[Officium III] Scriba - Anmeldung erfolgt hier!

  • Der junge Petronier war nun wieder ganz bei der Sache und vertiefte sich in die laufenden Geschäfte des Duumvirs. Papiere mussten sortiert werden, die Schreiben für den heutigen Tag fasste er für seinen Onkel zusammen usw. So verging die Zeit für Marcellus wie im Fluge, bis er sich daran erinnerte dass er noch etwas für seinen Onkel erledigen musste. Was war das gleich nochmal gewesen? Er dachte angestrengt nach aber es wollte ihm nicht mehr einfallen. Marcellus war heute auch besonders abgelenkt zum einen musste er an die Götter denken und zum anderen ging ihm seine große Liebe Alpina nicht aus dem Kopf. Desweiteren beschäftigte er sich mit den Gedanken an seine Zukunft und wie er so langsam zu den Adlern kommen konnte. Ach lauter Probleme die sich in seinem Kopf ein stetiges Hallo gaben. Ein wusste Marcellus aber auch seinen Onkel würde er nicht im Stich lassen, so sehr die Adler auch riefen.

  • Als Marcellus im Archiv herumsuchte fand er eine alte Ausgabe des Codex Militaris. Diese nahm er mit sich um sich darin zu vertiefen. So einfach schien das Soldatendasein doch nicht zu sein, wenn er alle die Paragrafen so ansah. Er musste unbedingt mit seinem Oheim darüber reden ob diese Ausgabe noch aktuell oder ob das ein seltenes Exemplar für die Nachwelt war.



    [align=center]CODEX MILITARIS



    PARS PRIMA - Allgemeines


    § 1 Begriffsbestimmungen
    (1) Oberbefehlshaber des Exercitus Romanus ist der Imperator Caesar Augustus des Imperium Romanum.
    (2) Miles des Imperium Romanum ist, wer nach Leistung des Eides (sacellum) auf den Imperator Caesar Augustus seinen Dienst in den Cohortes Praetoriae, den Cohortes Urbanae, der Classis Romana, den Vigiles, den Legionen oder den Auxiliartruppen des Exercitus Romanus versieht. Staat und Milites sind durch gegenseitige Treue miteinander verbunden.
    (3) Vorgesetzter ist, wer befugt ist, einem Miles Befehle zu erteilen. Dies auf Grund seiner Dienststellung, seines Ranges oder besonderer Anordnung.
    (4) Disziplinarvorgesetzter ist, wer Disziplinargewalt über Milites seines Befehlsbereichs hat. Dies ist im Normfalle ein Legatus Legionis oder dessen Vertreter und in anderen Truppenkörpern ihm gleichzusetzende Dienstposten.


    § 2 Beginn und Dauer des Dienstverhältnisses
    Das Dienstverhältnis beginnt mit dem Dienstantritt und endet mit dem Tag, an dem der Miles aus dem Exercitus Romanus ausscheidet.


    § 3 Staatsbürgerliche Rechte des Miles
    Der Miles hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger. Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine Pflichten beschränkt.


    § 4 Verbot der Ausübung des Dienstes
    Der Imperator Caesar Augustus oder der Disziplinarvorgesetzte kann einem Miles aus zwingenden dienstlichen Gründen die Ausübung des Dienstes verbieten.


    § 5 Dienstvergehen
    Der Miles begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt. Ahndung und Strafmaß obliegen dem Disziplinarvorgesetzten.


    § 6 Geld- und Sachbezüge, Versorgung
    Der Miles hat Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, Heilfürsorge, Versorgung.


    § 7 Beschwerde
    Der Miles hat das Recht, sich zu beschweren. Der Dienstweg ist hierbei einzuhalten.


    § 8 Gradus Deiectio
    Der Miles verliert seinen Rang nur durch den Imperator Caesar Augustus oder durch den Disziplinarvorgesetzten respektive dessen Stellvertreter.


    § 9 Beförderung
    Die Beförderung eines Miles wird in einer Ernennungsurkunde verfügt, in der die Bezeichnung des höheren Ranges enthalten sein muss. Die Beförderungen mehrerer Milites können in einer Urkunde verfügt werden. Beförderer ist der Proconsul oder der von ihm ermächtigte direkte Truppenbefehlshaber. Beförderungen, die den Ordo Senatorius beinhalten bedürfen der Zustimmung des Imperator Caesar Augustus.


