• Subpars Octava - Wahlbestimmungen



    § 23 Wahlrecht
    (1) Wahlberechtigt sind ausschließlich römische Bürger.
    (2) Bei Wahlen zu Ämtern der Bezirksverwaltung haben sämtliche im Tabularium erfassten Bürger des Bezirks einschließlich der dort stationierten Soldaten aktives sowie passives Wahlrecht.
    (3) Bei Wahlen zu Ämtern der Stadtverwaltung haben sämtliche im Tabularium erfassten Bürger der betreffenden Stadt aktives sowie passives Wahlrecht. In Städten stationierte Soldaten sind von den Wahlen ausgeschlossen.
    (4) Bei Wahlen um Sitze der Curia Provincialis haben sämtliche im Tabularium erfassten Bürger der betreffenden Stadt einschließlich der dort stationierten Soldaten aktives sowie passives Wahlrecht.


    § 24 Wahlleiter
    (1) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, übernimmt der Comes des betreffenden Bezirkes die Wahlleitung. Sollte dieser Posten vakant sein bestimmt der Statthalter einen Wahlleiter.
    (2) Bei Wahlen zu Ämtern der Bezirksverwaltung bestimmt der Statthalter den Wahlleiter.
    (3) Der Statthalter kann auch selbst die Rolle des Wahlleiters übernehmen.


    § 25 Ablauf der Wahl
    (1) Die Provinz betreffende Wahlen sollten nicht zeitgleich mit den Wahlen des Cursus Honorum stattfinden.
    (2) Die Wahlen zu Ämtern der Stadtverwaltung und Vertretern der Curia Provincialis finden nach Möglichkeit zeitgleich statt.
    (3) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, legt der Wahlleiter in Absprache mit den Duumviri den Wahltermin fest. Dies geschieht mindestens 2 Wochen vor der Wahl und mit Einverständnis des Statthalters.
    (4) Bei Wahlen zu Ämtern der Bezirksverwaltung legt der Wahlleiter in Absprache mit dem Statthalter den Wahltermin fest. Dies geschieht mindestens 3 Wochen vor der Wahl.
    (5) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, sind die Kandidaturen in der betreffenden Stadt bekanntzugeben. Dies erfolgt spätestens 1 Woche vor der Wahl, andernfalls wird der Kandidat nicht angenommen (Sonderzulassung durch den Statthalter)
    (6) Bei Wahlen zu Ämtern der Bezirksverwaltung sind die Kandidaturen in der Hauptstadt des betreffenden Bezirks bekanntzugeben. Dies erfolgt analog zu §25.5
    (7) Die Wahl beginnt immer um 0:00 eines Sonntags, dauert mindestens 2 Tage und endet um 24:00 des letzten Wahltages.
    (8) Die Wahlleitung veröffentlicht das Ergebnis frühestmöglich und wahrheitsgemäß.
    (9) Der Statthalter ernennt die gewählten Beamten oder Abgeordneten, wenn er die Wahl für gültig befindet.
    (10) Wenn die Anzahl der Kandidaten die Zahl der ausgeschriebenen Plätze nicht übersteigt, muss keine Wahl stattfinden.


    § 26 Gültigkeit der Wahl
    (1) Es wird nach einfacher Mehrheit gewählt.
    (2) Falls nur eine Person zur Wahl steht, wird für oder wider sie gestimmt.
    (3) Bei Stimmengleichstand wird eine Stichwahl durchgeführt.
    (4) Ist eine Stichwahl nicht möglich, entscheidet der Statthalter.

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    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

  • Ich denke schon, dass Wahlen auch für die Stadtämter nett wären, denn Hispania ist so voll dass andere auch Mal eine Chance kriegen sollten ;)


    Gut dass ich Pontifex bin :D ;)


    Na ich denke aus der Entscheidung sollt ich mich raushalten. Das da oben ist zwar meine Meinung, aber.. naja.. Da ich nicht Stadtverwaltung bin sollte die nicht so gewichtet werden ;) Wär ich Magistrat wär ich wohl dagegen..

  • Also, für die Beamten müsste es keine geben, meiner Meinung nach. Man steigt im Grad mit dem eifer seiner Arbeit.


    Unter anderem ist in Carthago auch noch die Stell des Magistratus offen, wenn wir schon dabei sind.

  • Bis jetzt hab ich sie nach den Vorschlägen der amtierden Magistraten ernannt.


    Wäre der selbe Termin, ich überlasse es der Curia, ob sie will oder nicht.


    Sagen wir es so ein Täubchen hat mich auf die Idee mit den Wahlen der Stadtverwaltung gebracht ... ;)

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  • Zitat

    Original von Marcus Matinius Metellus
    Ich will ja nicht drängeln, aber gibt es überhaupt andere Alternativen für einen Scriba aufzusteigen?


    Ausser der Wahl?

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  • Zitat

    Original von Lucius Didius Crassus
    Ich hatte hatte eigentlich vor, den einen oder anderen Scriba zum Magistratus vorzuschlagen, je nach Arbeitseifer und Präsenz.


    Diese Weise war ja auch üblich und sie gefällt mir immer noch. Diese Stellen sollen nach Leistung beurteilt werden.

  • "So, dann ist das beschlossene Sache.


    Alle die sich zur Wahl stellen wollen, sollen sich hier eintragen."


    Ich nehme ein Pergament:



    Anmeldung der Wahlen in die Curia Provincialis am 4/5 .12







    "Wann soll die Anmeldefrist sein?", fragte ich noch hinterher.

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