Hauptverhandlung IUD MIN I/DCCCLV – Einspruch des Gaius Aemilius Sabellius

  • Eröffnung der Hauptverhandlung
    IUD MIN I/DCCCLV
    ANTE DIEM XI KAL DEC DCCCLV A.U.C. (21.11.855/102 n.Chr.)


    Einspruch des
    Gaius Aemilius Sabellius
    gegen das
    Edicti Aedilis Plebeii
    vom PRIDIE ID NOV DCCCLV A.U.C. (12.11.855/102 n.Chr.
    gegen seine Person


    Das Iudicium Minor bestehend aus:
    Iudex Prior Lucius Aelius Quarto
    Iudex Medicus Germanicus Avarus


    Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Ulpia verhandelt und dies öffentlich.


    Die Zuständigkeit des Iudicium Minor ergibt sich aus der Anordnung des Imperator Caesar Augustus Lucius Ulpius Iulianus vom ANTE DIEM XVI KAL DEC DCCCLV A.U.C. (16.11.855/102 n.Chr.) in Verbindung mit § 22 Cod. Iur.


    Als Zeuge ist benannt: Marcus Decimus Livianus


    gez. Lucius Aelius Quarto
    ------- P r a e t o r -- U r b a n u s -------


  • “Die Widerspruchsverhandlung von Gaius Aemilius Sabellius gegen das Edicti Aedilis Plebeii vom XII. diesen Monats ist hiermit eröffnet.


    Sind Aemilius Sabellius und der Aedilis Plebeii Decimus Livianus anwesend?“

  • “Folgende Dokumente gebe ich hiermit nochmals zu Protokoll:


    Erstens die Anordnung des Kaisers, welche die Zuständigkeit dieses Gerichts begründet.“


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ORDNE ICH AN



    Der Widerspruch von Gaius Aemilius Sabellius gegen ein


    Edictum Aedilis wird wegen der Streitwertigkeit an das


    Iudicium Minor verwiesen. Es sei weterhin klargestellt,


    dass es im Normfall einer Beschwerde beim Consul be-


    durft hätte. Dieser Sonderweg über die Gerichte wird


    nur wegen des Fehlens eines solchen eingeräumt.



    - DCCCLV AB URBE CONDITA -



    “Zweitens der schriftlich Eingereichte Widerspruch gegen das Edict des Aedilis Plebeii.“


    Geehrte hohes Gericht,
    ich möchte hiermit Widerspruch in der Sache :



    EDICTI AEDILIS PLEBEII vs. Gaius Aemilius Sabellius
    PRIDIE ID NOV DCCCLV A.U.C.


    (12.11.2005/102 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Gaius Aemilius Sabellius wird, wegen nicht konzessioniertem Verkauf von Waren nach §3(1) der Lex Mercati, eine Strafe von 538,70 Sz. verhängt (§7).
    gez. Marcus Decimus Livianus


    einlegen.


    Begründet sehe ich meinen Widerspruch in folgenden Punkten :
    - Die Strafe steht in keiner Relation zum angebotenen Warenwert (350 Sz.)
    - Es hat de facto kein Verkauf statt gefunden, daher ich der zugehörige Artikel im Lex mercati nicht zutreffend
    - Die Ware wird in einem von mir geführten Betrieb verwendet (Holz) und wurde nicht benötigt -> wenn mir ein Verkauf von solcehn Waren, die ich selbst weiterverarbeite, verboten würde, dann fühlte ich mich unnötigen Kapitalbindungskosten ausgesetzt, welche in dieser Form nicht zu rechtfertigen wären


    Ich bitte eine rasche Entscheidung zu treffen.


    In höchster Respektierung,
    Gaius Aemilius Sabellius

  • “Im Folgenden verlese ich jetzt das Protokoll der Vorverhandlung.


    Gaius Aemilius Sabellius begründete seinen Widerspruch wiefolgt, Zitat:


    Diese Sanctio beruft sich wohl auf den Abschnitt § 3 Betriebe des Lex Mercati.