    § 10 Entlassung mittels Honesta Missio
    (1) Ein Miles ist mittels Honesta Missio ehrenhaft zu entlassen,
    1. wenn seine Dienstzeit offiziell endet
    2. wenn er freiwillig ausscheidet
    3. wenn er aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.
    (2) Ein Miles der Auxilia erhält nach Honesta Missio das Römische Bürgerrecht. Hierzu muss er mindestens 2 Monate im Exercitus Romanus gedient haben.
    (3) Ein Römischer Bürger erhält nach Honesta Missio vom Imperium Romanum ein Donativum. Dieses erhöht sich mit jedem Dienstmonat um 180 Sesterze zur Endsumme.


    § 11 Entlassung mittels Missio Ignominiosa
    (1) Ein Miles ist mittels Missio Ignominiosa unehrenhaft zu entlassen,
    1. wenn er nicht hätte ernannt werden dürfen
    2. wenn er seine Ernennung durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt hat
    3. wenn sich herausstellt, dass er vor seiner Ernennung eine Straftat begangen hat, die ihn der Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten unwürdig erscheinen lässt
    4. wenn er sich weigert, den Eid abzulegen.
    5. als Strafmaßnahme nach ergangenem Urteil.
    (2) Einzelpersonen verlieren die ihnen nach Honesta Missio zustehenden Belohnungen und Privilegien.
    (3) Wird eine komplette Einheit unehrenhaft entlassen verfällt sie der Damnatio Memoriae.


    § 12 Züchtigungsrecht
    Den Centurionen wird ausdrücklich ein Züchtigungsrecht mittels Vitis zugestanden. Dies gilt nicht als Strafe, sondern als erzieherische Maßnahme zur Aufrechterhaltung von Diszilpin und Ordnung im Exercitus Romanus.


    § 13 Kriegsrecht
    (1) Das Kriegsrecht gilt für Truppen des Exercitus Romanus im Felde.
    (2) Ausrufen kann es der Imperator Caesar Augustus in seiner Eigenschaft als Oberbefehlshaber des Exercitus Romanus. Bei akuter Gefahr für das Imperium Romanum kann es auch von einem Proconsul ausgerufen werden. Handelt dieser oder jedweder andere Vorgesetzter unter Hinweis auf das Kriegsrecht im Inneren oder Äußeren, so muss der Imperator Caesar Augustus in seiner Eigenschaft als Oberbefehlshaber des Exercitus Romanus das Kriegsrecht nachträglich bestätigen oder ablehnen.
    (3) Unter Kriegsrecht wird nicht bestraft wer bewaffnete Feinde des Imperium Romanum oder deren aktive Helfer festnimmt, schädigt oder tötet.
    (4) Für die Cohortes Praetoriae und die Cohortes Urbanae gilt das Kriegsrecht permanent. Bei den Cohortes Urbanae ist dies auf die Stadt Rom beschränkt.


    PARS SECUNDA – Pflichten des Miles
    § 14 Grundpflicht des Miles
    Der Miles hat die Pflicht, dem Imperium Romanum und dem Imperator Caesar Augustus treu zu dienen und beide gegen jedweden Feind tapfer zu verteidigen.


    § 15 Eintreten für die kaiserliche Ordnung
    Der Miles muss die kaiserliche Ordnung anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.


    § 16 Sacellum
    Milites haben folgenden Fahneneid zu leisten:


    » IURANT AUTEM MILITES OMNIA SE STRENUE FACTUROS QUAE PRAECEPERIT IMPERATOR CAESAR AUGUSTUS, NUMQUAM DESERTUROS MILITIAM NEC MORTEM RECUSATUROS PRO ROMANA REPUBLICA.


    Es schwören aber die Milites, dass sie alles entschlossen ausführen werden, was der Imperator Caesar Augustus befehlen wird, dass sie niemals den Dienst verlassen werden und den Tod für den römischen Staat nicht scheuen werden. «


    § 17 Pflichten des Vorgesetzten
    (1) Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben.
    (2) Er hat die Pflicht zur Dienstaufsicht und ist für die Disziplin seiner Untergebenen verantwortlich.
    (3) Er hat für seine Untergebenen zu sorgen.
    (4) Er trägt für seine Befehle die Verantwortung. Befehle hat er in der den Umständen angemessenen Weise durchzusetzen.
    (5) Offiziere und Unteroffiziere haben innerhalb und außerhalb des Dienstes bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten.


    § 18 Gehorsam
    (1) Der Miles muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen.
    (2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat gemäß Codex Iuridicialis oder Militaris begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird. Es sind die besonderen Gegebenheiten unter Kriegsrecht zu beachten.


    § 19 Kameradschaft
    Der Zusammenhalt des Exercitus Romanum beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Milites, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen.


    § 20 Wahrheitspflicht
    Der Miles muss in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen.


