Hochverrat für Verunglimpfung der Götter

  • "Senatoren, während wir an anderer Stelle über das Verhalten des Consuls geredet haben, hat mir ein eifriger Patrizier, genauer der Quaestor Principis Lucius Flavius Furianus Vorschläge für eine Änderung des Codex Iuridicalis betreffs der Lästerung wider den Göttern vorgelegt. Ich lege sie nun euch in seinem Namen vor und bitte um eure Meinung."


    [(Absatz 5) in §64 Hochverrat]


    (5) Es handelt hochverräterisch wer die Götter, ihre göttlichen Nachkommen oder Symbole öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften verunglimpft.



    [Neues Gesetz: Verunglimpfung der Götter]


    Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften die römischen Götter, ihre göttlichen Nachkommen oder Symbole verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von X bis X Monaten oder einer Geldstrafe von X Sz bis X Sz. bestraft.

  • “Mich, Senator Octavius Victor, würde interessieren, wie weit der Begriff der "Verunglimpfung" in Zusammenhang mit dieser Gesetzesinitiative gefasst werden soll. Immerhin reden wir im Fall des ersten Vorschlags von Hochverrat und infolgedessen über die Androhung der Todesstrafe.“

  • "(5) Es handelt hochverräterisch wer die Götter, ihre göttlichen Nachkommen oder deren Symbole öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften derart verunglimpft, dass es geeignet ist den Reichsfrieden in empfindlicher Art und Weise zu beeinträchtigen."


    Hebt fragend die Augenbrauen zu Quarto.


    "Das würde unseren einfachen Krämer, der nur murmelt ... verdammt, heute war mir Fortuna aber nicht hold ... straffrei lassen. Ob die für Hochverrat angedachte Todenstrafe nun auch hierfür passend erscheint, das ist kontrovers. Aber wer obigen Vorschlag erfüllt, der wettert stark gegen das Pantheon und versucht schon sehr offensiv unsere Staatsreligion zu beseitigen. Und für solche Leute fände ich Todesstrafe akzeptabel. Ausdrücklich sei gesagt. Ich meine damit nicht, das Consul Avarus nach meinen Vorschlag oben zum Tode verurteilt worden wäre. Das hätte das Iudicium ja erst werten müssen."

  • "Aber kann man es wirklich mit Hochverrat gleichstellen?
    Ich zitiere er bisher als Hochverräter gilt:
    - wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand des Imperium Romanum zu beeinträchtigen oder die auf der Grundlage des Kaisertums basierende Ordnung zu ändern
    - sich neben dem herrschenden Imperator Caesar Augustus als solcher tituliert
    - an Bestrebungen beteiligt eine andere Person als den herrschenden Imperator Caesar Augustus als solchen auf den Thron des Imperium Romanum zu bringen.
    - wer versucht die Thronfolgeregelung des verstorbenen Imperator Caesar Augustus zu ändern


    Verunglimpfung der Götter verstößt gegen alle Sitten unserer Ahnen, natürlich. Doch kann es doch wirklich nicht mit oben aufgezählten Taten verglichen werden. Es ist nichts, das unser Reich oder den Kaiser wirklich direkt bedroht. Rächen sich die Götter an dieser Person, so soll es gerecht sein, doch nicht unsere Aufgabe."

  • Zitat

    Original von Aelia Adria
    Es ist nichts, das unser Reich oder den Kaiser wirklich direkt bedroht. Rächen sich die Götter an dieser Person, so soll es gerecht sein, doch nicht unsere Aufgabe."[/i]


    "Da bin ich mir nicht so sicher. Seien wir uns in unseren Banden zu den Göttern nicht allzu sicher. Bedrohen einzelne unsere Verträge mit den Göttern, so gefährden jene nicht nur sich selber, sondern im schlimmsten Fall das ganze von den Göttern auserwählte römische Volk. Um den Göttern zu zeigen, dass der offizielle Römer solch ein Vorgehen nicht duldet, wäre also auch das Mittel eben dieser Gesetze nicht unnütz. Auch schrecken diese Gesetze potentielle Gotteslästerer ab."


    Er wandte sich an Senator Quarto.


    "Auch ich hab mir lange überlegt, ob der Gesetzestext zu offen sei. Ob zu wenige beschrieben sei: Was nun eine Gotteslästerung ist und was nicht. Doch bedenke man folgendes: Lässt man den Text, wie er ist, können schlaue Frevler das Gesetz nur schlecht umgehen. Ein offener Text schliesst jegliche Eventualitäten mit ein. Es ist mir klar, dass somit leider theoretisch auch Raum für Missbräuche geschaffen wurde, aber vertrauen wir auf das Können unserer Advocati, Iudices und Praetoren, die ein gesundes Augemass bewahren werden."

