Als ich den Cursus Iuris absolviert habe ist mir indirekt aufgefallen, dass im IR die Volljährigkeit nicht geregelt ist.
Gut, in der Theoria Romana steht es ja deutlich drin, dass man als Römer ab 16 Jahren die Toga und somit die Volljährigkeit bekam.
Ich frage mich nun ob man das nicht auch im Codes Universalis oder Iuris festlegen könnte, da wir doch eine stolze Anzahl von 3 Adulescens-ID´s haben
Auch die Rechts- und Handelsfähigkeit solcher Kinder-ID`s ist nicht geregelt, meines Wissens nach...
Ein Interessanter Punkt meines Erachtens nach..