Officium des Rectors

  • Cunctator verweilte kurz vor der Tür des Rektor, bevor er anklopfte.


    Er überlegte, wie er anklopfen sollte: Angemessen, also mehr zaghaft, oder kräftig, wie es sich für einen Soldaten geziemte.


    So klopfte er kräftig, aber dennoch angemessen, an die Tür.

  • Zitat

    Original von Nordwin
    "Salve, Herr, ich heiße Nordwin bin im Auftrag meiner Herrin, Claudia Epicharis, hier. Sie hat ein Anliegen von höchste seltener Natur und hofft auf deine Unterstützung in dieser Angelegenheit", sprach ich ihn an.


    Callidus schaute auf, als der Mann eintrat.


    > Ich grüße dich, Nordwin. Nun bitte, sprich nur! <


    Bei der Nennung des nomen gentile lief Callidus schon ein kalter Schauer über den Rücken und er implizierte sofort Probleme. Aber er würde abwarten, um welche Angelegenheit es sich wohl handelte.

    Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

  • Zitat

    Original von Nanami
    Nanami klopfte ebenfalls und trat ein weitSalve, Herr ...oh ! weiter sprach sie nicht, denn wie es schien wartete bereits jemand.
    Sie zog sich rasch mit einer entschuldigenden Verbeugung vor die Tür zurück und wartete mit den Schriftrollen, die sie überbringen sollte bis sie an der Reihe war.


    Doch gleich darauf, als der erste "Kunde" abgefertigt war, konnte Nanami eintreten und wurde vom Rector auch begrüßt.


    > Salve, was kann ich für dich tun? <

    Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

  • Zitat

    Original von Caius Claudius Cunctator
    Cunctator verweilte kurz vor der Tür des Rektor, bevor er anklopfte.


    Er überlegte, wie er anklopfen sollte: Angemessen, also mehr zaghaft, oder kräftig, wie es sich für einen Soldaten geziemte.


    So klopfte er kräftig, aber dennoch angemessen, an die Tür.


    ... und wurde auch sogleich eingelassen.
    Callidus schaute den Fremden neugierig an und grüßte sogleich.


    > Sei gegrüßt. Was ist dein Anliegen? <

    Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

  • Zitat

    Original von Marcus Aelius Callidus


    Doch gleich darauf, als der erste "Kunde" abgefertigt war, konnte Nanami eintreten und wurde vom Rector auch begrüßt.


    > Salve, was kann ich für dich tun? <



    Nanami trat nun in das Arbeitszimmer und verneigte sich vor dem Rector. Salve Herr ! grüßte sie mit einem Lächeln ich bin Nanami und mein Herr Tiberius Caecilius Metellus schickt mich mit diesem Brief und einem Schriftstück zu Euch. Während sie sprach kam sie etwas näher, um dem Rector den Brief und das Schriftstück auszuhändigen. Dann wartete sie geduldigt und stumm bis er den Brief gelesen hatte und auf die Antwort, die sie ihrem Herrn überbringen könnte.




    An den
    Rector der Schola Atheniensis
    Marcus Aelius Callidus


    Schola Atheniensis
    Roma


    Salve M Aelius Callidus,


    hiermit Übersende ich dir eine Abchrift des von mir verfassten Kommentars zum Lex Mercatus § 3 Absatz 5 mit dem Wunsch, ihn in die Bibliothek der Schola Atheniensis aufzunehmen und somit Jedermann zugänglich zu machen.


    Vale bene,
    [Blockierte Grafik: http://www.gwebspace.de/lordtengrion/sigmetell.png]