    In Absatz (1) sagt dieses, dass man Waren verkaufen kann, soweit dieses durch einen behördlich genehmigten Betrieb geschieht.


    Nun besteht zuerst die Frage, was ein behördlich genehmigter Betrieb ist, bzw. was dieser mit dem Verkauf von Waren zu tun hat. Ich habe drei behördlich genehmigte Betriebe. Werter Praetor, in welcher Form habe ich also gegen dieses Gesetz verstossen ?


    Des weiteren bezichtigt mich der anwesende Aedil, ich hätte Waren verkauft, welche ich nicht herstellte. Zuerst ist dieser Vorwurf falsch. Ich habe in Bezug auf diese Sanctio keine Waren verkauft, es ging hier wohl um Holz, welche ich nicht selbst herstellte. Ich verweise dabei auf die Ungenauigkeit des Gesetzestextes.


    Ausserdem ist die gegen mich verhängte Sanctio eine Beleidigung meiner Person. Ich verabreite Holz, sprich ohne Produzenten wie mich gäbe es keine Holzwirtschaft in Rom, zu hochwertigen Waren. Und ich besaß als Basis für die Sanctio eine Menge im Wert von 350 Sz., welche sich in absehbarer Zeit nicht verabreiten ließ. Welchem Unternehmergeist unterliegt dieses Gesetz, zu verbieten, dass man als holzweiterverarbeitender Produzent seine Holzbestände nicht wieder verkaufen dürfe ? Und dann auch noch eine Strafe zu fürchten hat, welche den Wert der Waren als unangemessen unberücksichtigt lässt ?


    Das gegen das Gesetz als solches, sozusagen ein persönliches Anliegen. Betonen möchte ich abermals, dass ich nie Holz verkauft habe. Ich habe seit meiner Führung des Betriebes kein einziges Stück Holz an Dritte verkauft, sondern nur in Form hochwertigster Fertigprodukte.


    Daher möchte ich nicht nur Widerspruch gegen die Sanctio einlegen - ich fordere schnellst mögliche Wiedergutmachung. Diese bestünde aus Aufhebung der Sanctio und einer öffentlichen, umfassenden Restaurierung meines Rufes vor den Bürgern Roms.


    Ich selbst bin ein Beschützer dieser Stadt, in welchem Licht steht man da, unschuldig vom Aedilen zu einer Sanctio verurteilt zu werden ?


    Desweiteren fordere ich eine Offenlegung des Namens des Anzeigenden beim Aedilen.


    Ende des Zitats.


    Der Aedilis Plebeii antwortete daraufhin, Zitat:


    Es ging um Holz und um Tuniken. Beides wurde von ihm am Markt angeboten, ohne das er dafür einen konzessionierten Produktionsbetrieb besitzt. Was die höhe der Strafsumme angeht, habe ich mich nur an das Gesetz gehalten.


    § 7 Strafen
    (1) Das Strafmaß ist nach der Schwere des Verstosses und nach Anzahl der bisherigen Verstöße gestaffelt ein Anteil am Vermögen der Person oder Factio.


    Die Strafsumme wurde also von seinem Gesamtbesitz errechnet - sowohl das gesammte Kapital, als auch den Gesamtbestand aller Waren in Verkaufspreisen mit Stichtag der Sanctio. Ich habe ihm trotz zweier Vergehen, dass geringste Strafmaß von 5% berechnet.

    Wenn der Tribun nun darauf pocht, die Ware nur angeboten und nicht verkauft zu haben, kann ich ihm auch das widerlegen. Was den Verkauf betrifft, zeigen seine Geschäftsbücher eindeutig, dass er zumindest einmal einen Verkauf von Tuniken getätigt hat. Hier eine Abschrift."

