Hiermit wird die Hauptverhandlung in der Sache
"Quintus Matinius Cicero vs. Lucius Aurelius Commodus"
eröffnet.
Das verhandelnde Iudicium Minor besteht aus:
Iudex Prior Tiberia Livia
Iudex Gaius Octavius Victor
IUD MIN I/DCCCLVI
Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Ulpia verhandelt und dies öffentlich.
Die Zuständigkeit des Iudicium Minor ergibt sich aus dem Einspruch gemäß Lex Mercati § 7 (4).
Quintus Matinius Cicero ficht folgendes Edict an, welches am ANTE DIEM XV KAL APR DCCCLVI A.U.C. (18.3.2006/103 n.Chr.) vom damaligen Aediles Curulis Lucius Aurelius Commodus verhängt wurde.
SANCTIO
Gegen Quintus Matinius Cicero wird nach §4 Absatz 3 und §7 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 11378.57 verhängt. Das Angebot von Öllampen zum Preis von 0.81 Sesterzen pro Einheit liegt deutlich unter den Herstellungskosten und verstößt gegen geltendes Gesetz. Der Anbieter hat die Angebote umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.
Lucius Aurelius Commdus, Aediles Curules