    Kommentar zu § 3 Absatz 5 Lex Mercatus


    verfasst von T. Caecilius Metellus




    Ante diem XVIII KAL FEB DCCCLVII A.U.C. (15.1.2007/104 n.Chr.) begab es sich, dass der Volkstribun Appius Terentius Cyprianus eine Änderung des Lex Mercatus dahingehend anstrebte, dass es Angehörigen des Ordo Patricius und Ordo Senatorius lediglich gestattet sein sollte, mit der Landwirtschaft in Verbindung stehendem Gewerbe nachzugehen.
    Während unser geliebter Imperator Caesar Augustus Lucius Ulpius Iulianus den hinter diesem Entwurf zu vermutenden Grundgedanken, durch dieses Gesetz die Rückbesinnung der ehrenhaftesten Römer auf die Tugenden und Ideale der Vorväter zu forcieren begrüßte, entbrannte ob dieses Entwurfes in den geheiligten Hallen des Senats eine heftige Debatte, in deren Verlauf der Entwurf des Volkstribuns herbe Kritik aus den Mündern der ehrenhaften Patres Conscripti Roms ernten musste.
    Schlussendlich brachte der Tribun des Volkes einen überarbeiteten Entwurf seiner Gesetzesänderung in die Debatte ein, und der ehrenwerte Konsul dieser vergangenen Tage Marcus Vinicius Lucianus ließ über ihn Abstimmen: Die Erweiterung des Lex Mercatus um den Absatz 5 des § 3 wurde ante diem IV KAL FEB DCCCLVII A.U.C. (29.1.2007/104 n.Chr.) mit einer knappen Mehrheit beschlossen.
    Dieser Kommentar soll sich nun näher mit diesem neu zum § 3 Lex Mercatus hinzugekommenem Absatz 5 beschäftigen und den Aedilen und Praetoren eine Hilfestellung bieten um Urteile im Sinne dieses Gesetzes zu fällen.



    Der Volkstribun Appius Terentius Cyprianus brachte den Vorschlag zur Erweiterung des Lex Mercatus § 3 um den Absatz 5 in den Senat ein, seiner Meinung nach sollten sich die Senatoren wieder mehr auf die römischen Traditionen der Landwirtschaft besinnen und ihrer Rolle als Vorbilder für alle Römer gerechter werden. Weiter war er der Meinung, dass Senatoren aufgrund ihres Landbesitzes einen zu großen Einfluss auf die Wirtschaft hätten und das Volk benachteiligen könnten.
    Als Intention für die Gesetzesänderung des Volkstribuns lässt sich also festhalten dass die römischen Traditionen gestärkt werden, die wirtschaftliche Kraft der Senatoren beschnitten und die des einfachen Volkes gestärkt werden sollten.


    Die Meinungen der Senatoren zu dieser Gesetzesänderung waren geteilt, doch bildete sich letztlich unter den Befürwortern eine Linie heraus: Die Einhaltung der Traditionen sollte durch das Gesetz kontrollierbarer gemacht werden. Die Landwirtschaft als ureigene Tätigkeit der Römer sollte gesetzlich bekräftigt werden.



    Da zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses Kommentars keine gerichtlichen Entscheidungen zu dem behandelten Absatz des Lex Mercatus existieren, wird dieser Kommentar ohne Bezug auf praktische Urteile und Erfahrungen mit § 3 Absatz 5 Lex Mercatus auskommen.


    Der in diesem Kommentar zu betrachtende Teil des Lex Mercatus lautet wie folgt:


    "§ 3


    (...)


    (5) Senatoren, Mitgliedern des Ordo Senatorius und Patriziern ist es verboten, andere Betriebe zu besitzen als solche, welche der Produktion landwirtschaftlicher Güter und deren Weiterverarbeitung dienen."


    Während der erste Teil des Satzes eindeutig bestimmt, auf welchen Teil der römischen Bürgerschaft dieses Gesetz anzuwenden ist, nämlich auf Senatoren, Angehörige des Ordo Senatorius sowie des Ordo Patricius, so verdienen die anderen Teile eine sorgfältige Betrachtung: Welche Betriebe gelten als solche für die Produktion landwirtschaftlicher Güter und ihrer Weiterverarbeitung verantwortliche? Wie ist "Weiterverarbeitung" zu verstehen, und wie weit ist diese zu fassen?


    Eine Definition von Landwirtschaft kann so aussehen:
    "Landwirtschaft ist die zielgerichtete Erzeugung von pflanzlichen oder tierischen Produkten auf einer bewirtschafteten Fläche."