    Wenn, dann ist das ganze hier eine Beleidigung meiner Person, sofern du wirklich denkst, ich würde meine Arbeit nicht sorgsam genug ausführen, um meine Anschuldigungen auch beweisen zu können. Und was das Holz betrifft, halte uns nicht alle für dumm. Wenn du Waren am Markt anbietest, dann ja wohl mit dem Vorsatz sie zu verkaufen. Ob du nun unterm Strich etwas verkauft hast oder nicht - du wolltest es - der Vorsatz war also da.


    Ende des Zitats.


    Er legte zudem dieses Dokument vor:“


    11.11.2005, 11.29.03
    Gutschrift v/ Decima Valeria (2704)
    Verkauf: BESTER MARKTPREIS --> Hochwertige Tunika zum günstigen Preis (Tunika)


    “Gaius Aemilius Sabellius bestand auf seinem Widerspruch und gab an, Zitat:


    Grund dafür ist unter anderem auch, dass ich die Tuniken anfertigen ließ. D.h ich auch die Basiswaren bezahlt habe (…)
    Ausserdem nahm der Aedil bei dieser Sanctio ursächlich den Holzverkauf als gegeben an.


    Ende des Zitats.


    Dafür legte er Folgendes vor:“


    07.11.2005 Gutschrift a/ Prudentia Valeria (2767)
    Einkauf: 120 x Wolle von süßen kleinen germanischen Schafen (Wolle) -450.00


  • "Werter Lucius Aelius Quarto,


    gern beantworte ich Deine Frage.


    Ich nahm dies an, auch wenn es eigentlich keine Rolle spielt, da dies mir schriftlich unterstellt wurde."


    ... legte folgendes Schriftstück vor ...



    Nachricht von Marcus Decimus Livianus
    EDICTI AEDILIS PLEBEII


    Salve!


    Gegen dich wurde Anzeige erstattet und bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass du ohne Konzession (also dem Besitz eines derartigen Betriebes) Holz anbietest.


    Ich musste daher ein EDICTI AEDILIS PLEBEII gegen dich erstellen.



    "Demnach bitte ich, meiner Argumentation zu folgen. Im weiteren empfinde ich die Aufrechterhaltung einer Anzeige gegen mich als beleidigend.


    Ich habe zwar keinem Gesetz zuwider gehandelt, dennoch biete ich eine schnelle Einigung im Sinne der Streibeilegung an. Dieser Vorschlag umfasst eine Zahlung von 100 Sz. an eine gemeinnützige Vereinigung - wie zum Beispiel der Acta.


    Desweiteren halte ich die Forderung als Voraussetzung zur Beilegung aufrecht, nämlich meinen Status, geschädigt durch die unwirksame Anzeige, in der Öffentlichkeit zu rekonstruieren."


    Und damit setzte sich Gaius Aemilius Sabellius, welcher als Beschützer Roms auf dieser Seite des Saales etwas Unbehagen versprüht ...

  • Livianus erhob sich.


    "Zuerst hatte ich lediglich eine Anzeige über den Holverkauf vorliegen, ich benachrichtigte den Tribunen allerdings, als ich auch eine Anzeige über den Verkauf der Tuniken erhielt. Er hat also von beiden Anzeigen gewusst. Es war eigentlich als entgegenkommen meinerseits gedacht nicht ein weiteres Edict zu erstellen. Sollte ich hier falsch gehandelt haben, dann kann ich dies gerne nachholen und eine weitere Strafe aussetzen.


    Fact ist, das der Tribun zwei mal Waren verkauft hat, die nicht durch seine eigenen Betriebe produziert werden...... und dies ist gegen das Gesetz. Ich habe ihm beide Male darauf hingewiesen und habe mir erleubt lediglich einmal eine Strafe auszusetzen. Ich denke eigentlich, dass dies bereits ein großes Entgegenkommen meinerseits war und kann erlich gesagt nicht verstehen, was dieses ganze Theater hier soll. Ein ehrlicher und guter Geschäftsmann sollte sich einen Fehler eingestehen können und versuchen ihn in Zukunft zu vermeiden."