    § 21 Verschwiegenheit
    (1) Der Miles hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst, über die ihm bei seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
    (2) Der Miles darf ohne Genehmigung über solche Angelegenheiten weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Eine Genehmigung hierzu erteilt der Disziplinarvorgesetzte.


    § 22 Politische Betätigung
    (1) Im Dienst darf sich der Miles nicht zugunsten oder zuungunsten einer bestimmten Factio betätigen. Das Recht des Miles, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt.
    (2) Ein Miles darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen.


    § 23 Verhalten in anderen Staaten
    Außerhalb des Imperium Romanum ist dem Miles jede Einmischung in die Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates untersagt. Außer er hat diesen im Krieg mit diesem Staat betreten und entsprechende Befehle erhalten.


    § 24 Verhalten im und außer Dienst
    (1) Der Miles hat Disziplin zu wahren und die dienstliche Stellung des Vorgesetzten in seiner Person auch außerhalb des Dienstes zu achten.
    (2) Sein Verhalten muss dem Ansehen des Exercitus Romanus sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Miles erfordert. Außer Dienst hat sich der Miles außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen des Exercitus Romanus oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt.
    (3) Der Miles hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen.


    PARS TERTIA - Strafteil
    SUBPARS PRIMA - Begriffsbestimmungen
    Allgemeines
    (1) Dieses Gesetz gilt für Straftaten, die Milites des Exercitus Romanus im In- und Ausland, im Kriege und im Frieden begehen.
    (2) Richter bei allen militärischen Straftaten sind der Disziplinarvorgesetzte des Beschuldigten und ein weiterer Beisitzer im Stande eines Iudex, die Voraussetzungen gemäß Codex Iuridicialis sind zu beachten. Hierbei sind im Usus Militärpersonen zu wählen.
    (3) Erste und einzige Berufungsinstanz bei Militärverhandlungen ist das Iudicium Imperatoris, auch hier sind im Usus Militärpersonen zum Iudex zu wählen. Eine Berufung kann nach Prüfung und Bestätigung des Urteils durch das Iudicium Imperatoris abgewiesen werden.


    § 25 Heirat
    (1) Ein Miles des Exercitus Romanus ist ledig.
    (2) Dies gilt nicht für Stabsoffiziere des Ordo Equester und Ordo Senatorius.
    (3) Tritt ein Miles verheitratet in das Exercitus Romanus ein oder heiratet er während dem Dienstverhältnis, ohne dies seinem Disziplinarvorgesetzen zu melden, so zieht dies Missio Ignominiosa nach sich.


    § 26 Gemeinschaftsunterkunft
    Der Miles ist auf dienstliche Anordnung verpflichtet, in einer Gemeinschafts-unterkunft zu wohnen.


    § 27 Anwendung des Codex Iuridicialis
    Das allgemeine Strafrecht gemäß Codex Iuridicialis ist anzuwenden, soweit dieser Codex Militaris nichts anderes bestimmt.


    § 28 Handeln auf Befehl
    Begeht ein Untergebener eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, auf Befehl, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt, dass es sich um eine rechtswidrige Tat handelt oder dies nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist.


    § 29 Soldabzug
    Das Höchstmaß des Soldabzuges ist 1.000 Sesterzen, das Mindestmaß 50 Sesterzen. Zahlbar an die Staatskasse.


    § 30 Strafarrest
    (1) Das Höchstmaß des Strafarrestes ist sechs Monate, das Mindestmaß zwei Tage.
    (2) Die Vollstreckung des Strafarrestes obliegt der betreffenden Einheit.


    § 31 Missio Ignominiosa
    (1) Einzelpersonen verlieren die ihnen nach Honesta Missio zustehenden Belohnungen und Privilegien.
    (2) Wird eine komplette Einheit unehrenhaft entlassen verfällt sie der Damnatio Memoriae.


    § 32 Executio
    (1) Die Todesstrafe wird sehr selten angewandt und dies nur in ausdrücklich gestatteten Fällen. Dabei muss die Dienstlänge, frühere Verdienste, frühere gute Führung und auch das Alter des Soldaten berücksichtigt werden.
    (2) Die Executio wird mittels Fustuarium vollstreckt. Dabei werden die Verurteilten von den eigenen Kameraden zu Tode geprügelt oder gesteinigt.


    § 33 Decimatio
    Bei dieser Strafe wird durch eine Zufallsauslosung jeder zehnte Miles des betreffenden Truppenkörpers von den Kameraden der eigenen Einheit hingerichtet. Diese Strafe wird Truppenkörpern ab einer Centuria auferlegt bis zu einem gesamten homogenen Truppenkörper. Da sie als Kollektivstrafe angesehen wird, ist ein Vermerk im Tabularium der Einheit anzubringen. Decimatio kann nur vom Iudicium Imperatoris angeordnet werden.


