Widerspruch!

  • Hiermit lege ich gegen die folgenden "Verurteilungen" Einspruch ein.


    Er legt sie vor.



    Marcus Claudius Constantius


    wird hiermit gemäß § 4, Absatz (3) zu einer Geldstrafe gemäß § 7, Lex Mercati verurteilt.


    Er hat Perlen ohne eine Konzession zum Verkauf angeboten. Er hat somit einen Betrag von 219.91 Sesterzen zu zahlen. Des weiteren wird dieser Vorfall in den Akten vermerkt. Es wurde das leichte Strafmaß gewählt!





    Marcus Claudius Constantius


    wird hiermit gemäß § 4, Absatz (3) zu einer Geldstrafe gemäß § 7, Lex Mercati verurteilt.


    Er hat Lizenzen und Zölle ohne eine Konzession zum Verkauf angeboten. Er hat somit einen Betrag von 439.81 Sesterzen zu zahlen. Des weiteren wird dieser Vorfall in den Akten vermerkt.




    Marcus Claudius Constantius


    wird hiermit gemäß § 4, Absatz (3) zu einer Geldstrafe gemäß § 7, Lex Mercati verurteilt.


    Er hat Trauben ohne eine Konzession zum Verkauf angeboten. Er hat somit einen Betrag von 659.72 Sesterzen zu zahlen. Des weiteren wird dieser Vorfall in den Akten vermerkt.



    Ich habe mich nie gegen §4 Absatz (3) des Lex Mercati verstoeßen, da ich niemals eine Ware zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbbot, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren. Demzufolge ist eine Bestrafung nach § 7 Lex Mercati nicht zu vollziehen. Werter Preator Urbanus ich bitte euch um ein gerechtes Urteil das dieses Missverständnis aus der Welt schafft.

  • Der Praetor Urbanus musterte kurz die vorgelegten Schriftstücke und verglich die zitierten Paragraphen mit seiner Ausgabe der Lex Mercati. Dann schüttelte er langsam den Kopf.


    "Nun gut. Und willst du nun gegen die Edicte klagen? Vielleicht eine Klage anstrengen nach:
    § 25 Klagearten


    (2) Durch Anfechtungsklage kann die Aufhebung eines Urteils aller drei Instanzen oder einer sonstigen staatlichen oder nichtstaatlichen Anordnung oder Maßnahme, sei es durch Exercitus Romanus, Beamtenapparat, Magistrate oder Privatpersonen begehrt werden. Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, in seinen Rechten verletzt worden zu sein.?

  • "Tja, ich kann da nur leider nicht sehen, dass du in deinem Rechten verletzt wurdest... Ich gehe ja wohl recht in der Annahme, dass du weder Tyluser bist, noch der römische Staat, oder ein Weingut besitzt, oder?"


    Bei der Frage sah Victor nicht einmal auf, sondern kritzelte vielmehr einen Text auf eine Wachstafel.

  • "Das stimmt allerdings, deswegen werde ich die Strafe auch aussetzen, bis der zuständige Aedil die Begründung korrigiert hat, denn ein Verstoß gegen die Lex Mercati §3 (1) liegt in jedem Fall vor."

  • "Wenn der Aedil festgestellt hat, dass ihr Lizenzen, Zölle und Perlen zum Verkauf angeboten habt, dann könnt ihr euch da schon einer Verurteilung gewiss. Was die dritte Anschuldigung angeht, kann ich das so nicht sagen, weil ich nicht weiß, ob ihr lizensierter Trauben-Verkäufer seid.
    Aber solange wie der Aedil die Begründung nicht korrigiert und die korrekte liefert, geltet ihr als unschuldig."

  • "Vale, Constantius."


    Kurz blickte Victor noch Constantius nach, dann schüttelte er den Kopf und widmete sich wieder der übrigen Rechtspflege.

  • Salve!


    Hiermit lege ich gegen die folgenden "Verurteilungen" Einspruch ein.



    Marcus Claudius Constantius


    wird hiermit gemäß § 3, Absatz (1) zu einer Geldstrafe gemäß § 7, Lex Mercati verurteilt.


    Er hat Perlen ohne eine Konzession zum Verkauf angeboten. Er hat somit einen Betrag von 219.91 Sesterzen zu zahlen. Des weiteren wird dieser Vorfall in den Akten vermerkt. Es wurde das leichte Strafmaß gewählt!