  • “Ich verstehe. Das Edict bezieht sich also auf beides. Das Gericht wird sich deshalb mit beiden Sachverhalten zu befassen haben.


    Ich darf wohl davon ausgehen, dass Gaius Aemilius Sabellius keine Lizenz für den Betrieb eines Sägewerkes oder einer Schneiderei, sondern lediglich für eine Schreinerei besitzt. Ist das so zutreffend?“

  • Sabellius erhob sich leicht erbost ...


    "Es geht hier um Grundsatzfragen.


    Ich fühle mich einfach in meiner geschäftlichen Tätigkeit zu Unrecht eingeschränkt. Damit möchte ich nicht am Respekt der Gesetze zweifeln, jedoch an deren Auslegung zweifeln.


    Es ist WEDER so, dass ich nur Arbitragegewinne ausweisen möchte, welche das Gesetz in erster Linie zu verhindern versucht, NOCH ist es so, dass gegen das Gesetz gehandelt habe.


    Zuerst bleibt festzuhalten, dass ich eine Strafe auf Grund des Verkaufes von Holz erhielt. Dies ist in keinster Form zutreffend.


    Weiterhin betone ich, dass ich Rohstoffe zur Herstellung von Waren, welche ich zwischenzeitlich nicht benötige, ohne Grenzen verkaufen kann. Welcher Gesetzesgeber würde mir da widersprechen?!


    Und selbst bei den Tuniken, ist kein gesetzeswidriges Verhalten zu beobachten. Ich habe sowohl für die Rohstoffe, als auch für die Herstellung gezahlt. Dies erfüllt in meinen Augen den Fakt, dass ich Hersteller dieser Waren bin. Hersteller zu sein, heißt nichts weiter, als dass es die Waren ohne mein grundlegendes Handeln nicht geben würde. Dies ist bei den Tuniken, welche sich in meinem Besitz finden, der Fall.


    Ich möchte weiterhin den Aedilis Plebeii darauf hinweisen, dass es hier nicht um Selbstherrlichkeit geht. Als wesentlicher Bestandteil des Marktes ist auch meine Person zu schützen. Es sollte lieber diese Aufgabe wahrgenommen werden, als Strafen auf Zuruf zu vergeben. Mein Widerspruch ist keineswegs als Theater zu bezeichnen. Ich wehre mich, da es hier um grundlegende Falschauslegungen des Gesetzes geht. Weder verkaufe ich Waren, die nicht durch mich produziert worden, noch habe ich es auf irgendwelche Gewinne auf Grund von Preisdifferenzen abgesehen. Ich trage mit der Produktion und mit meinem darin investierten Kapital ein entscheidendes Risiko, um das römische Volk gerecht zu versorgen. Gleichzeitig biete ich günstigste Preise an, welche an Gerechtigkeit kaum zu überbieten sind. Und gleichermaßen werde ich auf diesem Wege angeprangert, ich solle meine Waren nicht auf dem Markt verkaufen ? Ich empfehle sich zu überlegen, wer der Ansprechpartner der sogenannten Strafen sein soll. Sind es die ehrlichen Geschäftsmänner oder die, welche sich über Konkurrenz und dem damit verbunden Gewinnrückgang zu Unrecht behandelt fühlen, weil sie nicht fähig sind, günstig und fair zu produzieren und anzubieten ..."

  • Nun sprang auch Livianus wieder auf und sprach den Tribunen selbst an.


    „Sabellius! Was nimmst du dir heraus von Selbstherrlichkeit zu sprechen! Wir sollten lieber über deine Ignoranz reden. Du bist anscheinend auch einer von den Menschen, die nicht über ihren eigenen Tellerrand blicken können….. und das solltest du tun. Denn so wie du richtig sagtest – es geht hier um Grundsatzfragen und unterm Strich auch darum dich selbst zu schützen. Du fragst dich warum? Das dachte ich mir…


    Du besitzt selbst einige Betriebe. Wie viele Konkurrenten hast du dort zu Zeit? Drei? Vier? Vielleicht auch Fünf! Was denkst du würde passieren, wenn du dieses Verfahren gewinnst…. Vergiss nicht, es geht hier ja um Grundsatzfragen!


