ist."


    Diese Aussage wurde vom Angeklagten Luculus Scribonius Skjeld in aller Öffentlichkeit auf der Rosta hier in Rom ausgesprochen. Die bereits in der Eröffnung benannten Zeugen können dies bestätigen.“


    Livianus legte die Wachstafel beiseite.


    „Seine Anspielung dabei, bezieht sich auf ein Gerichtsverfahren gegen seinen Pater Familias Gaius Scribonius Curio. Bei Beginn dieses Verfahrens, gab es leider kleine Unstimmigkeiten, da der Name des Beschuldigten im gestellten Klageantrag falsch geschrieben wurde. Dies wurde nachträglich abgeändert und vom Gericht, sowie den Beteiligten der Verhandlung, für in Ordnung befunden und akzeptiert. Nun stellt es der Angeklagte Luculus Scribonius Skjeld in aller Öffentlichkeit als Rechtsbruch und Rechtsbeugung dar und verunglimpft den Codex und dessen Ausleger. Er sagte eindeutig, dass dieses Gesetz das Papier nicht wer ist auf dem es geschrieben steht und das es verbrannt gehört. Daher wurde zum einen die Anklage auf § 84 Üble Nachrede Absatz 1 und Absatz 2 gestellt.“


    Livianus sah in die Runde.


    „Zum anderen dienten diese Beschuldigungen in aller Öffentlichkeit dazu, die Anklage gegen seinen Pater Familias wieder fallen zu lassen. Diese wurde auch bereits in anderen Formen mehrmals vom Angeklagten gefordert. Er versucht also eine Reichentscheidung nach seinem Willen zu erpressen. Daher die Anklage auf § 107 Nötigung von Reichseinrichtungen oder –organen.“

  • "Ich danke dem Advocatus Imperialis für seine Ausführungen und gebe das Wort an die Verteidigung."

  • "Mein Mandant und ich sind über die wohlgesonnenen Vorstellungen des Livianus sehr erfreut. Ich möchte mich mit meinem Mandanten noch beraten, werde ihm aber raten dieses Angebot anzunehmen. Unsere Hoffnungen auf einen Verzicht der Anklage laut §103.1 haben wir jedoch noch nicht gänzlich zu Grabe getragen. Ich bitte um die Erlaubnis meinen Mandanten besuchen zu dürfen um dies mit ihm zu beratschlagen."

  • Der Altere Sorror kam zurrück ,als sie mich sah ,auf dem weg zum Saal, übergab sie mir den Brief mit der bitte ich solte das dan tun obdas sie zurrück nach Vipsania könnte.


    Ich nam sie mit ,trat ein...
    Lief straks zur Pult des Iudex und legte den Brief hin.


    Von Rechnungs inhaber (2576)
    Empfänger: Staatskasse II (1002)
    Betrag: 1050
    Beschreibung: begleichung Agricola Vipsania gerichts verbüsungen gemäß §38


    Ohne ein Wort oder Geeste oder Emotion.
    Drehte mich um und lief ruhig zu ein Bank wo der Junger Sorror noch sahs und setzte mich daneben.

  • Zitat

    Original von Spurius Sergius Sulla
    "Mein Mandant und ich sind über die wohlgesonnenen Vorstellungen des Livianus sehr erfreut. Ich möchte mich mit meinem Mandanten noch beraten, werde ihm aber raten dieses Angebot anzunehmen. Unsere Hoffnungen auf einen Verzicht der Anklage laut §103.1 haben wir jedoch noch nicht gänzlich zu Grabe getragen. Ich bitte um die Erlaubnis meinen Mandanten besuchen zu dürfen um dies mit ihm zu beratschlagen."


    Livianus erhob sich wieder.


    „Wenn das Hohe Gericht zustimmt, dann werden wir auf Grund der Umstände von der Anklage nach §103.1 absehen.“


    Er sah zu Messalina.

  • "Der Antrag wurde aufgenommen. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück, die Sitzung ist geschlossen."

  • Ein hoher Offizier der Prätorianer kam mit ein paar Milites und dem Angeklagten im Gerichtssaal an.


    Auf Befehl des Praefectus Praetorio bringe ich dem Gericht dem Angeklagten zurück und soll dem Gericht folgendes vom Praefectus ausrichten:


    1. Die Castra Praetoria ist keine Unterkunft und Verpflegungsstation für die Angeklagten des Gerichts. Wenn also kein Haftbefehl vorliegt, soll sich das Gericht selber um die Angeklagten kümmern.


