Vorab: ich bin kein Historiker, schon gar kein Rechtshistoriker, spreche kein Latein und kenne mich im alten Rom unterdurchschnittlich gut aus (also fast gar nicht). So, nun zur Frage:
Ich bin eben die Strafprozessordnung durchgegangen und habe da noch eine kleine Frage übrig. Wie verhielt es sich im alten Rom mit dem Festnahmerecht, das unserem* sog. "Jedermannparagraph" entspricht. Sprich: was konnte ein Bürger (oder sonst jemand) tun, wenn er eine andere Person unmittelbar bei Begehung eines Deliktes "erwischte"? War er berechtigt, dieser Gegenüber körperlichen Zwang anzuwenden, um sie festzuhalten? Und wie verhält es sich damit im IR? (Die letzte Frage ist natürlich die wichtigste)
Links zu entsprechenden Gesetzesmaterialien würden mir als Antwort evtl. genügen (sofern diese Materie nicht in der Strafprozessordnung geregelt ist, sondern anderswo), jedoch wäre eine persönliche Erklärung natürlich sinnreicher.
Danke im voraus.
* ich komme aus Deutschland
edit: PS: ich bin noch neu hier, sollte diese Frage hier falsch platziert sein, entschuldige ich mich vorsorglich.