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • “Ich denke, der Vorschlag des Senators Helvetius Geminus bietet genügend Handlungsspielräume für das Iudicium. Außerdem würden eine Integration dieses Tatbestands in den bestehenden Paragraphen 64 alle Verfahrenstechnischen Belange auf recht einfache weise regeln.“

  • "Mir stellt sich dann nur die Frage, wie die Verehrung von anderen Göttern als dem römischen Pantheon gehandhabt wird. Zum Beispiel die Christen: Durch die Verehrung ihres Gottes erklären sie doch alle anderen Götter für null und nichtig, was doch schon an sich eine extreme Beleidigung und Verunglimpfung ist. Und ihre Religion ruft bei den tradionellen und religiösen Römern genug Empörung hervor, um den Reichsfrieden zu gefährden."

  • Wenns nach mir gehen würde, würde ich sofort das Decretum Christianorum außer Kraft setzen und alle diese jüdischen Sektierer entweder zurück nach Iudäa schicken oder - wenn sie nicht wollen - den Löwen zum Fraße vorwerfen lassen. Dort können sie von mir aus ihren Gott anbeten, ihren Jeshua oder welchen Namen er auch immer tragen möge. grummelte Hungi halblaut.

  • Sim-Off:

    Zitat

    Original von Gaius Octavius Victor
    "Mir stellt sich dann nur die Frage, wie die Verehrung von anderen Göttern als dem römischen Pantheon gehandhabt wird."


    Die Verehrung anderer Götter war in Rom nichts aussergewöhnliches. Der Knackpunkt bei den Christen ist ja nur, daß sie nicht genauso tolerant sind wie die Römer.
    Übrigens ist es diese Toleranz anderen Religionen gegenüber, was es mir schwer macht, an diesem Gesetz Gefallen zu finden. Was ist, wenn jemand Isis lästert? Isis wurde immerhin offiziell in Rom angebetet, es gab Tempel etc.

  • Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS

    Sim-Off:

    Die Verehrung anderer Götter war in Rom nichts aussergewöhnliches. Der Knackpunkt bei den Christen ist ja nur, daß sie nicht genauso tolerant sind wie die Römer.
    Übrigens ist es diese Toleranz anderen Religionen gegenüber, was es mir schwer macht, an diesem Gesetz Gefallen zu finden. Was ist, wenn jemand Isis lästert? Isis wurde immerhin offiziell in Rom angebetet, es gab Tempel etc.


    Sim-Off:

    Schon klar, ich meinte das eigentlich auch als Kritik am Gesetzesvorschlag;)

  • "Gibt es noch Kommentare oder Anmerkungen? Sonst würde ich gerne den Consul bitten die Vorschläge ersten beiden Vorschläge und den Beitrag von Senator Geminus zur Abstimmung zu stellen."

  • "Was bitte soll ich da zur Abstimmung stellen? Wie steht es mit den Monaten und Sesterzen? Wie steht es mit der Formulierung? Es ist in deinem Sinne Senator Victor, das dieses Abbild eines Paragraphen hier behandelt wird, so zeige uns deine entgültige Fassung mit den dazu gehörigen Strafmaß auf, dann will ich es zur Abstimmung stellen."


    Es war nun wahrlich nicht seine Aufgabe alle Gesetze in die entgültige Fassung zu formulieren, ein wenig mehr Mitarbeit wünschte er sich schon. Und so setzte er sich wieder und blickte in seine Unterlagen.

  • "Da die Erstellung eines völlig neuen Gesetzes nicht einmal ansatzweise diskutiert wurde und vielmehr von einer Anzahl Senatoren festgestellt wurde, dass eine Ergänzung des § 64 sinnvoll wäre, bliebe doch nur noch der erste Vorschlag von Lucius Flavius Furianus, sowie der von Senator Geminus sowie eine komplette Ablehung zur Auswahl, oder nicht?"

  • Missgelaunt trommelte Victor mit den Fingerspitzen auf seiner Armlehne, aber da Avarus Consul war, machte er sich besser an die Arbeit.


    "Also Vorschlag Nummer 1:"

    [(Absatz 5) in §64 Hochverrat]


    (5) Es handelt hochverräterisch wer die Götter, ihre göttlichen Nachkommen oder Symbole öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften verunglimpft.


    Vorschlag Nummer 2:


    [(Absatz 5) in §64 Hochverrat]


    5) Es handelt hochverräterisch wer die Götter, ihre göttlichen Nachkommen oder deren Symbole öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften derart verunglimpft, dass es geeignet ist den Reichsfrieden in empfindlicher Art und Weise zu beeinträchtigen.



    Und jetzt noch der Vollständigkeit halber, aber durchaus noch diskutierbar, Vorschlag Nummer 3:


    [Neues Gesetz: Verunglimpfung der Götter]


    Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften die römischen Götter, ihre göttlichen Nachkommen oder Symbole verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten oder einer Geldstrafe von 1500 Sz bis 2500 Sz. bestraft.

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