    § 34 Aboleo
    In diesem Fall wird ein Truppenkörper komplett aufgelöst und eine Damnatio Memoriae auferlegt. Das Feldzeichen der Einheit wird eingeschmolzen und im Tiber versenkt. Aboleo kann nur vom Iudicium Imperatoris angeordnet werden.


    SUBPARS SECUNDA - Strafparagraphen
    § 35 Eigenmächtige Abwesenheit
    Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Tage abwesend ist, wird mit Strafarrest bis zu zwei Wochen, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 150 Sz. bestraft.


    § 36 Fahnenflucht
    (1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Dienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Dienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Strafarrest bis zu zwei Monaten, Gradus Deiectio, Missio Ignominiosa und/oder Soldabzug bis zu 350 Sz. bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen kann auf Executio erkannt werden. Als solche gelten, wenn durch die Fahnenflucht entweder das Leben anderer Milites in Gefahr gebracht wurde oder schwerwiegender Schaden am operativen Ziel eintrat. Ein solches Urteil muss vom Iudicium Imperatoris bestätigt werden.


    § 37 Ungehorsam
    (1) Wer einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge verursacht, wird mit Strafarrest bis zu zwei Monaten, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 200 Sz. bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa oder Executio erkannt werden.


    § 38 Befehlsverweigerung
    (1) Mit Strafarrest bis zu sechs Monaten wird bestraft,
    1. wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, dass er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder
    2. wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.
    (2) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa oder Executio erkannt werden.


    § 39 Selbstverstümmelung
    (1) Wer sich oder einen anderen Miles mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zum Dienst untauglich macht oder machen lässt, wird mit Strafarrest bis zu drei Monaten, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 250 Sz. bestraft. Dies gilt auch dann, wenn der Täter die Untauglichkeit nur für eine gewisse Zeit oder teilweise herbeiführt.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa erkannt werden.


    § 40 Bedrohung eines Vorgesetzten
    (1) Wer im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung einen Vorgesetzten mit der Begehung einer Straftat bedroht, wird mit Strafarrest bis zu fünf Monaten, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 800 Sz. bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa oder Executio erkannt werden.


    § 41 Nötigung eines Vorgesetzten
    (1) Wer es unternimmt, durch Gewalt oder Drohung einen Vorgesetzten zu nötigen, eine Diensthandlung vorzunehmen oder zu unterlassen, wird mit Strafarrest bis zu sechs Monaten, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 1000 Sz. bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa erkannt werden.


    § 42 Tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzen
    (1) Wer es unternimmt, gegen einen Vorgesetzten tätlich zu werden, wird mit Strafarrest bis zu zwei Monaten, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 500 Sz. bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa oder Executio erkannt werden.


    § 43 Meuterei
    (1) Wenn Milites sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften eine Gehorsamsverweigerung, eine Bedrohung, eine Nötigung oder einen tätlichen Angriff begehen, so wird jeder, der sich an der Zusammenrottung beteiligt, mit Strafarrest bis zu sechs Monaten, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 1000 Sz. bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen können Missio Ignominiosa, Decimatio oder Aboleo angeordnet werden.


    § 44 Misshandlung
    (1) Wer einen Untergebenen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit Strafarrest bis zu zwei Monaten, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 500 Sz. bestraft. Ausgenommen ist hier das Züchtigungsrecht der Centurionen mittels Vitis.
    (2) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa erkannt werden.


    § 45 Entwürdigende Behandlung
    (1) Wer einen Untergebenen entwürdigend behandelt oder ihm böswillig den Dienst erschwert, wird mit Strafarrest bis zu einem Monat, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 250 Sz. bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa erkannt werden.


    § 46 Missbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken
    (1) Wer seine Befehlsbefugnis oder Dienststellung gegenüber einem Untergebenen zu Befehlen, Forderungen oder Zumutungen missbraucht, die nicht in Beziehung zum Dienst stehen oder dienstlichen Zwecken zuwiderlaufen, wird mit Strafarrest bis zu zwei Monaten, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 600 Sz. bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa erkannt werden.


    § 47 Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat
    (1) Wer durch Missbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu einer von diesem begangenen rechtswidrigen Tat bestimmt hat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, wird nach den Vorschriften bestraft, die für die Begehung der Tat gelten.
    (2) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa erkannt werden.


    § 48 Unterdrücken von Beschwerden
    (1) Wer einen Untergebenen durch Befehle, Drohungen, Versprechungen, Geschenke oder sonst auf pflichtwidrige Weise davon abhält, Eingaben, Meldungen oder Beschwerden anzubringen oder Anzeige zu erstatten, wird mit Strafarrest bis zu zwei Monaten, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 500 Sz. bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa erkannt werden.