    Daraus folgt, dass landwirtschaftliche Güter solche sind, die pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sind. Als Beispiele seien hier Getreide, Weintrauben und Obst genannt. All diese genannten Güter sind pflanzlichen Ursprungs und können auf kultivierten Flächen von Menschenhand herangezüchtet sowie geerntet werden. Ebenso verhält es sich mit Schafen: Sie können herangezüchtet und von Menschen gehütet werden.
    Als Gegenbeispiel seien hier Gold und Ton angeführt: Beide Güter werden aus dem Schoß der Erde gewonnen, sind somit weder pflanzlichen noch tierischen, sondern irdenen Ursprungs und also nicht als landwirtschaftliche Güter zu betrachten, auch wenn man sie mit einigem poetischem Sinn als "Früchte der Erde" bezeichnen mag.


    Es lässt sich festhalten: Angehörigen des Ordo Patricius und Senatorius ist es nach § 3 Absatz 5 Lex Mercatus gestattet, Getreide oder Obst produzierende bzw. analog geartete Betriebe zu besitzen. Ihnen ist es nicht gestattet, Eisenminen oder Tongruben bzw. analog geartete Betriebe zu besitzen.


    Folgen wir nun dem Gesetzestext weiter, kommen wir zu folgendem Wortlaut: "...und deren Weiterverarbeitung dienen".
    Was versteht man unter Weiterverarbeitung? Stoffe können weiterverarbeitet werden um einen anderen, meist höherwertigen Stoff zu erhalten.


    Definieren wir Weiterverarbeitung also folgendermaßen:
    "Unter (Weiter)Verarbeitung versteht man den Prozess in dem aus einem Rohmaterial ein Produkt geschaffen wird. Das Rohmaterial eines Verarbeitungsprozesses kann dabei selbst das Produkt einer vorhergegangenen Verarbeitung sein."


    Betriebe, deren Produkte aus landwirtschaftlichen Gütern bzw. Rohmaterialien geschaffen werden, dürfen sich also ebenfalls im Besitz der Angehörigen des Ordo Patricius oder Senatorius befinden. Doch nach welchen Kriterien sollen diese Betriebe ermittelt werden? Und wie weit ist diese Verarbeitung in Zusammenhang mit Absatz 5 § 3 Lex Mercatus zu fassen?


    Landwirtschaftliche Güter sind nur solange als solche anzusehen wie sie von Menschenhand unbehandelt bleiben und ihre natürliche Form bewahren. Werden sie von Menschen verarbeitet, verlieren sie ihre Natürlichkeit und werden zu künstlichen Gütern.
    Die Verarbeitung ist im Zusammenhang mit § 3 Abs. 5 Lex Mercatus also nur bis zur ersten Verarbeitungsstufe zu fassen. Die Weiterverarbeitung eines weiterverarbeiteten landwirtschaftlichen Produkts ist nicht mehr als Weiterverarbeitung eines landwirtschaftlichen, sondern eines künstlichen Produkts anzusehen.


    Als Beispiel werde hier die Schafzucht sowie der Schneider betrachtet.
    In der Schafzucht werden Schafe gezüchtet um Wolle sowie Milch zu erhalten, eine Schafzucht ist somit ein landwirtschaftlicher Betrieb. Der Schneider nutzt Tuche um Kleidung herzustellen. Diese Tuche werden durch das Spinnen aus Wolle gewonnen, es werden also in der Spinnerei natürliche landwirtschaftliche Güter weiterverarbeitet. Durch das Spinnen verliert die Wolle allerdings ihren natürlichen Charakter, da sie von Menschenhand bearbeitet wird. Der Schneider, der die verarbeitete Wolle für seine Kleidung nutzt, verarbeitet also keine landwirtschaftlichen sondern künstliche Produkte und ist somit weder ein landwirtschaftlicher noch ein landwirtschaftliche Güter verarbeitender Betrieb.


