Widerspruch / SANCTIO

  • Geehrte hohes Gericht,
    ich möchte hiermit Widerspruch in der Sache :



    EDICTI AEDILIS PLEBEII vs. Gaius Aemilius Sabellius
    PRIDIE ID NOV DCCCLV A.U.C.


    (12.11.2005/102 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Gaius Aemilius Sabellius wird, wegen nicht konzessioniertem Verkauf von Waren nach §3(1) der Lex Mercati, eine Strafe von 538,70 Sz. verhängt (§7).
    gez. Marcus Decimus Livianus


    einlegen.


    Begründet sehe ich meinen Widerspruch in folgenden Punkten :
    - Die Strafe steht in keiner Relation zum angebotenen Warenwert (350 Sz.)
    - Es hat de facto kein Verkauf statt gefunden, daher ich der zugehörige Artikel im Lex mercati nicht zutreffend
    - Die Ware wird in einem von mir geführten Betrieb verwendet (Holz) und wurde nicht benötigt -> wenn mir ein Verkauf von solcehn Waren, die ich selbst weiterverarbeite, verboten würde, dann fühlte ich mich unnötigen Kapitalbindungskosten ausgesetzt, welche in dieser Form nicht zu rechtfertigen wären


    Ich bitte eine rasche Entscheidung zu treffen.


    In höchster Respektierung,
    Gaius Aemilius Sabellius

  • Liest es und denkt sich.


    § 22 Fehlen eines zuständigen Gerichtes
    Fehlt es im Geltungsbereich dieses Codex an einem zuständigen Gericht oder ist dieses nicht ermittelt, so bestimmt das Iudicium Imperialis das zuständige Gericht.


    Ich werde deshalb mit dem Kaiser reden.

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ORDNE ICH AN



    Der Widerspruch von Gaius Aemilius Sabellius gegen ein


    Edictum Aedilis wird wegen der Streitwertigkeit an das


    Iudicium Minor verwiesen. Es sei weterhin klargestellt,


    dass es im Normfall einer Beschwerde beim Consul be-


    durft hätte. Dieser Sonderweg über die Gerichte wird


    nur wegen des Fehlens eines solchen eingeräumt.



    - DCCCLV AB URBE CONDITA -


  • Der Paetor las den Bescheid des Quaestors Sacri Palatii. Dann winkte er einen seiner Liktoren zu sich und meinte:
    “Geh’ zu Gaius Aemilius Sabellius und Marcus Decimus Livianus, sie mögen sich hierher begeben.“

  • “Salve Aedilis Plebeii, ich grüße dich. Dieser Mann, Gaius Aemilius Sabellius, hat Widerspruch gegen eine deiner Amtshandlungen eingelegt. Es geht um den nicht konzessionierten Verkauf von Waren.“


    Er reichte Livianus das Widerspruchsschreiben.


    “Ich habe diese Vorverhandlung anberaumt, um beiden Seiten eine Stellungnahme zu ermöglichen und um Gelegenheit für eine gütliche Einigung ohne Gerichtsverhandlung zu geben. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird die Sache vor dem Iudicium Minor verhandelt werden.“

  • Gern stand der Kläger auf


    "


    Werter Praetor, schön einmal vor Euch sprechen zu dürfen.


    Es geht um die Sanctio gegen mich, welche ein Aedil auf Zuruf eines Dritten verhängt hat.


    Diese Sanctio beruft sich wohl auf den Abschnitt § 3 Betriebe des Lex Mercati.


    In Absatz (1) sagt dieses, dass man Waren verkaufen kann, soweit dieses durch einen behördlich genehmigten Betrieb geschieht.


    Nun besteht zuerst die Frage, was ein behördlich genehmigter Betrieb ist, bzw. was dieser mit dem Verkauf von Waren zu tun hat. Ich habe drei behördlich genehmigte Betriebe. Werter Praetor, in welcher Form habe ich also gegen dieses Gesetz verstossen ?


    Des weiteren bezichtigt mich der anwesende Aedil, ich hätte Waren verkauft, welche ich nicht herstellte. Zuerst ist dieser Vorwurf falsch. Ich habe in Bezug auf diese Sanctio keine Waren verkauft, es ging hier wohl um Holz, welche ich nicht selbst herstellte. Ich verweise dabei auf die Ungenauigkeit des Gesetzestextes.