    § 49 Anmaßen von Befehlsbefugnissen
    (1) Wer sich Befehlsbefugnis oder Disziplinargewalt anmaßt oder seine Befehlsbefugnis oder Disziplinargewalt überschreitet, wird mit Strafarrest bis zu zwei Monaten, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 500 Sz. bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa erkannt werden.


    § 50 Missbrauch der Disziplinargewalt
    (1) Ein Disziplinarvorgesetzter, der absichtlich oder wissentlich
    1. einen Untergebenen, der nach dem Gesetz nicht disziplinarrechtlich verfolgt werden darf, disziplinarrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt,
    2. zum Nachteil des Untergebenen eine Disziplinarmaßnahme verhängt, die nach Art oder Höhe im Gesetz nicht vorgesehen ist oder die er nicht verhängen darf, oder
    3. ein Dienstvergehen mit unerlaubten Maßnahmen ahndet, wird mit Strafarrest bis zu vier Monaten, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 900 Sz. bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa oder Executio erkannt werden.


    § 51 Unwahre dienstliche Meldung
    Wer
    1. in einer dienstlichen Meldung oder Erklärung unwahre Angaben über Tatsachen von dienstlicher Bedeutung macht,
    2. eine solche Meldung weitergibt, ohne sie pflichtgemäß zu berichtigen, oder
    3. eine dienstliche Meldung unrichtig übermittelt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge verursacht, wird mit Strafarrest bis zu drei Wochen, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 200 Sz. bestraft.


    § 52 Unterlassene Meldung
    Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Meuterei oder einer Sabotage zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, unverzüglich Meldung zu machen, wird mit Strafarrest bis zu zwei Monaten, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 500 Sz. bestraft.


  • Marcellus hoffte darauf, dass sein Oheim ein paar Minuten für ihn zur Verfügung hätte, doch war ihm auch klar, dass der Duumvir jetzt viele Leute zu Besuch bekam nachdem die Feierlichkeiten so erfolgreich beendet worden waren. Ein Problem bestand allerdings und zwar die vereinbarte Summe die mit dem Veranstalter Marcus Vidibus ausgehandelt worden war. Marcus hatte einen Festpreis ausgehandelt und war alleinig berechtigt diese Summe in Empfang zu nehmen und an die Darsteller weiter zu geben. Gut damit war einerseits für den Oheim alles erledigt, andererseits hatte Marcellus ein eigentümliches und ungutes Gefühl. Seit er Vidibus in der Manage gesehen hatte und seine Reaktionen auf Todesfälle war ihm ein inneres Mißfallen gegen den alten Mann entstanden. Er konnte nicht sagen was genau es war, aber etwas stimmte nicht. So hoffte er darauf das der Oheim vielleicht kurz einmal vorbei kam. Stören wollte er ihn wegen seinen Gefühlen nicht, aber es ging auch um den Geldbeutel seines Oheims.


    "Verdammt wenn nur dieses ungute Gefühl nicht wäre."

  • ... aber heute hatte Marcellus etwas Pech - der Duumvir war scheinbar sehr beschäftigt, außerdem mochte er es natürlich lieber, wenn sein Untergebenen zu ihm kamen, als wenn er ihnen ständig hinterherlaufen musste. So mussten die Scribae heute wegen jedem Anliegen hinüber ins Officium ihres obersten Arbeitgebers marschieren...

  • Nach einiger Zeit erschien ein stattliches Gebäude. Sowas hatte ich noch nicht gesehen. Ein Bauwerk dieser Größe, noch dazu aus Stein, gab es in Germanien nicht. Ein wenig packte mich nun doch die Neugier, wo ich denn nun landen würde. Sollte ich Glück haben, und hier an einen humanen Herren gelangen, oder würde es ein Menschenschinder übelster Sorte werden. Mein Schicksaal lag einzig und allein bei den Göttern.
    Als wir das Gebäude betraten, hielten wir an einem Büro. Hier wurde ich abermals an einen Eisenring gekettet, der in der Steinmauer neben der Bürotür in der Wand befestigt war. Die beiden Herren betraten wortlos das Büro, und ließen mich alleine zurück. Um etwas Entspannung zu erhalten lehnte ich mich an die Wand, und wartete. Irgendetwas wird sich sicher entscheiden, dachte ich.