    Bleiben wir bei obigem Beispiel und wenden wir Lex Mercatus § 3 Absatz 5 an: Der Patrizier/Senator darf eine Schafzucht besitzen, denn diese ist ein landwirtschaftlicher Betrieb. Der Patrizier/Senator darf ferner eine Spinnerei besitzen um das Produkt der Schafzucht, die Wolle, zu Garn zu verarbeiten. Es ist ihm jedoch nicht gestattet, eine Schneiderei zu besitzen, da diese nicht das landwirtschaftliche Gut Wolle, sondern das künstliche Gut Garn verarbeitet.


    Anhand dieses Beispiels wird deutlich, wie die praktische Auslegung des § 3 Absatz 5 Lex Mercatus, vor allem in Hinblick auf die mit diesem Gesetz verfolgte Intention des Gesetzgebers aussehen könnte. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Erfahrungen mit diesem Gesetz in der Praxis aussehen werden. Möglicherweise wird es notwendig werden, den Absatz 5 um einige eindeutigere Formulierungen zu ergänzen, damit vorhandener Interpretationsspielraum eingeengt und der Sinn des Gesetzes eindeutiger umgesetzt werden kann. Zunächst aber sollte dieser Kommentar hoffentlich die meisten Unsicherheiten und Fragen beseitigt haben.

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  • Ouh, wenn der Mensch gewusst hätte, dass die Herrin die Tochter des verhassten Mannes war, der nur Probleme verursachte... Aber weder ich noch die Herrin wussten genaueres über diese Zwistigkeiten, daher ging ich vollkommen unvoreingenommen ins Gespräch. :]
    "Meine Herrin lässt fragen, ob es möglich wäre, an der anlaufenden Veranstaltung teilzunehmen, sie heißt....ähm.... De Arte Dicendi? Allerdings, nun, sie interessiert sich für die Veranstaltung, doch soll ich an ihrer statt herkommen und Mitschriften verfassen, sie würde sich als vermutlich einzige Frau zwischen Männern unwohl fühlen, zumal es doch unüblich ist, wenn sich eine Dame adeliger Herkunft für Rhetorik interessiert."
    So, die Katze war aus dem Sack. Natürlich hatte ich vorher alles auswendig gelernt, auf so einen Kauderwelsch kam ich schließlich nicht selbst.



    Sim-Off:

    Ich soll noch fragen, ob es inzwischen möglich ist, dass Sklaven den Res Vulgares ablegen und sich weiterbilden. Vor ein paar Wochen unter Aelias Leitung ging es nämlich noch nicht.

  • Zitat

    Original von Nanami
    Nanami trat nun in das Arbeitszimmer und verneigte sich vor dem Rector. Salve Herr ! grüßte sie mit einem Lächeln ich bin Nanami und mein Herr Tiberius Caecilius Metellus schickt mich mit diesem Brief und einem Schriftstück zu Euch. Während sie sprach kam sie etwas näher, um dem Rector den Brief und das Schriftstück auszuhändigen. Dann wartete sie geduldigt und stumm bis er den Brief gelesen hatte und auf die Antwort, die sie ihrem Herrn überbringen könnte.


    Callidus nahm dasd Schriftstück entgegen und legte es zunächst beiseite. Dann öffnete er die tabula und überflog den Brief.


    > Caecilius Metellus...ah...er beschäftigte sich also auch mit iuristischen Fragen. <


    Callidus war zunächst überrascht, dass er dieses Schriftstück nicht vom Rechtsgelehrten bekam, doch sicher würde alles seine Richtigkeit haben. Zur Sicherheit würde er später noch den Senator Hungaricus aufsuchen, um sich über die Richtigkeit der Angelegenheit zu informieren.


    > Richte Caecilius Metellus meine Grüße und Dankbarkeit aus, dass er selbst sich um diese Abschrift kümmerte. <

    Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

  • Zitat

    Original von Nordwin
    "Meine Herrin lässt fragen, ob es möglich wäre, an der anlaufenden Veranstaltung teilzunehmen, sie heißt....ähm.... De Arte Dicendi? Allerdings, nun, sie interessiert sich für die Veranstaltung, doch soll ich an ihrer statt herkommen und Mitschriften verfassen, sie würde sich als vermutlich einzige Frau zwischen Männern unwohl fühlen, zumal es doch unüblich ist, wenn sich eine Dame adeliger Herkunft für Rhetorik interessiert."


