Änderung der Gesetzeslage | Eherecht

  • Währenddessen Curio sich mit den nichtendenwollenden Papyrus-Rollen auseinandersetzte und sein Kopf allmählich zu rauchen begann, wünschte er sich, dass auch eben jene Papyrus-Rollen zu rauchen und dann hoffentlich auch bald zu brennen begannen. Nur genutzt hätte es nicht viel, da umfangreiche Abschriften existierten.


    "Ein sehr löbliches Werk, mit dem unsere Ahnen und unweigerlich auch unsere Götter sehr zufrieden sein dürften. Mit dem meisten stimme ich auch überein und emphehle es der Übernahme, nur die schon erwähnte Ehepflicht will mir etwas schwer im Bauche liegen. Auch und gerade die Bestimmungen zum Ehebruch und die Rechte, die ein gehörnter Mann und/oder der Pater Familias besitzt, lassen mich auf einige interessante Geschehnissen und Dramen in der Zukunft hoffen."


    Sim-Off:

    Ich sehe es ähnlich, wie Adria. Wenn jemand erben will und merkt, dass er vom Vererber nur dann etwas kriegen kann, wenn der Erber verheiratet ist, dann soll er sich eine Frau anschaffen. Aber ich fände es jetzt etwas gar einschneidend, wenn alle begännen auf Brautschau zu gehen und unzählige NPC's erschaffen würden, die man dann im Verlauf der Zeit eh wieder entfernen muss, da man inzwischen doch eine "richtige" Frau fand.
    Dann wenn die Ehepflicht doch kommen sollte und die erblichen Nachteile zum Zuge kommen, was hindert einen dann dran die ganze Zeit unverheiratet zu sein, kurz vor der Hochzeit zu heiraten und sich dann wieder zu scheiden? Auch müsste jede ID ihre Alter irgendwo angeben (da die Ehepflicht ja nur zwischen gewissen Altersgrenzen wirkt) und dann müsste man sich überlegen, in welchen Schritten man älter wird. Also ist ein rl-Jahr auch ein vl- Jahr? Wie passte es dann aber zusammen, dass eine Amtsperiode im CH nur 2 Monate geht?
    Dies einfach so ein paar Fragen und Bemerkungen ;).


    Aber ansonsten ein sehr beeindruckendes Werk und Gratulation an die Erschaffer :dafuer:.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • Die Dramen in der Zukunft sind Dinge, die Bürger selber ausfechten müssen.


    Ob die meisten Senatoren hier wußten, daß Hungi sich mit den Gesetzen am meisten ins eigene Fleisch schnitt?


    Die Ehepflicht lag auch damals vielen Menschen schwer im Bauch. Aber wer sind wir, daß wir die Anweisungen des göttlichen Augustus in Frage stellen sollten?


    Sim-Off:

    Schau schau, du willst also schon das Gesetz umgehen, noch bevor es in Kraft tritt. ;)
    Deine Einwände sind durchaus berechtigt, allerdings hoffe ich, daß wir es irgendwie schaffen können, einen Verheirateten höher zu schätzen und zu beachten als einen Unverheirateten. Die rechtlichen Sanktionen sind ja relativ leicht nachvollziehbar, klar. Sittliche Sanktionen bei Nicht-Verheiratung schon viel schwerer, und ich persönlich glaube, daß ich in Bezug auf das Sittliche über diese Gesetze nur einen ganz kleinen Einblick in die damalige Mentalität erfahren konnte. Wie sehr also der ledige Stand des einzelnen verpönt war, keine Ahnung. :)
    Was das Alter der ID betrifft: naja, jünger ist bisher keiner geworden (sieht man von Geminus ab ;) ) und ich denke, daß man das weiter den Leuten überlassen soll, wie schnell sie altern.

  • "Nachdem man sich nun über die Gesetze im allgemeinen einig war, möchte ich nochmals das Eheregister ansprechen.
    Es wird in den neuen Fassungen nicht erwähnt, jedoch gab es in der Lex Fabia Secunda, die nun ersetzt wurde, einige Regelungen dazu.


    Zusammengefasst wurden:
    - Verlobungen ins Eheregister eingetragen, Inhaber der Patria Potestas und Pontifex Maximus konnten Veto einlegen (§ 2)
    - Auflösungen der Verlobung vermerkt (§ 3 und 4)
    - Hochzeiten eingetragen (§ 7)
    - Mitgift konnte eingetragen werden (§ 11)
    - Scheidungen eingetragen (§ 17 und 18 )


    Ich möchte vorschlagen, das Eheregister prinzipiell weiterhin zu führen, jedoch die Regelungen ein wenig abzuändern und dies einfach als Zusatz zu den veröffentlichten neuen bzw. alten Gesetzen zu veröffentlichen. Vor allem folgende Passage finde ich übertrieben und bisher auch unpassend für ein Gesetz:"


    § 7: Die Hochzeit ist unter Angabe des Datums, der Eheform und der Rechtsform in das Eheregister des Cultus Deorum einzutragen. Der Eintrag ins Eheregister muss von beiden Parteien beantragt werden und wird vom Cultus Deorum auf Einhaltung der geheiligten Riten unserer Vorfahren geprüft und ggf. durchgeführt. Nach erfolgtem Eintrag ist die Heirat rechtsgültig und kann nicht annulliert werden.


    "Ich schlage daher folgenden Zusatz zu den Gesetzen vor:"
    Vom Cultus Deorum wird ein zentrales Eheregister geführt, worin Verlobungen, Heiraten und Scheidungen vermerkt werden müssen. Verantwortlich für die Meldung dieser Ereignisse sind die betroffenen Eheleute.