  • Begleitet von ihrer Sklavin Korona, die das Kästchen mit den wichtigen Unterlagen trug, begab sich Phryne zu den Officii der Scribae. Das Gebäude war repräsentativ und Phryne fühlte sich in ihrem Element. In elegant schwingendem Schritt lief sie die Gänge des Gebäudes eintlang. An der Wand neben den Officii der Scribae stand ein Mann in zerlumpter Kleidung, an einen Ring gekettet. Er war offensichtlich ein Sklave, womöglich sogar gefährlich, denn hätte man ihn sonst angekettet? Angewidert von der Erscheinung und dem Geruch des Sklaven, wandte sich Phryne der nächstbesten Tür zu. Sie klopfte beherzt an und drückte auch sogleich die Klinke, um einzutreten.

  • Was war denn heute los, zuerst war da ein Sklave den man angekettet hatte und von dem marcellus nicht wusste was er mit diesem anfangen sollte, dann kam noch diese aufgedonnerte Tussi mit Anhang daher und wollte irgendwas von den Scribaes. Und wie es soll üblich war in der letzten Zeit, als Scriba Personalis bekam immer marcellus die ganze Arbeit aufgedrückt. Die anderen hatten sich wieder irgendwohin verzogen und machten ihr Päuschen.


    So zog Marcellus ein grimmiges Gesicht, beherrschte sich aber dann und meinte im normalen Umgangston:


    "Was kann ich für dich tun."

  • Phrryne betrachtete den jungen Mann von oben bis unten, der offenbar als Scriba tätig war. Er war extrem gutaussehend, auch wenn er ein wenig ernst dreinsah. Sie lockerte die Palla, ließ sie leicht über die Schulter gleiten und schenkte ihm ein strahlendes Lächeln.


    Salve, ... wie war doch gleich dein Name? Ich habe ihn leider nicht verstanden?


    Als der Petronier ihr seinen vollständigen Namen genannt hatte, legte Phryne los.


    Mein Name ist Phryne. Ich bin neu in der Stadt, Petronius Marcellus, und habe ein Anliegen hier. Mir wurde ein Haus in Mogonticum zum Legat gemacht. Nun bin ich von Rom hergereist, um mein Eigentum in Besitz zu nehmen, zu renovieren wenn notwendig, und dann auch zu bewohnen. Vielleicht kannst du oder der Duumvir mir helfen, die Formalitäten, die notwendig sind zu erledigen. Ich besitze nur die beglaubigte Abschrift des Testaments und den Schlüssel des Hauses.


    Sie ließ sich von Korona die Schriftrolle und den Schlüssel aushändigen und legte beides dem hübschen Kerl auf den Schreibtisch.


    Legat aus dem Testament des
    Sextus Acilius Priscus



    Mit dem Moment meines Todes schenke ich meiner Sklavin Phryne die Freiheit. Außerdem vermache ich ihr meine Villa in Mogonticum, die ich einst als Sicherheit für einen Kredit erhielt, der nie zurückgezahlt wurde. Damit sie ein gesichertes Auskommen hat, soll ihr eine Summe von 200 000 Sesterzen ausgezahlt werden.


    Möge Dir, meine geliebte Phryne, in Mogontiacum ein Neuanfang als Libertina gelingen!


    Gezeichnet: Sextus Acilius Priscus

  • Wer ist das denn? Fragte ich mich, als diese Dame im Eilschritt samt Anhang in die Stube der Schreiber platzte. War sie vielleicht meinetwegen hier? Die Götter mögen mich schützen! Unter so einer arroganten Person ist das Sklavendasein sicher die Hölle auf Erden!!! Ich versuchte diese Gedanken zu verdrängen, indem ich meine Augen schloss und mir das Gesicht dieser wunderschönen Frau vorstellte, die mich vor dem Verdursten gerettet hat. Es muss Gedanken geben, die auch dem Sklavenleben einen Sinn geben.

  • Kurz darauf kamen die drei Herren aus dem Büro heraus - einer von ihnen war der Duumvir Petronius Crispus, für den sein Accensus den neuen Stadtsklaven vom Markt abgeholt hatte. Crispus trug - wie üblich im Dienst - seine Toga Praetexta, die allerdings - wie ebenfalls häufig - nicht ganz sauber saß, da der Alte kein passionierter Toga-Träger war und entsprechend immer wieder Bewegungen machte, bei denen sie etwas verrutschte.


    "Du bist also Thiron?"


    sprach der Petronier den angeketteten Sklaven an. Offensichtlich war der junge Bursche ein Germane - dafür sprachen zumindest die Größe, die Crispus um einen halben Kopf übertraf, und das blonde Haar...