    Sim-Off:

    Ich soll noch fragen, ob es inzwischen möglich ist, dass Sklaven den Res Vulgares ablegen und sich weiterbilden. Vor ein paar Wochen unter Aelias Leitung ging es nämlich noch nicht.


    Das war tatsächlich eine mehr als ungewöhnliche Anfrage, bei Callidus einen Augenblick nachdenklich in den Raum schaute.


    > Nun, ein Sklave, der an einem fortgeführten Kurs teilnehmen möchte, bräuchte eigentlich zunächst einen cursus res vulgares. Allerdings wünschst du, die Mitschriften deiner Herrin zu überbringen....hmmm
    Ich denke, ich kann deine Herrin für diesen Kurs eintragen, wenn sie dich schickt. Natürlich muss das Kursgeld entrichtet werden. Zahlte deine Herrin bereits für den Besuch eines cursus continuus? <


    Sim-Off:

    Sklaven können für eine Gebühr von 500 sz einen CRV besuchen. Danach können sie auch CCs besuchen, wobei die Entscheidung über die Aufnahme zum CC bei der Güte des Lehrers liegt und dem Ansehen des jeweiligen Herrn

    Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.


  • Als sie die Antwort des Rectors vernahm, verneigte und verabschiedete sich Nanami lächelnd. Danke Herr, ich werde Eure Grüße gerne ausrichten. Vale ! . Mit diesen Worten verlies sie das Arbeitszimmer, um die Nachricht ihrem Herrn sogleich zu überbringen.

  • Cunctator entgegnete den Gruß des Rektors.


    Salve, edler rector. Ich würde gerne den cursus Latein I belegen. Kann ich dieses Kurs jederzeit beginnen und die vorgegebenen Prüfungsaufgaben jederzeit abgeben oder sind hierfür Termine einzuhalten?

  • > Der Kurs zur "lateinsichen Literatur" ( :]) ist jederzeit möglich. Die Unterlagen findest du in der Bibliothek. Die Korrektur wird der König von Tylus übernehmen, der dir nach den einzureichenden Aufgaben auch die Abschlussprüfung stellen wird. Diese findet in Absprache mit ihm selbst statt. <


    Sim-Off:

    PN an König von Tylus

    Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

  • Cunctator dankte dem Rektor für die Information.


    Ich danke dir, edler rector, und wünsche dir noch einen schönen Tag.


    Anschließend verließ er das officium rectoris und machte sich auf den Weg zur Bibliothek.

  • Zitat

    Original von Marcus Aelius Callidus
    Das war tatsächlich eine mehr als ungewöhnliche Anfrage, bei Callidus einen Augenblick nachdenklich in den Raum schaute.


    > Nun, ein Sklave, der an einem fortgeführten Kurs teilnehmen möchte, bräuchte eigentlich zunächst einen cursus res vulgares. Allerdings wünschst du, die Mitschriften deiner Herrin zu überbringen....hmmm
    Ich denke, ich kann deine Herrin für diesen Kurs eintragen, wenn sie dich schickt. Natürlich muss das Kursgeld entrichtet werden. Zahlte deine Herrin bereits für den Besuch eines cursus continuus? <


    Sim-Off:

    Sklaven können für eine Gebühr von 500 sz einen CRV besuchen. Danach können sie auch CCs besuchen, wobei die Entscheidung über die Aufnahme zum CC bei der Güte des Lehrers liegt und dem Ansehen des jeweiligen Herrn


    Der Mann schien kurz verwirrt, aber ich war ganz zuversichtlich, dass sich alles zum Wohlgefallen der Herrin klären würde. Bei den Worten sah ich erst erschrocken drein, dann schüttelte ich den Kopf. "Herr, um ehrlich zu sein, interessiert mich persönlich diese Vorlesung gar nicht recht. Es ist, wie gesagt, nur der Wunsch meiner Herrin, dem ich selbstverständlich nachkommen möchte. Die Kursgebühr wird sie umgehend entrichten lassen, wenn du ihr Anliegen gestattest." Hui, irgendwann würde ich noch zu Höchstformen auflaufen mit diesem komischen Latein. Auf germanisch wär das alles kein Problem gewesen, aber in der Römersprache war es definitiv eine Herausforderung.


