[Diskussion] Lex Tarraconis

  • "Liebe Kollegen! Heute möchte ich euch die lex municipium für Tarraco vorstellen. Tarraco ist längst keine Kleinstadt mehr und ich möchte nun das Leben in der Stadt ordnen"


    Lex Tarraconis


    Pars Prima – Allgemeines


    §1 Geltungsbereich


    (1) Diese Lex gilt für alle Einwohner der Stadt Tarraco und den Landgütern und Ansiedlungen im Zuständigkeitsgebiet der Stadt.
    (2) Nach dieser Lex haben sich alle Beamten der Stadt Tarraco zu richten.
    (3) Ausgenommen von den dienstlichen Reglungen sind die Bezirksbeamten, die zwar ihr Officium in der Curia Tarraconis haben, rechtlich dieser aber nicht angehören.


    Pars Secunda – Curia Tarraconis


    §1 Zuständigkeiten


    (1) Die Zuständigkeiten der Beamten ist in der Curia für alle Bürger sichtbar auszuhängen.
    (2) Über die Verteilung der Zuständigkeiten entscheidet der Duumvir.
    (3) Die Überwachung von Ressorts (Markt- und Bauaufsicht etc.) darf nur einem Beamten ab Rang eines Magistraten anvertraut werden.
    (4) Die Scribae der Stadt Tarraco unterstützen die Magistrate und den Duumvir bei ihrer Arbeit. Bei nicht absehbaren personellen Engpässen kann der Duumvir einem oder mehreren Scribae kommissarisch ein Ressort anvertrauen.


    §2 Dienstweg


    (1) Um Missverständnisse und den Verdacht der Bevorzugung zu vermeiden ist bei allen belangen die Stadt Tarraco betreffend unbedingt der Dienstweg einzuhalten. Hiefür ist der Aushang der Zuständigkeiten in der Curia zu beachten.
    (2) Gegen die Entscheidung eines Beamten kann bei nächst höherer Instanz Einspruch eingelegt werden. Dieser muss spätestens eine Woche nach Bescheid schriftlich oder zu Protokoll der Curia erfolgen.
    (3) Bei allen Entscheidungen der städtischen Beamten verfügt der Duumvir über ein Vetorecht.
    (4) Die Beamten der Stadt haben den Duumvir regelmäßig über ihre Arbeit, Anfragen und Vorkommnisse zu berichten.


    Pars Tertia – Bau- und Geschäftswesen


    §1 Bauantrag


    (1) Vor jeder Bautätigkeit in und vor der Stadt Tarraco muss eine Erlaubnis des zuständigen Beamten eingeholt werden.
    (2) Der Bauantrag hat folgende Informationen zu enthalten: Name des Bauherrn, Name des Architekten, Ort des Gebäudes, Zweck des Gebäudes, Fläche und Höhe des Gebäudes.
    (3) Für die Bearbeitung des Antrages erhebt die Stadt Tarraco eine Gebühr von 25 Sesterzen, einzuzahlen auf das Konto der Stadt Tarraco.


    §2 Bauordnung


    (1) Über die ordnungsgemäße Ausführung des Baus, gemäß den städtischen Bestimmungen wacht ein ausgewiesener Beamter, in der Regel im Rang eines Magistraten.
    (2) Betriebe mit hoher Brandgefahr sind aus brandschutztechnischen Gründen vor der Stadt anzusiedeln.
    (3) Betriebe mit hoher Geruchs- und Rauchbelästigung sind vor der Stadt in Richtung der Hauptwindrichtung anzusiedeln, so dass der Wind belästigende Gerüche und Rauch von der Stadt fort trägt.
    (4) Die maximale Anzahl an Stockwerken in der Stadt beträgt 3 Stockwerke. Über Ausnahmen entscheidet der Duumvir.
    (5) Gehwege und Eingänge sind von Unrat, Verkaufsgütern und anderen Gegenständen freizuhalten.