  • Eine Stimme holte mich wieder in die Realität zurück - die Realität der Sklaverei. Ein offensichtlich betagt zu seiender Mann sprach mich an. Er schien hier wohl das Sagen zu haben. Jedenfalls ging ich davon aus. Schließlich hatte man mich ja ausgerechnet zu ihm gebracht.
    Ich liebte die Freiheit. Und mir war sonnenklar, dass, wenn ich diese jemals wieder haben wollte, ich von der Gunst dieses Mannes abhängig war. Es zählte der erste Eindruck. Trotz Müdigkeit und wunder Versen richtete ich mich gerade auf, und antwortete mit einem stattlichen:
    "Ja! Der bin ich Herr!"
    Anschließend blickte ich dem Mann von oben herab in die Augen und wartete auf seine Reaktion.

  • "Ich bin Marcus Petronius Crispus, Duumvir von Mogontiacum. Also dein Herr bis zur nächsten Wahl."


    stellte Crispus sich vor. Dann war sein Mitarbeiter an der Reihe, der Thiron vom Markt abgeholt hatte.


    "Das ist hier mein Accensus Arminianus Rufus."


    Der Duumvir hoffte, dass der Sklave sich diese Namen merkte - immerhin würde er womöglich viel mit ihnen zu tun haben. Um das aber herauszufinden, mussten noch einige Fragen geklärt werden:


    "Dann erzähl' mal ein bisschen von dir. Kannst du lesen und schreiben? Kannst du rechnen? Hast du sonst irgendwelche nützlichen Fähigkeiten?"


    Der Sklavenhändler hatte natürlich dies und das behauptet - jetzt wollte der Alte aber lieber noch einmal auf Nummer Sicher gehen...

  • Offensichtlich musste der Duumvir, was das auch immer war, mich für einen vollkommenen Hinterwäldler halten. Ob ich rechnen könnte? Was für ein Bild hatte dieser Römer von uns Germanen. Wie dem auch sei. Ich spürte, wie in mir die Wut über so ein Germanenbild hoch stieg. Ich behielt jedoch die Fassung und trug ihm vor, was er wissen wollte:
    Selbstverständlich kann ich rechnen Herr. Ich bin zwar nur ein Schweinebauer, aber deshalb nicht dämlich. Ich hatte den Auftrag für meine Sippe Schweine und Seife auf den Märkten diesseits des Rheins zu verkaufen. Dazu musste ich wohl oder übel etwas Latein lernen, damit ich mich mit eurem Marktrecht auseinander setzen konnte. Lesen kann ich, eigentlich kann ich auch schreiben.
    Bei Letzterem musste ich etwas flunkern. Sicher, ich hatte hier und da schon einmal eine Tafel auf meinem Marktstand beschrieben, größere Texte bereiteten mir aber Schwierigkeiten. Damit hatte ich dem alten Herren erklärt, wer ich bin und was ich konnte. Nun musste ich aber auch unbedingt etwas von ihm wissen. Ich holte tief Luft, schaute ihn eindringlich und fragend an und sagte:
    Verzeih mir, aber was ist ein Duumvir?
    Woher sollte ich das auch wissen? Ich war ja schließlich nur auf dieser Rheinseite, um meine Ware zu verkaufen.

  • "Nun dann wäre die erste Formalität die, dass du mir die Schriftrolle da lässt damit ich sie bearbeiten kann. Sobald alle Dokumente zusammen sind, sende ich sie dir zu mit einer Kostenrechnung die du auf das Konto der Stadt Mogontiacum zu überweisen hast. Da mir das Anwesen bekannt ist wird dich mein Bote sicherlich erreichen."


    Damit war das soweit abgehandelt und Marcellus hatte etwas Zeit gewonnen um alle benötigten Informationen zusammen zu tragen. Vielleicht würde er sogar selber den Boten spielen und bei Phryne vorbeisehen.

  • Nur widerstrebend ließ Phryne dem hübschen Petronier ihre Schriftrolle da. Schließlich bedeutete sie für Phryne ein neues Leben. War sie doch durch dieses Schreiben zu einer freien und wohlhabenden Frau geworden. Schon als Meretrix war sie von ihrem Gönner mit Schmuck und Geld nicht knapp gehalten worden, doch jetzt hatte sie Eigentum, das sie zu verteidigen gedachte - bedeutete es doch Freiheit für sie. Sie wollte es sich aber nicht mit dem Petronier verscherzen. Also nickte sie und zog die Hand wieder zurück, die das Schriftstück zurücknehmen wollte.


    Da das Gebäude wohl über Jahre leer gestanden hat und aus diesem Grund sicher einer Generalreinigung wenn nicht sogar Sanierungsmaßnahmen bedarf, werde ich zunächst ein vorübergehendes Quartier suchen, bis meine Sklaven saubergemacht und geheizt haben. Kannst du mir eine adäquate Unterkunft in der Stadt empfehlen?