    Ich verfüge über eine Goldschmiede und jene Perlen wurden gekauft um dort verarbeitet zu werden, jedoch blieben mir dann die Sesterzen aus um sie zu veräußern. Also verkaufte ich nur einen überflüssigen Rohstoff und betrieb keinen richtigen Handel mit den Perlen.



    Marcus Claudius Constantius


    wird hiermit gemäß § 3, Absatz (1) zu einer Geldstrafe gemäß § 7, Lex Mercati verurteilt.


    Er hat Lizenzen und Zölle ohne eine Konzession zum Verkauf angeboten. Er hat somit einen Betrag von 439.81 Sesterzen zu zahlen. Des weiteren wird dieser Vorfall in den Akten vermerkt.



    Ich verfüge über einen Fehrnhandel, diese Lizenzen habe ich leider zu viel gekauft und ich wollte durch deren Erlös eventuell die Verarbeitung der oben genannten Perlen bezahlen. Also tat ich dies aus einer geschäftlichen Notsituation und verkaufte auch nur einen Rohstoff weiter und trieb keinen richtigen Handel mit den Lizenzen.



    Marcus Claudius Constantius


    wird hiermit gemäß § 3, Absatz (1) zu einer Geldstrafe gemäß § 7, Lex Mercati verurteilt.


    Er hat Trauben ohne eine Konzession zum Verkauf angeboten. Er hat somit einen Betrag von 659.72 Sesterzen zu zahlen. Des weiteren wird dieser Vorfall in den Akten vermerkt.



    Ich verfüge über einen Fehrnhandel, jener erlaubt mir meineserachtens das Verkaufen von Weinen aller Art.

  • Ein Scriba ist es, der aus seinen Gedanken gerissen wird und den Erklärungen des aufgebrachten Mannes zu folgen versucht. Schließlich nimmt er die vorgelegten Dokumente entgegen und sieht sie sich genauer an.


    "Hmm... Ich glaube nicht, dass dieser Einspruch große Chancen auf Erfolg besäße. Ich erinnere mich an einen ähnlichen Fall, bei dem der damalige Praetor den Widerspruch abgeweisen hat. Was das dritte Edikt angeht, so entnehme ich seinem Schreiben, dass es den Verkauf von Trauben betrifft und diese sind in der Lizenz eines Fernhändlers nicht enthalten. Willst du die Angelegenheit trotzdem weiter verfolgen?"

  • Ja das möchte ich, wie sollte ich diese überflüssigen Rohstoffe je wieder los werden? Außerdem beging ich all diese "Verbrechen" in Tateinheit, ein Fakt der hier bis jetzt noch überhauptnicht zur Geltung kam.


    Erklärte Constantius etwas beruigter dem Scriba.

  • Der Scriba lächelt und hebt entschuldigend die Schultern.


    "Tut mir leid, die Gesetze mache ich nicht. In den Lex Mercatus ist eindeutig festgelegt, dass diese Verkäufe nicht gestattet sind. Ob und wie du solche Rohstoffe loswirst, ist dann wohl dein Problem. Aber Gesetz ist Gesetz."


    Er holt eine leere Wachtafel hervor und macht sich einige Notizen.


    "Dann werden wir nun einen Termin für die erste Anhörung festlegen, bei der sich die Praetrix vorerst um eine gütliche Einigung bemühen wird. Weißt du, welcher Aedil diese Edikte ausgestellt hat? Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Verletzter und Beschuldigter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Möchtest du in dieser Hinsicht jemanden benennen?"


    Nebenbei zieht er noch einige Papyri hinzu, um den bisherigen Terminplan von Livia zu ergründen.

  • Das stimmt, du kannst nichts dafür, ich wollte dich auch nicht angreifen.


    Der dahmalige Aedil war Lucius Aurelius Commodus soweit ich mich entsinne. Zeugen... nun außer mich, Lucius Aurelius Commodus wäre da eigentlich niemand von Belang.

  • Der Scriba hat endlich einen passenden Termin gefunden und macht sich dort eine entsprechende Eintragung.


    "Der Termin der ersten Anhörung wird auf ANTE DIEM VI KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (26.4.2006/103 n.Chr.) festgesetzt. Eine entsprechende Ladung wird noch erfolgen."

  • Sim-Off:

    ;) Die Anhörung wird sicher nicht nur an dem einen Tag stattfinden und komplett abgewickelt werden. Es reicht eine Art Anwesenheitspost, auch wenn er erst abends kommt.

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