Hiermit lege ich gegen die folgenden "Verurteilungen" Einspruch ein.
Er legt sie vor.
Marcus Claudius Constantius
wird hiermit gemäß § 4, Absatz (3) zu einer Geldstrafe gemäß § 7, Lex Mercati verurteilt.
Er hat Perlen ohne eine Konzession zum Verkauf angeboten. Er hat somit einen Betrag von 219.91 Sesterzen zu zahlen. Des weiteren wird dieser Vorfall in den Akten vermerkt. Es wurde das leichte Strafmaß gewählt!
Marcus Claudius Constantius
wird hiermit gemäß § 4, Absatz (3) zu einer Geldstrafe gemäß § 7, Lex Mercati verurteilt.
Er hat Lizenzen und Zölle ohne eine Konzession zum Verkauf angeboten. Er hat somit einen Betrag von 439.81 Sesterzen zu zahlen. Des weiteren wird dieser Vorfall in den Akten vermerkt.
Marcus Claudius Constantius
wird hiermit gemäß § 4, Absatz (3) zu einer Geldstrafe gemäß § 7, Lex Mercati verurteilt.
Er hat Trauben ohne eine Konzession zum Verkauf angeboten. Er hat somit einen Betrag von 659.72 Sesterzen zu zahlen. Des weiteren wird dieser Vorfall in den Akten vermerkt.
Ich habe mich nie gegen §4 Absatz (3) des Lex Mercati verstoeßen, da ich niemals eine Ware zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbbot, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren. Demzufolge ist eine Bestrafung nach § 7 Lex Mercati nicht zu vollziehen. Werter Preator Urbanus ich bitte euch um ein gerechtes Urteil das dieses Missverständnis aus der Welt schafft.