Geehrte hohes Gericht,
ich möchte hiermit Widerspruch in der Sache :
EDICTI AEDILIS PLEBEII vs. Gaius Aemilius Sabellius
PRIDIE ID NOV DCCCLV A.U.C.
(12.11.2005/102 n.Chr.)
SANCTIO
Gegen Gaius Aemilius Sabellius wird, wegen nicht konzessioniertem Verkauf von Waren nach §3(1) der Lex Mercati, eine Strafe von 538,70 Sz. verhängt (§7).
gez. Marcus Decimus Livianus
einlegen.
Begründet sehe ich meinen Widerspruch in folgenden Punkten :
- Die Strafe steht in keiner Relation zum angebotenen Warenwert (350 Sz.)
- Es hat de facto kein Verkauf statt gefunden, daher ich der zugehörige Artikel im Lex mercati nicht zutreffend
- Die Ware wird in einem von mir geführten Betrieb verwendet (Holz) und wurde nicht benötigt -> wenn mir ein Verkauf von solcehn Waren, die ich selbst weiterverarbeite, verboten würde, dann fühlte ich mich unnötigen Kapitalbindungskosten ausgesetzt, welche in dieser Form nicht zu rechtfertigen wären
Ich bitte eine rasche Entscheidung zu treffen.
In höchster Respektierung,
Gaius Aemilius Sabellius