Frage der Unantastbarkeit von Magistraten

  • Seid gegrüsst.


    Soweit es mir bekannt ist, ist man, solange man ein Amt inne hat, rechtlich unantastbar. Ob dies hier gleich handgehabt wird konnte ich leider nicht feststellen.
    Könnt ihr mir vielleicht darüber Auskunft geben und mich aufklären?


    Habt dank!


    Gruss Marcus

  • Willst Du ein Verbrechen begehen? :D Anton hat Recht, sie haben bezüglich Straftaten während der Amtszeit Immunität, anschliessend würden auch sie durch das Iudicum gerichtet.... :D Es zahlt sich folglich nicht aus, ein Verbrechen würde nur ein paar Monate ungesühnt bleiben;)


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Hier ein paar Auszüge aus dem Codex Universalis, werter Metellus! Sie sollten deine Fragen beantworten!


    "Nach Ablauf der Amtszeit hat der jeweilige Magistrat Rechenschaft über selbige abzulegen. Falls er gegen Gesetze verstossen hat, kann man ihn jetzt anklagen (Iudicium Imperatoris). Obwohl rein juristisch gesehen der Senat keine direkte Verfügungsgewalt über die Magistrate hat, ist es absoluter Usus sich den Empfehlungen des Senats zu beugen."


    Ich glaube, dass alle Magistrate Immunität besitzen laut dem Codex Universalis. Ich bin mir nicht sicher, ob dies historisch korrekt ist, nur beim Tribunus Plebis weiss ich es genau. Deshalb alle unten angeführten Stufen des Cursus Honorum.


    "Quaestur - Tribunus Plebis/Aedilität - Praetur - Consulat - Censur "


    Wenn ich irre soll mich jemand korrigieren bitte.


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • hmm, dezidiert angesprochene rechtliche Immunität gibt es bei den anderen Ämtern anscheinend nicht. Allerdings kann man da Gesetzeanalogie anwenden - wenn gewünscht, so daß auch die anderen Ämter Immunität innehaben, sofern der Gesetzesverstoß in ihren Amtsbereich fällt.


    Sakrosankt ist nur der Volkstribun.


    Sim-Off:

    In der heutigen Zeit - gilt zumindest für Österreich - besitzen die gewählten Ämter rechtliche Immunität, sofern sie nicht in flagranti bei einem Verbrechen erwischt wurden.


    Wieder eine rechtliche Grauzone... die x-te, die ich schon bemerkt habe...

  • Zitat

    Marcus Vinicius Hungaricus dixit:
    Wieder eine rechtliche Grauzone... die x-te, die ich schon bemerkt habe...


    Man tut was man kann .....



    Nun, ich gehe von Immunität aller Magistrate während der Amtszeit aus, sollte jedoch ein "Vergehen" angemessenen Ausmaßes recht sicher bewiesen werden können, so zögere ich auch nicht den betreffeneden Magistraten des Amtes zu entheben und gleich anzuklagen.

  • Zitat

    LUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:
    [Nun, ich gehe von Immunität aller Magistrate während der Amtszeit aus, sollte jedoch ein "Vergehen" angemessenen Ausmaßes recht sicher bewiesen werden können, so zögere ich auch nicht den betreffeneden Magistraten des Amtes zu entheben und gleich anzuklagen.


    Nun, Imperator, das ist dann allerdings keine Immunität. Immunität bedeutet, daß der Inhaber der Immunität rechtlich nicht verfolgt werden kann, außer bei einem in-flagranti-Verbrechen.


    So wie du es beschreibst, wäre es eine reine Amtsinnehabung mit rechtlichen Konsequenzen bei Amtsmißbrauchs.

  • Es kann nie alles perfekt und zum Genügsam aller sein. Und da wir ja nach und nach an den Gesetzen arbeiten und eben genau durch solche Zufälle auf die Fehler und Lücken darin stossen, wird es immer besser und detailierter ausgearbeitet.


    Wir haben nun einige Varianten von Interpretationen vorliegen:


    Geschichtlich gesehen ist klar, dass der Volkstribun während seiner Amtszeit immun gegen irgendwelche rechtlichen Vorgene gegen ihn ist - was natürlich nicht heissen soll, dass er dies hier auch ist, wäre aber folglich am logischsten.
    Doch nach Aussage Iulius sind sogar alle Magistrate unantastbar, solange sie ein Amt innehaben. Werden sie jedoch bei einem 'in-flagranti' Verbrechen erwischt, so können sie ihres Amtes enthoben werden und für ihr Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden.


    Soweit richtig?

  • Waren nicht nur diejenigen Magistrate immun, welche das Imperium hatten? Also kurulischer Aedil, Praetoren und Consulen.
    Ein Volkstribun war sakrosant, aber ein kleiner Quaestor war IIRC schon verwundbar durch das Gesetz.


    Doch ich bin mir da überhaupt nicht sicher... ;)

  • Zitat

    Marcus Octavius Metellus dixit:
    Geschichtlich gesehen ist klar, dass der Volkstribun während seiner Amtszeit immun gegen irgendwelche rechtlichen Vorgene gegen ihn ist - was natürlich nicht heissen soll, dass er dies hier auch ist, wäre aber folglich am logischsten.
    Doch nach Aussage Iulius sind sogar alle Magistrate unantastbar, solange sie ein Amt innehaben. Werden sie jedoch bei einem 'in-flagranti' Verbrechen erwischt, so können sie ihres Amtes enthoben werden und für ihr Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden.


    Soweit richtig?


    Ja. Entweder auf diese Art, oder die restlichen Magistrate sind nicht immun, sondern lediglich Amtsinhaber, wo solche verschärften Regeln nicht gelten.


    Jetzt müssen wir nur entscheiden, wie wir das handhaben wollen.


    @ Celus: Ich weiß es auch nicht. Entweder wir finden es irgendwie heraus - ich will eh schon seit längerem mir ein nettes Büchlein über römisches Privatrecht besorgen, vielleicht steht das drinnen -, oder wir machen es so, wie wir wollen.

  • Zitat

    Marcus Vinicius Hungaricus dixit:
    Entweder wir finden es irgendwie heraus - [...] -, oder wir machen es so, wie wir wollen.


    Ich würde ersteres bevorzugen. Allerdings wäre eine Diskussion über die historischen Tatsachen Sim-Off und folglich kein Fall für den Senat!

  • ah, sehr gut, danke, Catus.


    S. 33 dieses Skripts: "Die Macht der römischen Magistrate [...] ist dadurch begrenzt, [...] sie vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können ..."


    Das bedeutet also keine Immunität sondern lediglich Amtsinnehabung mit Konsequenzen bei Amtsmißbrauchs.


    Sim-Off:

    Sieh an, sieh an, auch meine zukünftigen Prüfer werden darin zitiert (und einer falsch geschrieben), wer hätte gedacht, daß Wien führend im Römischen Recht ist... :D

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