    Ausserdem ist die gegen mich verhängte Sanctio eine Beleidigung meiner Person. Ich verabreite Holz, sprich ohne Produzenten wie mich gäbe es keine Holzwirtschaft in Rom, zu hochwertigen Waren. Und ich besaß als Basis für die Sanctio eine Menge im Wert von 350 Sz., welche sich in absehbarer Zeit nicht verabreiten ließ. Welchem Unternehmergeist unterliegt dieses Gesetz, zu verbieten, dass man als holzweiterverarbeitender Produzent seine Holzbestände nicht wieder verkaufen dürfe ? Und dann auch noch eine Strafe zu fürchten hat, welche den Wert der Waren als unangemessen unberücksichtigt lässt ?


    Das gegen das Gesetz als solches, sozusagen ein persönliches Anliegen. Betonen möchte ich abermals, dass ich nie Holz verkauft habe. Ich habe seit meiner Führung des Betriebes kein einziges Stück Holz an Dritte verkauft, sondern nur in Form hochwertigster Fertigprodukte.


    Daher möchte ich nicht nur Widerspruch gegen die Sanctio einlegen - ich fordere schnellst mögliche Wiedergutmachung. Diese bestünde aus Aufhebung der Sanctio und einer öffentlichen, umfassenden Restaurierung meines Rufes vor den Bürgern Roms.


    Ich selbst bin ein Beschützer dieser Stadt, in welchem Licht steht man da, unschuldig vom Aedilen zu einer Sanctio verurteilt zu werden ?


    Desweiteren fordere ich eine Offenlegung des Namens des Anzeigenden beim Aedilen.


    Danke für Euer Gehör.


    "


    Und setzte sich ebenso gern wieder

  • Livianus schüttelte verständnislos den Kopf und nahm einige Unterlagen zur Hand.


    "Es ging um Holz und um Tuniken. Beides wurde von ihm am Markt angeboten, ohne das er dafür einen konzessionierten Produktionsbetrieb besitzt. Was die höhe der Strafsumme angeht, habe ich mich nur an das Gesetz gehalten.


    § 7 Strafen
    (1) Das Strafmaß ist nach der Schwere des Verstosses und nach Anzahl der bisherigen Verstöße gestaffelt ein Anteil am Vermögen der Person oder Factio.


    Die Strafsumme wurde also von seinem Gesamtbesitz errechnet - sowohl das gesammte Kapital, als auch den Gesamtbestand aller Waren in Verkaufspreisen mit Stichtag der Sanctio. Ich habe ihm trotz zweier Vergehen, dass geringste Strafmaß von 5% berechnet."


    Livianus nahm ein Papyrus zur Hand.


    "Wenn der Tribun nun darauf pocht, die Ware nur angeboten und nicht verkauft zu haben, kann ich ihm auch das widerlegen. Was den Verkauf betrifft, zeigen seine Geschäftsbücher eindeutig, dass er zumindest einmal einen Verkauf von Tuniken getätigt hat. Hier eine Abschrift."


    Livianus übergab dem Praetor ein Stück Papyrus.


    11.11.2005, 11.29.03
    Gutschrift v/ Decima Valeria (2704)
    Verkauf: BESTER MARKTPREIS --> Hochwertige Tunika zum günstigen Preis (Tunika)


    Livianus sah den Tribunen genervt an.


    "Wenn, dann ist das ganze hier eine Beleidigung meiner Person, sofern du wirklich denkst, ich würde meine Arbeit nicht sorgsam genug ausführen, um meine Anschuldigungen auch beweisen zu können. Und was das Holz betrifft, halte uns nicht alle für dumm. Wenn du Waren am Markt anbietest, dann ja wohl mit dem Vorsatz sie zu verkaufen. Ob du nun unterm Strich etwas verkauft hast oder nicht - du wolltest es - der Vorsatz war also da."


    Dann sah er wieder zum Praetor.


    "Tut mir leid Quarto. Aber ich habe auch so genug zu tun. Allein mit dem nachgewiesenen Verkauf der Tuniken, denke ich, ist mein Edicti gerechtfertigt und bewiesen. Wenn dass alles war....?"


  • "Ja ich bestehe auf meine Forderungen.


    Grund dafür ist unter anderem auch, dass ich die Tuniken anfertigen ließ. D.h ich auch die Basiswaren bezahlt habe,


    Hier der Beleg :



    07.11.2005 Gutschrift a/ Prudentia Valeria (2767)
    Einkauf: 120 x Wolle von süßen kleinen germanischen Schafen (Wolle) -450.00



    Ausserdem nahm der Aedil bei dieser Sanctio ursächlich den Holzverkauf als gegeben an."


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