"Ich möchte eine Erweiterung unseres Codex Iuridicialis vorschlagen, konkret die Ergänzung der Strafmöglichkeiten.
Derzeit legt der Codex Iuridicialis, PARS TERTIA - Strafgesetzteil, SUBPARS PRIMA - ALLGEMEINER TEIL Folgendes fest:"
§ 52 Freiheitsstrafe
(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn der Codex nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.
(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist 12 Monate, ihr Mindestmaß 1 Woche.
§ 53 Geldstrafe
(1) Eine Geldstrafe beträgt mindestens 5 und höchstens 5.000 Sesterzen.
(2) Die Geldstrafe ist in Römischen Sesterzen (Sz.) an das Imperium Romanum zu entrichten.
(3) Bei Nichtleistung der Geldstrafe kann diese eingezogen werden.
§ 54 Ersatzfreiheitsstrafe
(1) An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe.
(2) Diese wird bei Bedarf vom Gericht festgesetzt.
"Meiner Vorstellung nach sollte dem Verurteilten bei Freiheitsstrafen von 3 Monaten und mehr oder bei Geldstrafen – die Höhe kann diskutiert werden – die Wahl zu einer Ersatzstrafe als Gladiator in einer Gladiatorenschule gegeben werden.
Als Ausgleich für die körperliche Mehrstrafe würde dafür die Zeit halbiert werden. Wenn die Gladiatorenschule mit demjenigen nicht zufrieden ist (sim-off: dh er postet dort nichts), kommt wieder die ursprünglich festgelegte Strafe zu tragen.
Was hält der Senat davon?
Wenn es gefällt, schlage ich diesbezüglich die Änderung des § 54 vor."