    2. Der Advocatus des Angeklagten hat sich nicht dazu bequemen können, den Angeklagten zu besuchen oder zumindest mit ihm Kontakt aufzunehmen. Auch auf Kontaktaufnahme unsererseits (simoff: PN) fand er es nicht der Mühe wert, seinem Mandat zu folgen. Dies zur Information für das Gericht.


    Die Milites führten den Angeklagten zu seinem Platz.

  • "Danke "Sagte ich zu den Miles..
    Drehte mich zum Gerricht..
    "Also...das mit euer Anwald war ein ,lassen wir sagen, digge reinfall.
    Also lege ich nochmahl ,jetzt selber §17.3 vor..und zwa erneut für Agricola Vipsania.."

    Sim-Off:

    Arbeite bis Heut Abend...wie gehabt :)

  • :)Als Griechin war ich wohl gewönt an gemüschen aber diesser hier hatte doch etwas von ein Plataeanischer Klüngel ...
    Der angeklagte würde in ein fast Leeren Saal gebracht wo nur ein Schreiber war, ein man der genau wie ich sein Anzeichnungen auswärtette und das war es..
    Ich Schrieb so mahl auf für meine Mappe :Vorbereitüng zum Iura Studium.
    Notullen
    --Der Gerrichtsgang würde begonnenn VOR das man den angeklaagte Nota ins Haus gesteld hätte.
    Dies würde erwähnt als solches.
    --Der von diessen dame , desen Nme mir entgangen ist..angerüffene §17.3 würde grundloos abgelehnt .

    Zitat

    (2) Zu Advocati können die im Imperium Romanum zugelassenen Advocati gewählt werden. Zugelassener Advocatus ist man mit Bestehen des Cursus Iuris an der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis und wenn man zeitgleich nicht zum Advocatus Imperialis nominiert ist.
    3) Andere Personen können nur mit Genehmigung des Iudex Prior gewählt werden.


    Den...,so Schrieb ich...wenn man 17.3§ anruft ist es unsinnig auf Grund von 17.2§ den 17.3§ Zurrück zu weissen den dan könnte man sich 17.3§ ja sparen..
    Dabei, so schrieb ich,...nötigt es zu favoritismus wenn man grundloos abweisen kan..ist man den Iudex nicht gut gesonnenn dan weist e ab ist man ihm gut Freund dan steht er 17.3§ zu..


    Die Dame hatt den Claim gelegt Iuridicalis zu sein ,mein Latein war gut genug um zu wissen das dies "Rechtsgelehrte" bedeutette das selbe wie Anwalt/Avocatus.
    Dazu Schrieb ich:
    Deutlich würde hierbei das man die Dame bewust ihr Titel versuchte ab zu Sprechen da die Herrn der Avocaturae nicht gerne sehen das man Gratis sich Verteidigen lassen kan.
    Verfolgte also ....Nach Prüfung fand ich herraus das die besagte dame schon den Titel "Iuridicalis trug...vor das das 17.2§ in Gesetz incorperiert würde als solches.
    Wichtiger war ..das setzte ich in der Kant Linien...
    Die Dame als "Iuridiclis der Socitas" vermerckt war..und in alle sachen der Socitas also als Iuridischer berater und ausführerin verbucht war.
    Der Angeklaagter war mitglied diesser Grüppe , wie sie..damit war es unumstöslich ein "Affaire der Socitas" geworden.


    Unter Vorgang könnte ich nur wenig vermercken...
    Also Schrieb ich ...Es würde nichts gesagt über den tatvorgang..
    Zeugen würden nicht gehört...noch würde gefragt was man nun genau gehört hätte dar man schon festgelegt hätte das der Angeklagte dürftiges Lateinisch Sprach...hatt er überhaupt genau das gemeind was er in Wörter ausgesprochen hatte ...


    Arguments vorbilt:
    Dies setzte ich zwischen Linien den das war wichtig so hätte ich von andere Iuristen gehört die die Studien gemacht hätten...

    Zitat

    Der Tat an sich...*Aussprache auf der Rostra*
    Zitat der gemachten Äußerung:
    (gemacht in gebrochenem Latein, der Sinn ist aber zu 100% stimmig)


    "Naja Pater, an Anklagen wirst du dich schon gewöhnt haben. Man hat sogar speziell für dich das Gesetz verbogen ... äh ... angepasst, um dich in den Beklagtenzustand zu bekommen. Das das Gesetz was sie "gebaut" haben das Papier wodrauf es steht nicht wert ist können wir als solches annehmen. Aus diessem Gesetz machen wir Kachelholz, hoffen das es Brennen will, obwohl ich denke das es sogar dazu nicht mal gut genug ist."


