"Nachdem schon öfters Anfrage von Peregrini wegen einer Teilnahme an Kursen an der Schola eingegangen sind, möchte ich eine Änderung anregen, die es ihnen ermöglicht, wobei Römer weiterhin ihnen gegenüber im Vorteil sind."
§ 2 Res Vulgares
(2) Jeder Bürger unabhängig von seinem Rang hat die Möglichkeit teilzunehmen.
(3) Die erste Teilnahme ist kostenlos. Für jeden weiteren Antritt ist ein Beitrag von 100 Sz zu leisten. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
(4) Mit dem Bestehen erwirbt der Schüler das aktive Wahlrecht für die Wahlen zum Cursus Honorum sowie das passive Wahlrecht für das Amt des Quaestors.
§ 2 Res Vulgares
(2) Jeder unabhängig von seinem Stand hat die Möglichkeit teilzunehmen.
(3) Für die Teilnahme ist auch bei mehrmaligem Antreten ein Beitrag von 100 Sz zu leisten. Für römische Bürger ist der erste Antritt kostenlos. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
(4) Mit dem Bestehen erwirbt ein römischer Bürger das aktive Wahlrecht für die Wahlen zum Cursus Honorum sowie das passive Wahlrecht für das Amt des Quaestors.
§ 3 Cursus Continuus
(5) Mit dem Bestehen erwirbt ein römischer Bürger das passive Wahlrecht für die Ämter des Cursus Honorum über dem Quaestor.