BISHERIGE FASSUNG
§ 56 Quaestor
(1) Die Quaestur ist das unterste Amt des Cursus Honorum und ist somit als Einstiegsamt in das politische Geschehen des Imperium Romanum zu sehen. Die Quaestoren werden von den Comitia Universalia gemäß den Wahlbestimmungen gewählt. Dies geschieht generell als für einen Quaestor, die Einteilung der konkreten vier Aufgabengebiete führt der Senat nach abgeschlossener Wahl aus. Allerdings kann der Candidatus während der Wahl einen Wunschposten zum Ausdruck bringen und seinen Wahlkampf entsprechend gestalten.
(2) Die beiden Quaestores Urbani haben die Aufsicht über das Meldewesen des Imperium Romanum. In den Provinzhauptstädten des Reiches befinden sich Meldeämter, die den beiden Quaestores direkt unterstehen (Moderator). Dort wird die Meldeliste der Provinz geführt, die alle Personen enthält, die sich gegenwärtig in dieser Provinz aufhalten, Bürger wie Reisende. Die ständige Korrektheit dieser Listen ist ihnen vom Staate anheim gegeben. Die Verteilung der Provinzmeldeämter unter den beiden Quaestoren nehmen die Consuln vor. Diese überwachen auch die Arbeit der beiden Quaestores Urbani.
(3) Des weiteren wird ein Quaestor Principis gewählt, der dem Imperator Caesar Augustus als persönlicher Sekretär zur Verfügung steht. Seine Aufgaben sind:
- Erinnerung an Siegelveränderungen der Ämter
- Aktualisierung der Chronicusa Romana (Zusammenstellung der wichtigsten Ereignisse im Reich unter korrektem Römischen Datum jeweils zum Ende der Wahlperiode zur Vorlage im Senat)
- Erinnerung an Imperator Caesar Augustus und Proconsule welche potenziellen Beförderungskandidaten in der Provinz oder imperial anstehen könnten
- Vorschläge für Auszeichnungen geben
- Vorschläge für Adlung von Gentes
- Des weiteren kann der Imperator Caesar Augustus dem Quaestor Principis andere Aufgaben zuteilen.
(4) Auch wird ein Quaestor Consulum gewählt, der den beiden Consuln als Sekretär und Gehilfe assistiert. Seine Aufgaben sind:
- zu den Wahlen des Cursus Honorum stellt er den Consuln die Kandidatenmöglichkeiten in einer Liste zusammen. Auch überwacht er ob nur autorisierte Personen zu den jeweiligen Ämtern kandidieren.
- Er ist allgemeiner Wahlhelfer der Consuln, die ihm Aufgaben in diesem Bereich geben können.
- Des weiteren können die Consuln dem Quaestor Consulum andere Aufgaben zuteilen.
(5) Bei Absenz oder Nichtwahl wird der Quaestor Consulum vom Quaestor Principi und vice versa vertreten, die Quaestores Urbani hingegen von den Censoren.
(6) Die Quaestoren werden gemäß Ornamenta Quaestoria ausgezeichnet.
(7) Einem Quaestor, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung kein Beisitzerstatus im Senat gewährt.
ERSTER ENTWURF ZUR NEUFASSUNG
§ 56 Quaestor
(1) Die Quaestur ist das unterste Amt des Cursus Honorum und ist somit als Einstiegsamt in das politische Geschehen des Imperium Romanum zu sehen. Die vier Quaestoren werden von den Comitia Universalia gemäß den Wahlbestimmungen gewählt. Die Gewählten werden allgemein in die Quaestur gewählt. Die Quaestoren können mit sechs verschiedenen Aufgabenbereichen betraut werden, denen jeweils eine spezielle Amtsbezeichnung zugeordnet ist. Über die Zuteilung der Aufgaben an die gewählten Quaestoren entscheidet der Senat nach dem bestehenden Bedarf. Allerdings kann der Candidatus während der Wahl einen Wunschposten zum Ausdruck bringen und seinen Wahlkampf entsprechend gestalten.
(2) Der Quaestor Urbanus hat die allgemeine Aufsicht über das Meldewesen des Imperium Romanum und ahndet Verstöße gegen die Reisevorschriften.