    Also: das Gesetz Was wirt hier gemeint? Das Gesetz als soclches...oder ein bestimmter Gesetz...??
    Und Hier nocheinmahl...das Gesetz Auch hier kann gedeutet werden auf Dem Gesetz algemein oder das (spetzifitzierter)Gesetz..
    Nur aus ..Aus diessem Gesetz geht gans klar herfor das der Getaagte von ein "Bestimmter" Gesetz oder Gesetz Teil spricht, das ...sie "gebaut" haben anscheinend in den Codex hinnein geschrieben würde um ein Gesetz Lücke zu Schliessen...
    Folgendes sint eher schlecht dan recht Sprichsformen
    das Papier wodrauf es steht nicht wert ist Entstammt den Sprichwort: **Die sache ist den Pappier wo es drauf steht nicht wert**
    Noch eins...so Schrieb ich..machen wir Kachelholz, **Daraus machen wir Brennholtz/Kachelholtz **,das letzte gehört eher in die Lingual -Dialeckten kenntnis ..
    Jedenfalls sint beidde aussprachen gans klar als "in übertragender Sinne** zu sehen.
    Und dan die Selbst Correcktur wodürch sowiso 1 mahl §84 entfelt.
    für dich das Gesetz verbogen ... äh ... angepasst
    Aus den Libres hohlte ich den §84 dabei und Schrieb sie vol auf..sachen regelmäßig mahl vol aufschreiben hilft um sie in den Kopf zu behalten...

    Zitat

    Übung ..
    § 84 Üble Nachrede
    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Monaten oder mit Geldstrafe von 200 bis 800 Sz. bestraft.
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen.


    Für 84.1§ Gab es kein Grund ,das Gesetz WÜRDE Tatsächlig geändert ,das ER mit der änderung nicht einverstanden war war ein Meinungs aüserung kein Straftat..
    §28 würde angepast...und mit 28.1 § Adiert..

    Zitat

    Geändertes Gesetz/Zufügung Heilverfahren
    § 28.1 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
    (1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht das Verfahren an sich nichtig machen, ist unbeachtlich, wenn der erforderliche Antrag inklusive Begründung nachträglich gestellt wird und die zu berichtigenden Angaben in den Dokumenten nachträglich gefertigt oder korrigiert werden.
    (2) Anträge gemäß Abs 1 können bis zum Abschluss der Beweisaufnahme des gerichtlichen Verfahrens eingereicht werden.
    (3) Die Nichtigkeit von Urteilen, Beschlüssen, Anträgen oder des Verfahrens kann nur der Iudex Prior des zuständigen Gerichts feststellen. Den Parteien im Verfahren ist es erlaubt, einen demgemäßen Antrag zu stellen.


    Dazu Schrieb ich nur das als solches dies unzulässig ist ..
    Als Comentario Schrieb ich..
    Wenn ein Straftat den falschen Person angelastet wirt ob diesser Excistentus ist oder nicht dan wirt diesser Straftat abgelehnt folglich exzistiert sie nicht mehr und kann nicht neu aufgeruffen werden unter ein Neuen Name oder Person. :D


    Zwangsweise müste als §84 Zurrück gewiesen werden.


    Dan nam ich den Zweiten Anklage ansatz in angrif..
    Auch hier nam ich den Gesprochener Text des Angeklagten dazu..als leidraht.
    Hier würde auf 107§ Plädiert.
    Erneut schrieb ich den Text aus mein Libres ab..zwecks aus den Kopf lehrnen...

    Zitat

    Übung...
    § 107 Nötigung von Reichseinrichtungen oder -organen
    (1) Wer Senat, Provinzcurien oder eine andere staatliche Einrichtung mit Gewalt, durch Drohung mit Gewalt oder anderweitig nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder einer Geldstrafe von 1.000 bis 1.500 Sz. bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen kann das Gericht auf Todesstrafe erkennen.


    (Müste Lachen als ich das Las ,und hielt soffort mein Hand für den Mund den in soein Ehrenwürdige Halle past es nicht zu Lachen..) :D :)
    Da schon festgestelt würde..so Schrieb ich..das der Angeklagte lauter Übertragend gesprochen hatt kan daraus kein Drohung /Gefahr oder zwangsweise versuchte änderung nachgewiesen werden..
    Dazu..das Schrieb ich unter auf...handelte es sich um ein Privat unterredung mit sein Pater ,als hatt er nicht Lauf gerüffen oder Geschrieen...,gekoppelt an sein Lückenhaftes Lateinisch wirt wohl jeder was andres gemacht haben aus sein Wörter..
    Folglich müste ich §107..auch als nicht erwiessen vermercken.


    Ich nam ein neue Scrolla und Schrieb den Commentario Generalis..


