Hauptverhandlung IUD MIN I/DCCCLVI - Anfechtung: Q. Matinius Cicero vs. Edictum Aedilis Curulis

  • Hiermit wird die Hauptverhandlung in der Sache
    "Quintus Matinius Cicero vs. Lucius Aurelius Commodus"
    eröffnet.


    Das verhandelnde Iudicium Minor besteht aus:
    Iudex Prior Tiberia Livia
    Iudex Gaius Octavius Victor


    IUD MIN I/DCCCLVI


    Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Ulpia verhandelt und dies öffentlich.
    Die Zuständigkeit des Iudicium Minor ergibt sich aus dem Einspruch gemäß Lex Mercati § 7 (4).


    Quintus Matinius Cicero ficht folgendes Edict an, welches am ANTE DIEM XV KAL APR DCCCLVI A.U.C. (18.3.2006/103 n.Chr.) vom damaligen Aediles Curulis Lucius Aurelius Commodus verhängt wurde.

    SANCTIO


    Gegen Quintus Matinius Cicero wird nach §4 Absatz 3 und §7 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 11378.57 verhängt. Das Angebot von Öllampen zum Preis von 0.81 Sesterzen pro Einheit liegt deutlich unter den Herstellungskosten und verstößt gegen geltendes Gesetz. Der Anbieter hat die Angebote umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.


    Lucius Aurelius Commdus, Aediles Curules

  • Zufrieden nimmt Livia die Anwesenheit beider Seiten zur Kenntnis.


    "Sehr gut. Dann werden wir nun beginnen."


    Sie wirft dem anderen Iudex einen kurzen Blick zu und wendet sich dann wieder an Matinius und Aurelius. Zu den Rechnungen, die sie am Vorabend noch hat durchgehen müssen, hat sie sich einige Notizen angefertigt, auf welche sie nun ab und an einen Blick wirft, um die genauen Zahlen nicht zu verwechseln.


    "Aus den Protokollen der ersten Anhörung gehen augenscheinlich unterschiedliche Berechnungen der Herstellung von Öllampen hervor. Ich werde die dort erzielten Ergebnisse noch einmal kurz zusammenfassen.


    Der Kläger legte eine Berechnung der Herstellungskosten dar, welche auf dem Anteil am Bruttogewinn der einzelnen Produktgruppen beruhte. Demzufolge wäre der Anteil der Herstellungskosten für Feinkeramik 57,97%, für Grobkeramik 34,78% und für Öllampen 7,25%. Pro Einheit ergaben sich daraus laut Rechnung des Klägers 0,67 Sesterzen Herstellungskosten für Öllampen, wodurch der Angebotspreis von 0,81 Sesterzen aus seiner Sicht legal sei.


    Der ehemalige Aedilis Curulis stellte dem eine Berücksichtigung der Kosten für die übrigen Produkte entgegen. Dadurch ergaben sich in seiner Fortführung der Rechnung des Klägers 6,27 Sesterzen Herstellungskosten für eine Einheit Feinkeramik und 3,41 Sesterzen für die Herstellung einer Einheit Grobkeramik. Letztere seien vom Kläger jedoch zu 2,83 Sesterzen angeboten worden, so dass die Rechnung aus Sicht des Aurelius fehlerhaft sei."


    Sie blickt beide Seiten nacheinander fragend an.


    "Ist dies so korrekt? Gibt es der Zusammenfassung der ersten Anhörung an dieser Stelle noch etwas wichtiges anzufügen?"

  • "Sehr gut. Danke."


    Livia wirft noch einen kurzen Blick auf ihre Notizen und fährt dann fort. Ihre erste Frage richtet sich an den Kläger.


    "Matinius Cicero, der damalige Aedilis Curulis gab an, dass du Feinkeramik zum Preis von 2,83 Sesterzen angeboten hättest. Dieser Preis liegt laut der von dir beschriebenen Berechnung jedoch unterhalb der Herstellungskosten. Wie erklärst du diesen Widerspruch?"

