Pars Prima "Einleitung"
Der Staat führt Steuern ein, um ständige Einkommen in die Staatskasse zu gewährleisten. Dazu wird für Privatpersonen, sprich römische Bürger, eine Kopfsteuer eingeführt und für Betriebe eine Umsatzsteuer.
Pars Secunda "tributum capitatio - Kopfsteuer
Die monatliche Kopfsteuer bezieht sich auf das jeweilige aktuelle Vermögen der einzelnen Bürger und wird am ersten jedes Monats eingezogen.
Um die schwächeren sozialen Klassen zu schützen bzw. zu fördern, werden sogenannte Steuerstufen eingeführt.
Steuerstufe I: Bürger ab 1000 DN Vermögen
Steuerstufe II: Bürger ab 5000 DN Vermögen
Steuerstufe III: Bürger ab 10000 DN Vermögen
Steuerstufe IV: Bürger ab 50000 DN Vermögen
Steuerstufe V: Bürger ab 100000 DN Vermögen
Steuerstufe VI: Bürger ab 500000 DN Vermögen
Steuerstufe VII: Bürger ab 1000000 DN Vermögen
Die monatlichen Steuereintreibungen sind für:
Steuerstufe I: 3 %
Steuerstufe II: 5%
Steuerstufe III: 7 %
Steuerstufe IV: 8 %
Steuerstufe V: 9 %
Steuerstufe VI: 10 %
Steuerstufe VII: 11 %
Pars Tertia "Tributum impresaria - Umsatzsteuer"
Die Umsatzsteuer wird berechnet auf alle eingehenden Geldüberweisungen, die auf das Konto eines Betriebes einlaufen. Überweissungen zwischen den Konten der selben Rechtsperson sind nicht steuerrelevant, ebenso Einnahmen durch Kredite. Alle anderen Einkünfte sind steuerrelevant, selbst Gelder, die der Bürger bei einem Geldverleiher aufnimmt.
Beispiel: Das Einkommen der steuerpflichtigen Rechtsperson (Betrieb) seit dem letzten Steuereinzug beträgt 550 Denare, der Steuersatz liegt bei 25 %. Der zu zahlende Steuerbetrag beläuft sich auf:
s= 550 x 25 %= 137,5 Denare
Aufgrund der Rundungsregeln des Geldtruhensystems wird kaufmännisch auf s= 138 Denare aufgerundet.
Für die römischen Betriebe wird ein Steuersatz von 10 % eingeführt ohne Steuerstufen.
Zur besseren Erläuterung des uns möglichen Steuersystems folgende Unterlagen: