Eine kleine Frage zur Strafprozessordnung

  • Vorab: ich bin kein Historiker, schon gar kein Rechtshistoriker, spreche kein Latein und kenne mich im alten Rom unterdurchschnittlich gut aus (also fast gar nicht). So, nun zur Frage:


    Ich bin eben die Strafprozessordnung durchgegangen und habe da noch eine kleine Frage übrig. Wie verhielt es sich im alten Rom mit dem Festnahmerecht, das unserem* sog. "Jedermannparagraph" entspricht. Sprich: was konnte ein Bürger (oder sonst jemand) tun, wenn er eine andere Person unmittelbar bei Begehung eines Deliktes "erwischte"? War er berechtigt, dieser Gegenüber körperlichen Zwang anzuwenden, um sie festzuhalten? Und wie verhält es sich damit im IR? (Die letzte Frage ist natürlich die wichtigste)



    Links zu entsprechenden Gesetzesmaterialien würden mir als Antwort evtl. genügen (sofern diese Materie nicht in der Strafprozessordnung geregelt ist, sondern anderswo), jedoch wäre eine persönliche Erklärung natürlich sinnreicher.


    Danke im voraus.


    * ich komme aus Deutschland



    edit: PS: ich bin noch neu hier, sollte diese Frage hier falsch platziert sein, entschuldige ich mich vorsorglich.

  • Um es kurz zu machen: Selbstjustiz war oft der Fall. Allerdings wurde meines Wissens nach unterschieden, wer nun das Delikt begang. Die Standeszugehörigkeit spielte bei der Strafbemessung eine nicht zu unterschätzende Rolle und wenn man nun den Falschen verprügelte konnte dies für den sein Eigentum verteidigenden fatalere Folgen haben als für den vom rechten Wege abgekommenen. ;)


    Eine Literaturliste findest du hier:
    http://www.uni-muenster.de/Jud…NT/RKNT_Bibliographie.htm

  • Hab jetzt mal ein wenig von Prof. Dr. Krampe abgeschrieben ;) :


    Das römische Strafrecht ist ursprünglich selbst bei schweren Tötungsdelikten weitgehend Gegenstand privat initiierter Strafverfahren. Nur schwerste gegen den Staat gerichtete Verbrechen wie Hoch- und Landesverrat (perduellio) sind von Staats wegen verfolgte, mit der Todesstrafe geahndete crimina publica. Indessen ist in den beiden letzten Jahrhunderten vor Christus die öffentliche Strafverfolgung nach und nach ausgeweitet worden. Augustus hat mit der lex Iulia iudiciorum publicorum des Jahres 17 v. Chr. insbesondere für Mord, Menschenraub, Vergewaltigung und Ehebruch ständige Staatsgerichtshöfe errichtet. Als crimina publica wurden zu Beginn der römischen Kaiserzeit außer der perduellio folgende Verbrechen verfolgt: Mord (parricidium), Brandstiftung (incendium), Münzfälschung (crimen falsi), Provinzausplünderung (crimen repetundarum) sowie die Majestätsverletzung (crimen laesaemaiestatis), d. h. in republikanischer Zeit die Verletzung der Majestät des römischen Volkes, seit Augustus die Verletzung der kaiserlichen Majestät.

  • Im IR haben Drei instanzen das verhaftüngs Recht wenn man die Armee und Clasis mitrechnet eigentlich 4
    Der C.U und die Vigilii hatten schon immer das Verhaftungs Recht da sie auch Polizeiliche aufgaben ausüben im öffentlichen
    Der C.P Verhaftet auf Befehl des Imperators oder der Magistratur/Administratio personen die vom Imperator mit Gerrichtliche /Iuridischer Macht bekleidet sint (Quaestor Aedilus etc..)
    Edoch..und das wirt oft übersehen hatt der C.P KEIN Straßen Verhaftungs recht, d.h die C.P darf kein Klein Dieben Gauner oder sonstige Straßen/Öffentliche kriminälen festnemen das ist der domaine der C.U oder ,wenn von der C.U um assistenz gebeten der Vigili :)


    Ein s.n "Citysans Arrest" gab es in Rom nicht ,hier in der IR unterliegt aber jeder Burger die Meldungs pflicht an den C.U wenn ein verbrechen begangen wurde oder noch begangen wirt.
    Sogar ein Miles der Dienstfrei ist hat nicht das Recht ein Verdächtigter Fest zu nemen. :) auch er unterliegt der Meldungs pflicht.


    **
    C.U Cohortus Urbanae
    C.P Cohortus Praetoriani
    Vigilii Eigentlich war diesser Hauptsächlich für die Brandbekämfung ins Leben geruffen aber sie würde von Zeit zur Zeit auch als Hilfs Polizei hinzu gezogen. :)
    Hoffe behilflich gewesen zu sein.

  • Zitat

    Original von Sabbatia Kyria
    Sogar ein Miles der Dienstfrei ist hat nicht das Recht ein Verdächtigter Fest zu nemen. :) auch er unterliegt der Meldungs pflicht.


    das ist ja interessant. als probatus bei den CU kann ich diese Info bestimmt irgendwann gut gebrauchen. danke

  • Zitat

    Original von Lucius Flavius Furianus
    Zu dem sei gesagt, dass die CU am Tage und die Vigiles in der Nacht "polizeiliche Gewalt" ausüben.


    Eeeeeh Nope also... :)
    Die Vigiles hat zu JEDER Zeit verhaftungs Gewalt wenn es um z.b Brandstiftüng geht , oder wenn sie als Hilfs Polizei dazu gezogen wirt :)
    Die Verhaftungs Gewalt der C.U ist nicht auf dem Tag beschränkt das müste im Codex als solches verankert sein. :)

  • § 1.6 Die Vigiles üben gemeinsam mit den Cohortes Urbanae den Ordnungsdienst in Rom aus. Die Cohortes Urbanae tagsüber und die Vigiles in der Nacht.


    --> eine klare Aussage diesbezüglich, doch wie Medeia schon hinzufügte ist der Begriff der polizeilichen Gewalt zu umfassend und unklar. =)

  • Zitat

    Original von Lucius Flavius Furianus
    § 1.6 Die Vigiles üben gemeinsam mit den Cohortes Urbanae den Ordnungsdienst in Rom aus. Die Cohortes Urbanae tagsüber und die Vigiles in der Nacht.


    --> eine klare Aussage diesbezüglich, doch wie Medeia schon hinzufügte ist der Begriff der polizeilichen Gewalt zu umfassend und unklar. =)


    Ich glaube die Viglie verkennen hier wieder den Unterscheid zwischen Ordnungdienst und polizielicher Gewalt. Zwischen Nachtwache und Polizeipräsens ist nämlich ein Unterschied. :D

  • Zitat

    Original von Sabbatia Kyria
    Edoch..und das wirt oft übersehen hatt der C.P KEIN Straßen Verhaftungs recht, d.h die C.P darf kein Klein Dieben Gauner oder sonstige Straßen/Öffentliche kriminälen festnemen das ist der domaine der C.U oder ,wenn von der C.U um assistenz gebeten der Vigili :)


    Zumindest bei und ist das nicht so.
    Für CU und CP gilt permanent Kriegsrecht und da können sie sich auch Verhaftungen machen ;)

  • Zu den Tätigkeiten von Vigiles und CU findest du hier Informationen:


    http://www.meinebibliothek.de/Texte/html/rom.html


    Allerdings ist zu sagen, daß es eine Polizei, wie sie heute bekannt ist es damals nicht gab und die Kriminalität trotz dieser Einheiten für heutige Maßstäbe extrem hoch war.
    Ebenfalls sollte man das standesrecht bei Festnahmen nicht außer acht lassen. Es konnte für einen ehemaligen Sklaven, der z.B. bei den Vigiles diente böse enden, wenn er an ein Mitglied des gehobenen Standes, oder einen Klienten mit einem einflußreichem Gönner geriet, da das Strafrecht oftmals willkürlich oder einfach aus politischen Gründen heraus angewandt wurde.

  • Zitat

    Original von Aelia Adria


    Zumindest bei und ist das nicht so.
    Für CU und CP gilt permanent Kriegsrecht und da können sie sich auch Verhaftungen machen ;)


    Ich habe es bemmerkt sogesagt am eignen Leibe. :D
    Bin falschlich davon ausgegangen das er den "Nicht IR" Rome gemeint hat.
    Permanentes Kriegsrecht , dan wirts keine Wünderen das der Ianus Tempel ein so Hohen Gas Rechnüng hat :D

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!