(3) Der Quaestor Principis steht dem Imperator Caesar Augustus als persönlicher Sekretär zur Verfügung. Seine Aufgaben sind:
- Erinnerung an zu ändernde Siegel der Ämter
- Erstellung einer Liste für den Imperator Caesar Augustus über potenziellen Beförderungskandidaten in den Ordo Equester oder Ordo Senatorius
- Das Erarbeiten von Vorschlägen für Auszeichnungen bei Bedarf
- Das Erarbeiten von Vorschläge für die Adlung von Gentes bei Bedarf
Des Weiteren kann der Imperator Caesar Augustus dem Quaestor Principis andere Aufgaben zuteilen. Für die Erarbeitung seiner Vorschläge kann der Quaestor Principis die Quaestores Provincialis und Pro Praetore zur Zuarbeit auffordern. Diese Mithilfe darf ihm nicht verweigert werden.
(4) Der Quaestor Consulum dient den beiden Consuln als Sekretär und Gehilfe. Er ist der allgemeine Wahlhelfer der Consuln bei den Wahlen zum Cursus Honorum. Des Weiteren können die Consuln dem Quaestor Consulum andere Aufgaben zuteilen.
(5) Der Quaestor Provincialis wird in eine senatorische Provinz entsandt und dient dort dem Proconsul als Sekretär und Gehilfe. Im obliegt die Aufsicht über das Meldewesen der ihm zugewiesenen Provinz und er ahndet Verstöße gegen die Reisevorschriften. Des Weiteren kann der Proconsul der Provinz dem Quaestor Provincialis andere Aufgaben zuteilen.
(6) Der Quaestor Pro Praetore wird in eine kaiserliche Provinz entsandt und dient dort dem Praefectus Augusti Pro Praetore als Sekretär und Gehilfe. Im obliegt die Aufsicht über das Meldewesen der ihm zugewiesenen Provinz und er ahndet Verstöße gegen die Reisevorschriften. Des Weiteren kann der Praefectus Augusti Pro Praetore der Provinz dem Quaestor Pro Praetore andere Aufgaben zuteilen.
(7) Der Quaestor Classis wird vom Senat und in Absprache mit dem Imperator Caesar Augustus, mit einem konkreten Auftrag zur See oder in küstennahen Territorien innerhalb oder außerhalb des Imperiums betraut. Dazu wird ihm, wiederum in Absprache mit dem Imperator Caesar Augustus und in dessen Namen als Oberbefehlshaber des Exercitus Romanus, durch den Senat ein Teilverband der Classis Romana unterstellt. Er erhält für den Zeitraum seines Amtes den Oberbefehl über diesen Teilverband, wobei die operative Verantwortung bei den Befehlshabenden der Classis verbleibt. Nach Abschluss der in Auftrag gegebenen Operationen hat der Quaestor Classis dem Senat ausführlich Bericht zu erstatten.
(8) Alle vier amtierenden Quaestoren sind für die Aktualisierung der Chronicusa Romana verantwortlich. Dabei beschränkt sich diese Zuständigkeit nicht nur auf Ereignisse ihrer Amtszeit, sondern auch auf zurückliegenden und aufzeichnungswerte Ereignisse, die bis zum Zeitpunkt ihrer Amtszeit undokumentiert geblieben sind. Die Aufgabenverteilung innerhalb dieses Aufgabengebietes bestimmen die Quaestoren in kollegialem Einverständnis. Sollte dies nicht gelingen, sind die amtierenden Consuln berechtigt, die Aufgabenverteilung zu bestimmen. Die Federführung bei der Aktualisierung der Chronicusa Romana obliegt dem Quaestor Principis.
(9) Bei Absenz oder Nichtwahl wird der Quaestor Consulum vom Quaestor Principi und vice versa vertreten, die Quaestores Urbani hingegen von den Censoren. Die Quaestores Provincialis, Pro Praetore und Classis haben keine Vertretung.
(10) Die Quaestoren werden gemäß Ornamenta Quaestoria ausgezeichnet.
(11) Einem Quaestor, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung kein Beisitzerstatus im Senat gewährt.
“Ich bitte den Senat um Aufmerksamkeit für den Ersten Entwurf zu Neufassung des § 56 Quaestor des Codex Universalis und um zahlreiche Wortmeldungen.“