    §3 Gewerbeordnung


    (1) Vor der Eröffnung eines Ladenlokals oder Betriebes ist der Stadt eine Meldung zukommen zu lassen. Sofern das Gewerbe nicht in einem der Gebiete aus Absatz (2) liegen soll und nicht gegen §2 Bauordnung verstößt, ist keine Bestätigung der Stadtverwaltung von Nöten.
    (2) Läden und Betriebe in den Zonen um die Foren, den Tempeln und der Regia des Proconsuls benötigen die Erlaubnis des Duumvirs.
    (3) Der Antrag hat folgende Informationen zu enthalten: Name des Besitzers, Name des Betriebes, Art des Betriebes, Größe des Betriebes, Arbeitszeiten im Betrieb.
    (4) Für die Erlaubnis erhebt die Stadtverwaltung eine Gebühr von 50 Sesterzen zu zahlen an die Stadtkasse. Geht der Gewerbeantrag gleichzeitig mit einem Bauantrag ein, so entfällt die Gebühr für den Bauantrag.
    (5) Marktstände auf dem Forum benötigen eine Anmeldung bei dem zuständigen Beamten der Stadtverwaltung. Für die gemeinsamen Märkte des Städtebundes Carthago Nova/Tarraco gelten besondere Bestimmungen.
    (6) Für einen Marktstand erhebt die Stadt Tarraco eine Gebühr von 10 Sesterzen zu zahlen an die Stadtkasse. Ausgenommen hiervon sind Bürger der Stadt Tarraco. Für die gemeinsamen Märkte des Städtebundes Carthago Nova/Tarraco gelten besondere Bestimmungen.


    Pars Tertia – Von der Stadt vergebene Stellen


    §1 Allgemeines


    (1) Für bestimmte städtische Einrichtungen steht es der Stadt Tarraco frei, Arbeiter einzustellen.
    (2) Über die Konditionen und die Vergabe der Stellen entscheidet der Duumvir.


    Pars Quarta – Vigiles


    ((folgt)



    Sim-Off:

    Die Frage ist nun, ob man als Duumvir überhaupt die Bestätigung der Curia für ein städtisches Gesetz benötigt?!

  • Sim-Off:

    Auch wenn ich SimOff nicht mag, diesmal muss es sein. die Lex ist eine gute Sache, man könnte sie auch für andere Städte übernehmen. Allerdings sehe ich Probleme, wenn du Gebühren für das eröfnnen von Threads erhebst, denn nichts anderes sind die Gebühren für Bauantrag und Gewerbeschein.
    Damit kannst du Spieler davon abhalten in Hispania Handel auszuspielen, und hälst sie so aus Hispania fern.

  • Sim-Off:

    Ich habe die Gebühren ja nicht sehr hoch angesetzt und kann sie auch noch senken. Es ist doch nichts anderes als die Gebühr wie ihm Cursus Publicus und soll ein wenig die Stadtkasse füllen und den Magistrati etwas mehr zu tun geben. Marktstände kann man eh umsonst als Bürger der Stadt eröffnen und wenn man sich einen Betrieb/Laden leisten kann und den gerne am Forum haben möchte, dann kann hat man auch das Geld, für diese exklusive Lage zu bezahlen. Und Gebäude müssten rein theoretisch eh über die WiSim gekauft werden und da sind die Gebühren viel höher. ;)

  • Sim-Off:

    Ich denke es spricht weder etwas gegen, noch für die Gebühren, denn wie ich es verstehe sind ja durchaus Ausweichmöglichkeiten da. Warum also nicht einfach mal ausprobieren ;)


    "Ich habe nichts gegen diese Form einzuwenden." bestätigte sie, nachdem sie grob üverflogen hatte. Doch starke Unstimmigkeiten würde es nicht geben, dafür kannte sie Metelllus zu gut. Er war zu streng mit seiner Arbeit.

  • Ich überlegte kurz.

    "Wie wäre es es, wenn wir aus diesem guten Entwurf eine allgemeine Ordnung für alle Städte in der Provinz machen, gerade da ja im vierten Teil auch die Befugnisse der Vigilen geregelt werden sollen."


    "Desweiteren würde ich die Höhe der Gebühren aus der Lex entfernen, und durch einen Verweis auf die Gebührenordnung ersetzen.So kann der Duumvir der Stadt die Gebührenordnung selbstständig ändern, ohne dafür die ganze Lex ändern zu müssen."


    "Ich würde mich an die Überarbeitung machen, inklusiven den Befugnissen der Vigilen."

  • "Lasst uns bitte nicht immer alles auf die Provinz beziehen! Die Städte sollen auch mal eigenständig etwas machen können und selber entscheiden, was sie brauchen und was nicht. Meinem Kollegen aus Carthago Nova steht es selber frei, eine Lex zu entwerfen! Die Gebühren kann ich aus meiner herausnehmen und eine extra Gebührenordnung machen! Ich stelle mir nur die Frage, ob ich ein Gesetz für meine Stadt überhaupt durch die Curia genemigen lassen muss!"

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