  • "Um mich nicht für jeden Preis vor Gericht rechtfertigen zu müssen, habe ich jedweden Handel übrigens eingestellt.
    Aber zur Frage selbst: Man muss zwischen der idealen oder exemplarischen Rechnung und den realen Produktionsbedingungen unterscheiden - ich arbeitete in der Rechnung mit Preis-Variablen, die der Klarheit halber auf die Preisempfehlungen gesetzt waren. Das bedeutet, dass diejenigen Preisschwankungen noch gänzlich unberücksichtigt blieben, die a priori für die realen Herstellungkosten verantwortlich sind: diejenigen der Rohstoffe. Für die Produktion bedeutet das, dass je höher die Preise für Rohstoffe sind, umso höher auch die Herstellungkosten ausfallen - et vice versa."

  • Livia hebt die linke Augenbraue leicht an und hört aufmerksam zu. Bevor sie antwortet wirft sie noch einen genauen Blick auf ihre Notizen und sieht den Matinier dann fragend an.


    "Sofern sich der geringere Preis aus weniger teuren Rohstoffen ergibt, blieben abzüglich des Erhaltungskostenanteils von 1,41 Sesterzen aus deiner Rechnung für die Grobkeramik 1,42 Sesterzen für den Ankauf von 10 Einheiten Ton. Daraus ergäbe sich ein Preis von 0,14 Sesterzen pro Einheit Ton. Wenn wir allerdings die Kostenrechnung einer Tongrube noch mit hinzuziehen, ersehen wir einen Betrag von 190 Sesterzen an Erhaltungskosten für eine Produktion von 1100 Einheiten Ton und somit reine Herstellungskosten von 0,17 Sesterzen pro Einheit Ton. Niedriger kann also kein legaler Verkaufspreis von Ton sein. Wie kommst du trotzdem auf so niedrige Rohstoffkosten?"

  • "Der Kauf der Manufaktur beinhaltete eine bestimmte Menge Ton. Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Tongruben bin ich allerdings nicht zuständig."


    Jetzt hob sich auch meine Augenbraue, die rechte allerdings.

  • "Wie gesagt, der Ton... war Bestandteil der Manufaktur... Der Verkäufer, Aulus Metellus, machte mir ein attraktives Angebot, das ich nicht erst durchrechnen musste, daher kann ich über den exakten Preis gegenwärtig keine Auskunft mehr geben."

  • "Solange du den tatsächlichen Preis der Rohstoffe nicht angeben kannst, müssen wir vorerst von denen ausgehen, welche am Markt üblich und möglich sind. Gibt es vielleicht Beweismittel oder Zeugen, welche du an dieser Stelle hinzuziehen möchtest?"


    Fragend sieht Livia auch zum ehemaligen Aedil.


    "Aurelius Commodus, kannst du in dieser Angelegenheit vielleicht genauere Angaben machen? Als Aedil warst du möglicherweise auch am Verkauf dieses Betriebs beteiligt. Sind dir die Umstände des genannten Handels bekannt?"

  • "Ich erinnere mich leider nicht genau daran, wieviel und wie der Aulus Metellus bezahlt wurde - man könnte ihn fragen. Jedoch können es nicht mehr als 100 maximal 200 Sesterz gewesen sein, die sämtliche Toneinheiten beinhalteten, die zu Produkten verarbeitet und verkauft wurden. Dies als Anhaltspunkt."


    Ich dachte kurz nach...


    "Dass ich zu guten Preisen einkaufte, könnte auch der über jeden Zweifel erhabene Marcus Annaeus Metellus bekunden, der mir etwa 2000 Toneinheiten zu einem Freundschafts-Preis von 120 Sesterz überließ, für eine Einheit bezahlte ich somit nicht mehr als 0,06 Sesterzen. Diesen Sachverhalt erinnere ich deutlich."







    /edit: vorletztes Wort im vorletzten Satz fehlte

  • Zitat

    Original von Tiberia Livia
    Fragend sieht Livia auch zum ehemaligen Aedil.