    Ich kann es dir sagen. Jeder würde sich auf dein gewonnenes Verfahren berufen und damit beginnen Waren zu verkaufen, die er nicht selbst produziert. Denn der Praetor soll ja deiner Meinung nach heute entscheiden, dass es legal ist, auch Rohmaterialien zu verkaufen, die nur zur Weiterverarbeitung dienen sollten. Und was dann? Dann werden vielleicht auch einige deiner Kunden zu Konkurrenten und auch andere Betriebe, die ihre Rohmaterialien loswerden wollen, werden damit anfangen sie am Markt zu verkaufen. Denn wenn es nach dir geht, dann sollen sie dies ja in legal Zukunft dürfen – denn ihre Betriebe arbeiten ja mit diesen Rohmaterialien.


    Und jetzt sprich noch einmal von Selbstherrlichkeit! Ich nehme meinen Job sehr ernst – daran solltest du keinen Zweifel haben. Du hast Recht – du bist auch ein wesentlicher Bestandteil des Marktes, den es zu schützen gibt. Und wenn du meine Argumentation verstanden hast, dann wirst du sehen, dass ich gerade das versuche….dich und den Markt zu schützen.“

  • "SILENTIUM!"


    "Das hier ist das Iudicium Minor! Hier werden keine Grundsatzdebatten über das Handelrecht ausgefochten, hier wird über den Widerspruch gegen ein Edict des Aedilis Plebeii auf Grundlage des gültigen Gesetzes entschieden.


    Decimus Livianus, du bist hier als Zeuge geladen und ich ersuche dich eindringlich nur dann zu sprechen, wenn ich dich ausdrücklich dazu auffordere!


    Und du, Aemilius Sabellius, hältst hier bitte keine vorzeitigen Plädoyers, sondern beantwortest mir meine Frage: Wer hat die besagten Tuniken hergestellt.“

  • "Werter Lucius Aelius Quarto,


    ich wiederhole ich gern.


    Die Tuniken wurden durch mich produziert. Ich habe für den Rohstoff, wie der Beleg Euch vorliegt, und die Ausführung gezahlt. Daher habe ich die Tuniken hergestellt, da diese ohne mein Handeln nicht entstanden wären.


    Um noch etwas hinzuzufügen, wenn es recht ist, möchte ich erwähnen, dass die Argumentation des Aedilis Plebeii nicht sachgemäß ist. Es gibt nur eine gewisse Anzahl an Betrieben und auch nur eine gewisse Anzahl an Produktionsmengen. Daher ist es nicht der Realität entsprechend, wenn man aussagt, jeder könne produzieren und verkaufen was er wolle. Meine Leistung zur Erstellung dieser Produkte ist daher im Rahmen des fairen Wettbewerbs anzuerkennen. Ich kaufte Rohstoffe, zahlte für die Herstellungskosten und besitze nun Tuniken. Es kann hier also nicht die Rede von gesetzeswidrigem Handeln sein, welches sich darauf bezieht, Waren vom Markt zu kaufen, um sie nur dem Zweck des Wiederverkaufes zu höheren Preisen zu bestimmen.


    Und wenn man hier von einen Ungleichgewicht auf dem Markt spricht ist das ebenso verwerflich. Es gibt nur eine bestimmte Menge Geld der Leute in Rom, es gibt nur eine bestimmte Menge Waren der Verkäufer in Rom und damit haben wir ein Gleichgewicht. Wenn niemand mehr seine Waren verkaufen kann, wird es weniger Verkäufer dieser Waren geben."

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