Änderung CodIur - Strafen

  • "Ich möchte eine Erweiterung unseres Codex Iuridicialis vorschlagen, konkret die Ergänzung der Strafmöglichkeiten.


    Derzeit legt der Codex Iuridicialis, PARS TERTIA - Strafgesetzteil, SUBPARS PRIMA - ALLGEMEINER TEIL Folgendes fest:"


    § 52 Freiheitsstrafe
    (1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn der Codex nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.
    (2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist 12 Monate, ihr Mindestmaß 1 Woche.


    § 53 Geldstrafe
    (1) Eine Geldstrafe beträgt mindestens 5 und höchstens 5.000 Sesterzen.
    (2) Die Geldstrafe ist in Römischen Sesterzen (Sz.) an das Imperium Romanum zu entrichten.
    (3) Bei Nichtleistung der Geldstrafe kann diese eingezogen werden.


    § 54 Ersatzfreiheitsstrafe
    (1) An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe.
    (2) Diese wird bei Bedarf vom Gericht festgesetzt.



    "Meiner Vorstellung nach sollte dem Verurteilten bei Freiheitsstrafen von 3 Monaten und mehr oder bei Geldstrafen – die Höhe kann diskutiert werden – die Wahl zu einer Ersatzstrafe als Gladiator in einer Gladiatorenschule gegeben werden.
    Als Ausgleich für die körperliche Mehrstrafe würde dafür die Zeit halbiert werden. Wenn die Gladiatorenschule mit demjenigen nicht zufrieden ist (sim-off: dh er postet dort nichts), kommt wieder die ursprünglich festgelegte Strafe zu tragen.
    Was hält der Senat davon?


    Wenn es gefällt, schlage ich diesbezüglich die Änderung des § 54 vor."

  • Wenn wir schon über eine Veränderung diskutieren so sehe ich auch den privaten Teil der Strafbarkeit als nicht gegeben und damit änderbar an.


    Bisher ist man als Bürger jedem Angriff mehr oder weniger ausgesetzt ohne persönlich bei einer Gerichtsverhandlung Genugtuung zu erfahren. Gut wenn ein Pöbler verurteilt wird, doch bekommt die geldliche Strafe immer der Staat. Das halte ich für falsch, jede Privatperson hat ein Recht darauf Schadensersatz zu fordern und in Sesterzen zu bekommen. Eine Staffelung nach Höhe der Zahlung gemessen am Vergehen halte ich zudem auch für angebracht.


    Zudem sollte über eine stärkere Einbindung der Pater Familias nachgedacht werden. Sie sind Patron aller Familienmitglieder und demnach auch in der Pflicht, wenn es um Strafsachen geht. Ein jeder hat sein Säckchen zu tragen und ein jeder auf seine Familie ein Auge zu werfen.


    Schon so könnten die Gerichte eine Entlastung vor Klagewut erfahren.

  • Zu Adrias Vorschlag: Ja, wäre einverstanden.


    Zu Avarus Vorschlag: Zunächst: Wie würdest du dir die Staffelung konkret vorstellen?


    Was die Frage mit dem Pater familias angeht: Naja, schwierig. Das geht sicher bei kleineren Vergehen wie Übler Nachrede, aber bei wirklich heftigen Sachen wie Mord oder sowas kann ein Pater familias auch nichts machen. Wo willst du die Grenze setzen?

  • "Zum Vorschlag von Avarus hoffentlich passen möchte ich noch etwas erwähnen, was sich schon öfters meinen Unmut zugezogen hat, nämlich dass die meisten Prozesse keine Vergehen sondern schon Verbrechen sind, und deshalb der Advocatus Imperialis eingeschaltet wird. Ist es denn wirklich notwendig, dass bei Übler Nachrede der Advocatus der Ankläger ist und nicht der Geschädigte?
    Bei Verbrechen muss bisher der Geschädigte anscheinend als Nebenkläger auftreten, um wirklich zu seinem persönlichen Recht zu kommen."

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Zu Adrias Vorschlag: Ja, wäre einverstanden.


    Zu Avarus Vorschlag: Zunächst: Wie würdest du dir die Staffelung konkret vorstellen?


    Was die Frage mit dem Pater familias angeht: Naja, schwierig. Das geht sicher bei kleineren Vergehen wie Übler Nachrede, aber bei wirklich heftigen Sachen wie Mord oder sowas kann ein Pater familias auch nichts machen. Wo willst du die Grenze setzen?


    Na dem Einkommen und/oder Vermögen. Ich zähle Geldeinlagen dazu.


    Wir haben doch bereits eine Staffelung der Strafen. Leichte Vergehen, wie Diebstahl, üble Nachrede usw. über den Tisch des PF gehen lassen, um ihn in die Pflicht zu nehmen seine Schützlinge mehr unter Kontrolle zu halten bzw. ein wachsames Auge auf sie zu werfen.


    Zitat

    Original von Adria Germanica
    "Zum Vorschlag von Avarus hoffentlich passen möchte ich noch etwas erwähnen, was sich schon öfters meinen Unmut zugezogen hat, nämlich dass die meisten Prozesse keine Vergehen sondern schon Verbrechen sind, und deshalb der Advocatus Imperialis eingeschaltet wird. Ist es denn wirklich notwendig, dass bei Übler Nachrede der Advocatus der Ankläger ist und nicht der Geschädigte?


    Auch ich sehe darin eine Notwendigkeit der Umformulierung. Der Staatsapperat ist für diese Art von Klagen nicht zuständig. Auch wenn es sich vielleicht um einen Staatsbediensteten als Kläger und damit Opfer handelt.

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