    Die Frage verband sie mit einem bittenden Augenaufschlag und einem zuckersüßen Lächeln.

  • Zitat

    Original von Thiron
    Selbstverständlich kann ich rechnen Herr. Ich bin zwar nur ein Schweinebauer, aber deshalb nicht dämlich. Ich hatte den Auftrag für meine Sippe Schweine und Seife auf den Märkten diesseits des Rheins zu verkaufen. Dazu musste ich wohl oder übel etwas Latein lernen, damit ich mich mit eurem Marktrecht auseinander setzen konnte. Lesen kann ich, eigentlich kann ich auch schreiben.
    Bei Letzterem musste ich etwas flunkern. Sicher, ich hatte hier und da schon einmal eine Tafel auf meinem Marktstand beschrieben, größere Texte bereiteten mir aber Schwierigkeiten. Damit hatte ich dem alten Herren erklärt, wer ich bin und was ich konnte. Nun musste ich aber auch unbedingt etwas von ihm wissen. Ich holte tief Luft, schaute ihn eindringlich und fragend an und sagte:
    Verzeih mir, aber was ist ein Duumvir?
    Woher sollte ich das auch wissen? Ich war ja schließlich nur auf dieser Rheinseite, um meine Ware zu verkaufen.


    Crispus' Frage hatte nichts mit irgendeinem Germanenbild zu tun - er wusste nur, dass nicht jeder gut im Rechnen war und nur eine absolute Minderheit aller Sklaven schreiben konnte! Dass er Latein konnte, aber aber schonmal etwas...


    Bevor er aber weiter über das Schicksal des Sklaven entscheiden konnte, musste er erst einmal ein paar Dinge erklären, wie es schien:


    "Der Duumvir ist das Oberhaupt der Stadt, der Häuptling quasi. Nur wird er jedes Jahr gewählt und es gibt zwei davon. Er ist der oberste aller Beamten und du tust gut daran, mir und meinen Nachfolgern zu gehorchen!"


    Das war genug für einen Sklaven, wie der Alte annahm.


    "Wenn du lesen und schreiben kannst, bietet es sich vielleicht an, dass du erstmal ein paar Hilfsaufgaben im Tempel übernimmst - für einen Schweinehirten haben wir nämlich leider keinen Gebrauch."


    Er lächelte zu seinem Accensus hinüber - sie hatten sich ja schon im Vorfeld etwas dabei gedacht, als sie einen Sklaven angeschafft hatten!


    "Kennst du die Götter, die hier verehrt werden?"

  • Marcellus musste auflachen. "Nun hier in der Stadt gibt es eigentlich nur eine entsprechend passende Adresse und zwar die Taberna Silva Nigra. Wenn du einen wirklichen Luxus haben willst dann nur dort. Übrigens ist dein Gebäude von guter Bausubstanz, also wirst du nicht all zuviel in das Gebäude reinstecken müssen. Es ist ein wirklicher Schatz für jemanden der es zu genießen weiß." Dabei strahlten Marcellus Augen vor Begeisterung. Ein wunderschönes Objekt und es stand viel zu lange leer. Wenn dieses liebreizende Geschöpf einziehen würde, dannwäre es eine tolle Geschichte.

  • Phryne hob überrascht die Augenbrauen. Schließlich sie hatte ja keine Ahnung, wie die Immobilie aussah, die Sextus ihr vermacht hatte. Also würde sie wohl nicht in einer Herberge absteigen müssen, deren Name schon hinterwäldlerisch klang. "Ein Schatz für jemanden, der es zu genießen weiß", hatte er gesagt. Zu genießen wußte Phryne. Sie hatte gute Lust, diesen gutaussehenden Schreiberling um einen Gefallen zu bitten.


    Du scheinst das Gebäude gut zu kennen, Petronius Marcellus. Ich jedoch kenne mich überhaupt nicht aus in dieser Stadt und auch mein Sklave würde den Weg nur durch Nachfragen finden. Meinst du, es wäre vermessen von mir, dich zu fragen, ob du mir den Weg zeigen könntest?

  • "Hm, Hm, nun ich denke es ist nicht zu vermessen wenn ich dich begleite und dir den Weg weise. Schließlich möchte ich nicht das eine neue Mitbürgerin sich in unserer herrlichen Stadt verläuft."
    Marcellus hatte bald Pause und die anderen Scribas konnten jetzt so langsam auch wieder mal was arbeiten. Faule Bande allesamt. So erhob sich der Petronier und geleitete Phryne Richtung Wohnstatt.

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