    "Aurelius Commodus, kannst du in dieser Angelegenheit vielleicht genauere Angaben machen? Als Aedil warst du möglicherweise auch am Verkauf dieses Betriebs beteiligt. Sind dir die Umstände des genannten Handels bekannt?"


    Aulus Metellus? Commodus überlegt kurz.


    "Leider nein. Aber der Name sagt mir was. Aulus Metellus war so zusagen ein häufig erwähnter Name in meinen Büro. Er hat selbst Betriebe von sich verkauft und im Auftrag anderer Betriebe zum Verkauf angeboten. Ein gefragter Mann im Bereich: Verkauf von Betrieben..."


    "Wenn du willst, könnte ich im Archiv nachfragen, ob man mir vielleicht meine Alten Aufzeichnungen zur Verfügung stellt."

  • Livia wendet sich zuerst an Matinius Cicero.


    "Das ist mir so zu vage. Mit ungefähr geschätzten Zahlen können wir hier nicht arbeiten. Gibt es Dokumente, welche diese Aussagen belegen und die Zahlen konkretisieren? Wünscht du, dass wir den von dir benannten Aulus Metellus als Zeugen hinzuziehen? Sollte sich in diesem Zuge herausstellen, dass er selbst sich eines oder mehrerer Verstöße gegen die Lex Mercatus schuldig macht oder gemacht hat, so werden wir auch das weiter verfolgen müssen."


    Sie wirft einen kurzen Blick in Richtung der Zuhörer. Falls einer der amtierenden Aedile sich unter ihnen befände täte er wohl gut daran, dem weiteren Verlauf der Verhandlung seine Aufmerksamkeit zu schenken. Dann wendet Livia sich Aurelius Commodus zu.


    "Falls sich durch eine solche Nachfrage hilfreiche Beweismittel für dieses Verfahren ergeben könnten, solltest du das tun. Da wir ohnehin gerade dabei sind..."


    Sie sieht nun beide Parteien an.


    "Gibt es noch weitere Beweismittel oder Zeugen, welche ihr in diese Verhandlung einbringen möchtet? In dem Fall nennt sie mir bitte jetzt."

  • "Es gilt mein Wort nichts? Aulus Metellus wird meine Worte bestätigen können. So auch Marcus Annaeus Metellus. Dies sollte als Beweis genügen."


    Sim-Off:

    Es ist in meiner WiSim unter "Vermögen" nichts auffindbar, was belegte, dass ich den Betrieb überhaupt bezahlt hätte, sehr, sehr seltsam. Ob und wer ihn also bezahlt hat, bleibt schleierhaft. Zum Kauf weiterer Toneinheiten von MAM ist jedoch eine Eintragung vorhanden.

  • Livia macht sich eine kurze Notiz, dass die klagende Partei offensichtlich keine weiteren Zeugen und Beweismittel vorzubringen wünscht.


    "Du erwähntest, du seist dir nicht sicher und könntest dich nur ungenau erinnern. Wie soll eine so vage Aussage als Beweis genügen? Bedenke, dass du hier verpflichtet bist die Wahrheit zu sagen. Unrichtige oder unvollständige Aussagen werden strafrechtlich verfolgt und können mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Wochen oder mit einer Geldstrafe von 500 bis 800 Sesterzen geahndet werden. Auf welche Zahlen kannst du dich nun definitiv festlegen?"


    Sim-Off:

    Zitat

    Original von Quintus Matinius CiceroEs ist in meiner WiSim unter "Vermögen" nichts auffindbar, was belegte, dass ich den Betrieb überhaupt bezahlt hätte, sehr, sehr seltsam. Ob und wer ihn also bezahlt hat, bleibt schleierhaft. Zum Kauf weiterer Toneinheiten von MAM ist jedoch eine Eintragung vorhanden.


    Hast du es dort auch über "mehr zeigen" und "Alle zeigen" versucht?

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