Volljährigkeit/Minderjährigkeit

  • Als ich den Cursus Iuris absolviert habe ist mir indirekt aufgefallen, dass im IR die Volljährigkeit nicht geregelt ist.
    Gut, in der Theoria Romana steht es ja deutlich drin, dass man als Römer ab 16 Jahren die Toga und somit die Volljährigkeit bekam.


    Ich frage mich nun ob man das nicht auch im Codes Universalis oder Iuris festlegen könnte, da wir doch eine stolze Anzahl von 3 Adulescens-ID´s haben :]


    Auch die Rechts- und Handelsfähigkeit solcher Kinder-ID`s ist nicht geregelt, meines Wissens nach...
    Ein Interessanter Punkt meines Erachtens nach.. =)

  • Ist auch ein interesanter Punkt, ich werde nämlich demnächst auch eine adulescens ID eröfffnen und es äre schon praktischer wenn man dieser ID einige sachen gönnen könnte, zum Beispiel ein Konto.

  • Zitat

    IDs, die den Rang eines Kindes ("Adulescens") inne haben, besitzen weder aktives noch passives Wahlrecht, bekommen kein Konto in der WiSim und sind von Kursen der Schola ausgenommen. Sie zählen in allen anderen Belangen trotzdem wie jede andere ID auch. Frühestens 2 Monate nach ihrer Aktivierung kann eine Kinder-ID "erwachsen" werden.


    Das ist eine Spielregel, aber sonst sind Kinder, zumindestens nach Codifiziertem Recht den Erwachsenen gleich. Auch wenn das villeicht eine Lücke ist. Es gibt wohl das Lex Minicia. Aber das Beschäftigt sich wohl ehr mit dem Stand des Kindes.

  • Das hat einen praktischen Grund, wie Felix vor einer Weile ausführte, als es auch darum ging, warum nicht auch wir Sklaven ein kleines Konto haben können.
    Die Datenbank wurde nicht für die grosse Anzahl an aktiven Spielern angelegt. Jeder `unötige`Teilnehmer würde die WiSim unnötig belasten.

  • Zitat

    Original von Lucius Flavius Furianus
    Wo steht denn, dass sie Erwachsenen gleich sind? -.^


    Wo steht denn das sie es sind? Du kannst beim Recht nicht immer von deinen persönlichen Erwartugnen ausgehen und dann sagen "Wo steht das es nicht so ist?". Aber ich denke das sich unser Problem hier nur auf eine Gesetzes/Regellücke stützt.

  • In Rom war nicht alles rechtlich geregelt so wie in unserem IR, dass sich im Recht ja stark am BGB und StGB orientiert.


    Tradition und mos maiorum sollten hier greifen und im Einzelfall sollte man eben entscheiden.

  • Man darf in diesem Sinne aber nicht die Hand des Pater Familia vergessen. Ein erwachsener Mann stand, wenn sein Vater ihn nicht freigegeben hatte oder der gestorben ist, rechtlich unter dessen Hand. Volljährigkeit ist da wurscht. Man konnte noch mit über 30 unter desssen Knute stehen. Rechtlich gesehen.


    Wichtige Daten im Leben eines Mannes sind das Anlegen einer Toga und dass man ab dem 30.(?) Lebensjahr wählbar war. Was ist sonst wichtig in einer Welt, wo nichts reglementiert ist in den Altersabschnitten, wie Schulpflicht, Kinderarbeit oder die Drogengesetze, die es alle dort nicht gab? ;)

  • Interessant.


    Aber gut, ich frage mal anders. Ist denn irgendwo geregelt wie stark die Patria Potestas greift? Es interessiert mich, da ich ja auch noch unter der schützenden Hand meines Vaters stehe.


    Auch würde es mich interessieren wie man das SimOn ausspielen würde, ob ich denn für ein Verbrechen zur Verantwortung gezogen werde oder mein Vater dafür die Konsequenzen übernimmt (ist zwar ein wenig lächerlich, doch hatte der Pater Familias so viel Einfluss und Verantwortung gegenüber den einzelnen Familienmitgliedern, dass das doch recht möglich wäre)?

  • Wurde das Ende der Kindheit und der Beginn zum Mannwerden mit dem Anlegen der Toga nicht am 14. Geburtstag gefeiert ?


    Kein Beleg dazu, aber vielleicht ein Indiz, soweit ich weiß, werden im italienischen Kinder bis zum Alter von 14 Jahren als bambini bezeichnet und danach Jungen als ragazzo und Mädchen als ragazza

  • Zitat

    Original von Lucius Flavius Furianus
    Auch würde es mich interessieren wie man das SimOn ausspielen würde, ob ich denn für ein Verbrechen zur Verantwortung gezogen werde oder mein Vater dafür die Konsequenzen übernimmt (ist zwar ein wenig lächerlich, doch hatte der Pater Familias so viel Einfluss und Verantwortung gegenüber den einzelnen Familienmitgliedern, dass das doch recht möglich wäre)?


    Ich nehme mal an, auch wenn es bei uns nirgendwo genau niedergeschrieben ist, wird der Pater Familias zur Rechenschaft gezogen, wenn von einem Kind etwas angestellt wurde. Erwachsene werden selbst vor Gericht gestellt.
    Und wann bei uns eine Adulescenc-ID "erwachsen" wird, bleibt der ID mehr oder weniger selbst überlassen.

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