Officium| Eheregistratur

  • Mercurinus erlaubt sich keine Regung, doch er hofft im Innersten, dass diese beiden wissen, dass eine Verlobung weder vor den Göttern noch vor dem Recht eine Gültigkeit hat und die zwischen Verlobung und Ehe getätigte Verführung ebenso strafbar ist, wie diejenige davor.

  • Zitat

    Original von Lucius Sabbatius Sebastianus
    Sebastianus wurde rot.


    hüstel. Das ist wahr. wir sollten zu dir in die Casa gehen......und.....alles weitere......ähm......besprechen!


    "Ja. Lass es uns ausgiebig... " ich nahm seine Hand und schubste ihn mit der anderen herzlich zur Tür

  • Der Scriba grüßt freundlich zurück. "Salve!" Er arbeitet sehr oft in diesem Officium, daher fährt er gleich fort. "Du möchtest eine Verlobung oder Ehe eintragen lassen? Dann brauche ich die Namen der beiden Verlobten oder Eheleute, Datum der Verlobung oder Hochzeit und bei einer Hochzeit noch die Hochzeitsart."

  • Wenn es geht, möchte ich gleich beides registrieren lassen. Die Verlobung wurde ANTE DIEM VIII ID DEC DCCCLV A.U.C. (6.12.2005/102 n.Chr.) in der Colonia Claudia Ara Agrippinensis gefeiert. Leider war es mir vorher nicht möglich persönlich hier vorbeizukommen.


    Die Hochzeit sollte falls immer möglich am ANTE DIEM VI ID IUL DCCCLVI A.U.C. (10.7.2006/103 n.Chr.) hier in Roma stattfinden.


    Die Namen der Eheleute werden Lucius Annaeus Florus und Iulia Andreia sein. Die Ehe wird eine Ehe sine manu sein, doch möchte Iulia Andreia ihren Namen dennoch ändern und Annaea Iulia Andreia heissen.

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    CIVIS

    SODALIS FACTIO ALBATA - FACTIO ALBATA

  • Der Scriba nimmt eine Wachstafel zur Hand und notiert sich die Daten zur Verlobung. "Die Verlobung kann ich so aufnehmen. Wenn du hier siegeln würdest, dass die Angaben ihre Richtigkeit haben." Er hält Florus die Wachstafel mit der eingetragenen Verlobung hin. "Es ist nicht schlimm, dass du sie erst jetzt meldest, die Hauptsache ist, sie wird noch vor der Ehe eingetragen wird. Die Ehe selbst kann ich jedoch erst aufnehmen, wenn sie auch vollzogen wurde."

  • Ich nahm die Tafel entgegen und kontrollierte die Eintragung.


    Ja, das scheint so zu stimmen.


    Dann siegelte ich die Tafel mit meinem Ring.


    Das heisst, ich werde dich hier wieder aufsuchen, wenn die Ehe vollzogen wurde?

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    CIVIS

    SODALIS FACTIO ALBATA - FACTIO ALBATA

  • Der Scriba schüttelt den Kopf. "Es wäre auch möglich ein von beiden Eheleuten gesiegeltes Dokument zu senden. Auf diesem sollten dann neben den Namen der beiden und dem Datum der Hochzeit noch die Hochzeitsart vermerkt sein, wie bereits erwähnt. Dann können wir es auch so eintragen. Du musst also nicht unbedingt persönlich vorbei kommen."

  • Aus einem der Regale führte Milo eine unbeschriftete Wachstafel und einen Stilus zu Tage. Anschließend wandte er sich wieder dem Aurelier zu.
    "Zunächst einmal ist natürlich ein Eintrag der zugehörigen Verlobung eine Voraussetzung. Die Eintragung der Ehe an sich folgt im Anschluss an die zugehörigen Feierlichkeiten. Entweder mögen beide Ehepartner persönlich hier vorsprechen oder jeweils eine gesiegelte Einverständniserklärung überbringen. Daraufhin werden ihre Namen, sowie das Datum der Feierlichkeit und die genaue Art der Verbindung eingetragen. Der Eintrag der Verlobung entsteht analog. Sofern das Vorhandensein eines solchen nicht bekannt ist, ließe sich das selbstverständlich auch hier überprüfen."
    Er überlegte kurz.
    "Oder gibt es noch weitere Unklarheiten diesbezüglich? Um welches Paar handelt es sich konkret?"

  • Antoninus nickte mit dem Kopf. Er kannte die Vorgänge.


    "Es geht um meine eigene Eheschließung und der Fall liegt anders. Ich bin bereits vor mehr als 25 Jahren in Syria die Ehe mit Aurelia Severina eingegangen. Wir haben manus geheiratet und ich war in der Verwaltung beschäftigt. Als wir nach Rom gekommen sind und ich in späten Jahren noch einmal eine militärische Laufbahn gestartet habe, mussten wir die Ehe auflösen lassen. Der codex militaris verlangte es. Eine erneute Verlobungszeit und eine Feier wollen wir beide nicht. Was ist jetzt zu tun?"

  • Milo blinzelte kurz. Dies war das einzig äußerlich sichtbare Zeichen seiner Bestürzung angesichts dieser Schilderung der Sachlage, welches er sich gestattete.
    "Wenn du bereits einmal verheiratet warst, dürfte du die Vorgänge kennen. So ihr keinen Wert auf den Vollzug der traditionellen Zeremonien legt, ist eine Eheschließung rein rechtlich auch ohne dem möglich. Nachdem eure Ehe zuvor per coemptio geschlossen war, untersteht deine ehemalige oder auch künftige Gemahlin derzeit wohl der Gewalt ihres Vaters. Jener muss auch bei einer neuerlichen Verbindung sein Einverständnis erteilen."

  • "In Ermangelung von Eltern, die während unserer Ehe bereits verstorben sind, habe ich die patria potestas über meine Frau auch nach der Lösung unserer Ehe behalten, auch wenn das nicht unbedingt korrekt gewesen sein mag. Sie stand Zeit ihres Lebens unter einer Gewalt und daran sollte sich nichts ändern. Das war unser beider Wille. Reicht also unser beider Wort, um erneut in den Stand der Ehe zu treten?"

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