    "Vielleicht ist aber bei dieser Gelegenheit auch gleich eien Änderung gewünscht, dass die Eintragungen auch in den Provinzhauptstädten gemeldet werden können und nicht alles in Rom gemacht werden muss?"

  • Adria warf einen ungeduldigen Blick zu Avarus.


    Sim-Off:

    Der CD hat sogar schon das Eheregister inzwischen geschlossen. Vielleicht wärs gut denen per Boten zu schicken, was hier rauskommt, wenn mal was rauskommt.


  • Der Blick Adria's traf ihn wie ein Schlag... :D


    "Ähm ja also ich wäre dafür die letzte Passage dabei ebenfalls gleich mit umzusetzen. Wir können nicht verlangen, daß die Bürger entlegenster Regionen nicht zu ihrem Eherecht kommen, weil der Weg nach Rom zum Eintragen von Verlobung und Hochzeit erstens zweimal und zweitens überhaupt beschritten werden müßte."

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    "Ähm ja also ich wäre dafür die letzte Passage dabei ebenfalls gleich mit umzusetzen. Wir können nicht verlangen, daß die Bürger entlegenster Regionen nicht zu ihrem Eherecht kommen, weil der Weg nach Rom zum Eintragen von Verlobung und Hochzeit erstens zweimal und zweitens überhaupt beschritten werden müßte."


    Kein Gefühl so schön, wie wenn sich nach einer langen Pause endlich wieder jemand zu Wort meldet :)


    "Andererseits wird so das Eheregister sehr zerrissen, und Beantragung von Eintragungen ins Eheregister schriftlich über den Cursus Publicus nach Rom zu schicken, wäre natürlich auch eine Möglichkeit.
    Doch ich bleibe bei meinem ersten Vorschlag: der Führung von Eheregistern in allen Provinzen."

  • "Bleibt die Frage, ob die provinziellen Priesterschaften überhaupt dazu in der Lage sind, Arbeiten im vollen Umfang wie der Cultus Deorum in Rom zu bewältigen. Nach meinem Kenntnisstand haben alle Provinzen mit fehlendem Personal zu kämpfen und selbst bei wichtigen Zeremonien fehlt es an ausgebildeten Priestern.


    Wenn wir den Cursus Publicus mit zu Rate zögen, wäre trotzdem eine priesterliche Verwaltung von Nöten, die die Verträge anerkennt. Eine Botenreise nach Rom kann für einige Eilige schon zu spät sein und dem Staat im Nachhinein teuer zu stehen kommen.


    Also sage ich: Eine Registratur in Rom, jeweils eine priesterliche Instanz in den Provinzen, die die Verträge absegnen und rechtens erklären können und dann eben die Verschickung der Urkunden durch den Cultus nach Rom. Ob sie den Cursus Publicus dabei nutzen, sei in ihrem Ermessen."


    Sim-Off:

    Was bedeuten soll, kommt mal ein Priester in der Provinz weg, sind wenigstens die Urkunden noch im Archiv des CD in Rom hinterlegt und damit gesichert.

  • "Weshalb zerbrechen wir uns eigentlich den Kopf darüber? Eigentlich sollte sich der Cultus Deorum darum kümmern, ob es zentral oder nicht verwaltet wird, den wir werden es, hoffe ich zumindest, nicht in ein Gesetz packen.


    Das Eheregister ist eigentlich keine unbedingte Notwendigkeit. Es liegt nicht an den Priestern zu überprüfen, ob die Ehe zivilrechtlich gültig ist oder nicht. Sie haben nichts mit den Eheverträgen zu tun."

  • "Das widerspricht aber deiner vorangegangenen Aussage:"


    Zitat

    "Ich schlage daher folgenden Zusatz zu den Gesetzen vor:"
    Vom Cultus Deorum wird ein zentrales Eheregister geführt, worin Verlobungen, Heiraten und Scheidungen vermerkt werden müssen. Verantwortlich für die Meldung dieser Ereignisse sind die betroffenen Eheleute.


    "Denn der Cultus Deorum ist kein Rechtsorgan und kann somit nicht dem Volk von Rom gewisse Eherechtliche Dinge aufdrängen. Dafür ist der Staat da und er sollte diese Passage auch ins Gesetz einfügen.


    Die Administrative Aufgabe: Wo werden die Dokumente aufbewahrt und wie und ob in allen Provinzen, das ist dem CD im Allgemeinen überlassbar.


    Doch die Grundlage dafür und die Rechtssicherheit ist durch den Staat zu schaffen."

  • "Der Vorschlag, der eine Pflicht zur Eintragung enthält, widerstrebt mir eigentlich selbst etwas, doch nachdem keiner der Senatoren auf meinen ersten Hinweis auf das Eheregister reagiert hat, hatte ich das Gefühl, es besteht die allgemeine Meinung, es sollte bleiben. "



    "Ein Vorteil des Eheregisters, der in Verbindung mit dem Zivilrecht steht, könnte sich ergeben, wenn die Vetofristen wie bisher eingehalten werden könnten. Bisher konnten auch Höhe der Mitgift dort festgehalten werden, was jedoch genauso gut nichtöffentlich in Verträgen festgelegt werden kann für einen spätere Beweis."


    Sim-Off:

    Also Vetofristen: gäbe es keine, so könnte sich ein Paar verloben und verheiraten innerhalb von ein paar Tagen, in denen der PF nicht da ist und daher nix dagegen sagen könnte. Passiert das, und der PF kommt bald wieder zurück, könnt der aber die Hochzeit im Normalfall auch wieder auflösen.

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