    Ich machte den Scrolla zu und fügte sie mein Lehr Librisae zu...
    Iura ist nicht einfach aber der belohnung liegt eben darin das man etwas bewältigt das nicht einfach ist.

  • "Ich lege mein Mandat nieder, möge sich der Angeklagte ...."


    Sim-Off:

    Ach was solls. Valerie ist seit gestern im Krankenhaus, textet jemand anderen voll.

  • "Das Gericht verwarnt Sabbatia Kyria wegen Missachtung des Gerichtes"


    Sim-Off:

    Ich schreibe das im Auftrag von Valerie die diese Woche ganz sicher nicht dazu kommt. Gabi

  • Kuckte mahl um mich..
    "Wie bitte?? Misachtüng des Gerrichts? ,ich habe kein wort gesagt..
    Ich habe ein moment gelachen über etwas aus mein Text buch da war aber keiner dar auser der Man da der auch sein Studien abschriften macht und ich glaub der Angeklagte war noch dort.."
    [Blockierte Grafik: http://img385.imageshack.us/img385/9184/heiligenschein5gn.gif]

    Sim-Off:

    Zitat


    Als Griechin war ich wohl gewönt an gemüschen aber diesser hier hatte doch etwas von ein Plataeanischer Klüngel ...
    Der angeklagte würde in ein fast Leeren Saal gebracht wo nur ein Schreiber war, ein man der genau wie ich sein Anzeichnungen auswärtette und das war es..
    Ich Schrieb so mahl auf für meine Mappe :Vorbereitüng zum Iura Studium.


    Zitat


    (Müste Lachen als ich das Las ,und hielt soffort mein Hand für den Mund den in soein Ehrenwürdige Halle past es nicht zu Lachen..)


    Verwarnüng einziehen also ..hab nix gesagt und da das Gerricht in beratüng war hatt es auch nix gehört ...danke

  • Sim-Off:

    Oh, mir gefällt die Rolle als Praetor. :)


    Und in diesem Fall bin ich nicht ohne Grund untätig, weil:


    Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    "Der Antrag wurde aufgenommen. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück, die Sitzung ist geschlossen."


    Das Gericht besteht aus Iudex Prior Flavia Messalina Oryxa und den Iudices Marcus Didius Falco und Spurius Purgitius Macer. Wenn es nicht anders geht, dann steige ich an Messalina Oryxas statt noch in die Beratungen ein, aber eigentlich wäre das schon sehr seltsam, nachdem die Verhandlung komplett ohne mich abgelaufen ist.

  • IUDICIUM MAIOR
    IUDICATIO
    IUD MAI VI/DCCCLV


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM VII KAL NOV DCCCLV A.U.C.
    (26.10.855/102 n.Chr.)


    IN DER HAUPTVERHANDLUNG
    Imperium Romanum vs. Luculus Scribonius Skjeld


    HAT DAS IUDICIUM MAIOR DURCH
    Iudex Prior Lucius Aelius Quarto
    Iudex Marcus Didius Falco
    Iudex Spurius Purgitius Macer


    NACH MÜNDLICHER VERHANDLUNG FÜR RECHT ERKANNT
    Der Angeklagte wird von den ihm zur Last gelegten Vorwürfen
    freigesprochen.



    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE


    Das Iudicium Maior sieht den Tatbestand der Üblen Nachrede gemäß § 84 (2) Cod. Iur. als nicht erfüllt an, da sich die Aussagen des Angeklagten, die dem Gericht vorgelegt wurden, nicht gegen eine oder mehrere konkrete Personen richtete. Zudem sind derlei Reden im politischen Leben zumindest nicht vollkommen unüblich und nicht geeignet, dass Wirken des Gesetzgebers nachhaltig zu erschweren.


    Das Iudicium Maior sieht den Tatbestand der Nötigung von Reichseinrichtungen oder –organen gemäß § 107 Cod. Iur. als nicht erfüllt an, weil sich die Aussagen des Angeklagten, die dem Gericht vorgelegt wurden, weder eine konkrete Drohungen gegen bestimmte Reichseinrichtungen oder –organe beinhaltete, noch hat der Angeklagte bestimmte Forderungen an sie gerichtet.


    RECHTSMITTELBELEHRUNG
    Gegen dieses Urteil kann frühestens nach 2 Tagen und spätestens innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden. Die Berufung kann in schriftlicher oder mündlicher Form bei dem für eine Berufungsverhadlung zuständigen Iudicium Imperialis in Roma eingelegt werden.


    gez. Lucius Aelius Quarto
    ------- P r a e t o r -- U r b a n u s -------

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