Änderung Princeps Senatus

  • "Dem Wunsch unseres Kaisers entsprechend habe ich mich bemüht eine passende Änderung des Codex Universalis zu formulieren:"


    ALT:
    § 57 Princeps Senatus
    (1) Der Princeps Senatus ist der Erste des Senates und somit dessen Vorsitzender. Er moderiert den Senat im Allgemeinen (Erhalt von Moral, Ordnung und Disziplin) und hat im Speziellen folgende Aufgaben:
    (2) Er beendet Abstimmungen, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis und kann dieses rechtsgültig ratifizieren (Siegel des Princeps Senatus).
    (3) Er kann Gesetzesvorschläge von Nicht-Senatoren und Beisitzern in deren Namen dem Senat vorstellen.
    (4) Princeps Senatus kann nur werden wer ordentlicher Senator der Römischen Curie ist. Des weiteren darf ein Princeps Senatus gleichzeitig neben diesem Amt kein weiteres Amt im Cursus Honorum ausüben.
    (5) Die Wahl findet offen per Handzeichen im Senat statt und wahlberechtigt ist jeder ordentliche Vollsenator, somit sind die Beisitzer des Senates ausgeschlossen. Der Princeps Senatus wird zur normalen Wahlperiode nach einfacher Mehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit gilt der Kandidat als abgelehnt.
    (6) Nach Abmeldung vertritt den Princeps Senatus der Älteste Senator der Römischen Curie (siehe Senatorenliste), sollte auch dieser verhindert oder er der Princeps Senatus sein, so tritt an dessen Stelle der zweitälteste Senator der Curie.
    Ohne Abmeldung tritt obige Vertretungsregelung in Kraft, wenn eine notwendige Entscheidung des Princeps Senatus mehr als 4 Tage unerledigt bleibt.
    (7) Die Amtsdauer des Princeps Senatus beträgt 2 Monate.
    (8 ) Der Princeps Senatus wird gemäß Ornamenta Consularia ausgezeichnet.
    (9) Der Princeps Senatus hat das Recht Abstimmungen, Anhörungen, Aussprachen und Diskussionen des Senates den Restriktionen als Staatsgeheimnis gemäß Codex Iuridicialis zu unterwerfen. Dies verpflichtet alle Anwesenden zu absolutem Stillschweigen zum Thema außerhalb der Curie.



    NEU:
    (4) Princeps Senatus ist der amtierende Consul. Wurden zwei Consuln gewählt, so übernimmt derjenige von beiden dieses Amt, der früher Senator wurde.
    (5) Wurde kein Consul gewählt, so übernimmt die Aufgaben der Consular mit den meisten absolvierten Consulperioden. Falls mehrere Senatoren in Frage kommen, ist derjenige Princeps Senatus, dessen Consulzeit am längsten zurückliegt.
    (6) Auf die gleiche Art bestimmt sich bei Abwesenheit des Princeps Senatus seine Vertretung. Ohne Abmeldung tritt obige Vertretungsregelung in Kraft, wenn eine notwendige Entscheidung des Princeps Senatus mehr als 4 Tage unerledigt bleibt.

  • "Es wäre doch viel einfacher, wenn auch im neuen Absatz 5 die Zeit als Senator, nicht als Consul ausschlaggebend wäre, oder nicht?"

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Sim-Off:

    Also technisch hab ich keine Ahnung ob ich auch noch die Sortierung nach dem Consulat hinbekomm. Und inhaltlich wär mir auch lieber nur eine Sortierung nach Consul/Consulat zu haben.


    "Es ist wichtig ob man Consul war, nicht wann."

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • “Ob und wie oft man Consul war ist das zweite Auswahlkriterium, wenn es keinen gewählten Consul gibt. WANN wäre das dritte, wenn ich es richtig verstanden habe, welches dann zum Tragen kommt, wenn das zweite auf mehrere Kandidaten zutreffen sollte.“

  • "Erstes Auswahlkriterium ist, ob man gerade Consul ist. Zweites, wie oft man Consul war. Drittes, wann man Senator wurde. So würde ich das bevorzugen."

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • “Jaja, dass habe ich schon verstanden. Nur änderst du im dritten Fall halt die ‚Bezugsgröße’. Statt weiter auf das Amt des Consuls zu blicken, schaust du auf die Senatorenwürde. Das ist, was ich meine.“

  • "Ja, und zwar genau deswegen weil das vierte Kriterium ohnehin die Senatorenwürde wäre. (Und das fünfte der Name.) Es ist meiner Meinung nach vollkommen egal, wann man Consul war, es zählt nur dass und wie oft."


    Hrm. Ich wiederholte mich.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat


    NEU:
    (4) Princeps Senatus ist der amtierende Consul. Wurden zwei Consuln gewählt, so übernimmt derjenige von beiden dieses Amt, der früher Senator wurde.


    Sollte nicht einfach der Consul, falls zwei gewählt werden, Princeps Senatus werden, welcher am meisten Wählerstimmen, also der Erstgewählte, auf sich vereint? Damit würde man ja den Wähler entsprechen.


    Sim-Off:

    Ausserdem stellt sich mir die Frage, ob man nicht einen patrizischen Consular, egal wann er Consul war, jeweils einem plebeischen Vorziehen sollte, in der Kaiserzeit war zwar immer der Augustus Princeps Senatus, aber in der Republik, jeweils der erste unter den Patriziern?


    Man sollte nicht nur darauf achten, wann welcher Consular Consul war, sondern auch darauf, ob einer der Consulare Censor war ...

    itrit-curatorreipublicae.png matinia2.jpg

    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

  • "Schön langsam wird es doch zu kompliziert.
    Den Censor auch noch mit in die Wertung nehmen, halte ich für nicht notwendig.

    Sim-Off:

    Ebensowenig wie die Unterscheidung nach Patriziern und Plebejern. Und wer weiß wie lang es noch dauert, bis es mal einen patrizischen Consul gibt, also find ichs kompliziert und nicht notwendig


    Der vorschlag von Senator Felix der Änderung des dritten Kriteriums auf die bisherige Zeit im Senat findet meine Zustimmung. Wie gesagt, bitte es nicht zu kompliziert machen."

  • "Ich bin dagegen. dass der Consul oder ein Consul automatisch Princeps Senatus wird.


    Wir sollten es bei der bisherigen Wahl aus unseren Reihen lassen."


    Sim-Off:

    Ich denke, wir wollen mehr Historientreue? Dieses Streben sehe ich in diesem Vorschlag nicht gewährleistet.

  • "Mir fällt gerade noch etwas ein.
    Ich denke es wäre mit dieser Änderung aus mehreren Gründen sinnvoll,


    § 38 Ämterlaufbahn
    (3) Alle bereits absolvierten oder untergeordneten Ämter kann man weitere Male bekleiden, doch nie in direkter Folge das gleiche.


    "für das Amt des Consuls auszunehmen."

  • Alles muss er genau wissen......grmml


    "Vor allem damit so selten wie möglich der Vertretungsfall eintritt und jemand, der eigentlich nicht will, aber laut Rangfolge dazu verpflichtet wird, diese Aufgabe übernehmen muss, obwohl jemand anderer dies gerne tun würde, und der Senat darunter leiden müsste. Vor allem weil die Rangfolge voraussichtlich oft den gleichen Vertreter bestimmen und verpflichten würde."

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!