    Sim-Off:

    In Ordnung, danke für die Auskunft.

  • Ziemlich früh am Morgen hatte sich der Patrizier in seiner Sänfte zur Schola Atheniansis bringen lassen, um sich nach einem Kurs zu erkundigen, der in ihm zweifellos Interesse geweckt hatte. Es war zwar schon einige Zeit her, aber der Weg zum Officium des Rectors war ihm noch bestens vertraut. Außerdem hatte er seinen Leibsklave dabei, der voraus ging und schließlich vor dem richtigen Officium halt machte. Durch ein kurzes Nicken gab ihm Marcellus zu verstehen, dass er nun anklopfen konnte.

  • Zitat

    Original von Nordwin


    Callidus nickte.


    > Richte deiner Herrin aus, dass ich mich damit einverstanden erkläre. Nach Entrichtung des Geldes wirst du zugelassen und kannst deine Mitschriften deiner Herrin übergeben. <

    Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

  • Zitat

    Original von Lucius Claudius Marcellus


    Nachdem der Claudier seinen Leibsklaven hatte anklopfen lassen, wurde jener Callidus gemeldet, hereingebeten und durch den Rector schließlich auch begrüßt.


    > Salve, Claudius Marcellus. Was ist das Anliegen, das dich zu mir hierher führt? <

    Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

  • Überrascht stellte der Patrizier fest, dass sich seit seinem letzten Besuch doch etwas Wesentliches verändert hatte. Damals war es eine Frau, die ihm als Rector der Schola Atheniensis begrüßt hatte. Heute stand ein junger Mann vor ihm.


    "Salve Rector! Ich bin hier um mich nach einem Kurs zu erkundigen. Es handelt sich dabei um den Kurs Probatio rerum sacrarum I, den ich gerne an der Schola ablegen würde."

  • > Wenn du dem cultus deorum bereits angehörst, kannst du diese Prüfung ohne weiteres ablegen, wenn aber nicht, so sind 500 Sesterzen an den cultus zu entrichten. Komme einfach am morgigen Tag zur vierten Stunde wieder, dann wird ein sacerdos anwesend sein, der dir die Prüfung abnimmt. Der Prüfungsraum befindet sich auf der anderen Seite des Innenhofes, jedoch im unteren Stockwerk. <


    Callidus wartete ab, ob es von Seiten des Mannes noch weitere Formalitäten zu klären gab.

    Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

  • Zitat

    Original von Marcus Aelius Callidus
    Callidus nickte.


    > Richte deiner Herrin aus, dass ich mich damit einverstanden erkläre. Nach Entrichtung des Geldes wirst du zugelassen und kannst deine Mitschriften deiner Herrin übergeben. <


    Ich nickte und deutete eine Verbeugung an. "Vielen Dank, Herr, im Namen meiner Herrin. Ich werde sie von deiner Zustimmung in Kenntnis setzen." Und damit verschwand ich, nicht ohne mich noch ein weiteres Mal zu verbeugen.

  • Zitat

    Original von Marcus Aelius Callidus
    Callidus wartete ab, ob es von Seiten des Mannes noch weitere Formalitäten zu klären gab.


    "Ich danke dir für diese Information und werde mich morgen zeitgerecht beim Prüfungsraum erscheinen. Da ich kein Mitglied des Cultus Deorum bin, werde ich auch das nötige Prüfungsgeld mithaben und dem Sacerdos übergeben. Vale Bene Rector!"


    Der Patrizier hatte alles gehört, was er wissen wollte und so war es weder notwendig die Zeit des Rectors weiter in Anspruch zu nehmen, noch seine eigene zu vergeuden. Somit verabschiedete er sich wieder und verließ das Officium in Richtung Ausgang.

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