Es war einer dieser schönen, sonnigen, warmen, fast heißen Tage in Rom. Der Himmel war blau, die Vögel zwitscherten, ein laues Lüfterl wehte, kurz: der Tag lud ein zu Müßiggang und Erholung. Und was war? Hungi mußte zu einer Sitzung.
Meine Damen und Herren, ich bitte um eure Aufmerksamkeit.
Vor einigen Tagen besuchte mich der amtierende Quästor Consulum, Quintus Tiberius Vitamalacus, in meinem Hause. Doch nicht etwa um zu plaudern, nein, er zeigte sich besorgt über die derzeitigen Gesetze zu den Wahlen im Cursus Honorum. Dabei ging es ihm um folgende Wahrscheinlichkeit:
Zu beiden Aedilaten treten je zwei ähnlich starke Kandidaten an. Das würde unter gewissen Umständen bedeuten, daß keiner der Kandidaten gewählt werden würde. Das an sich wäre ja schon nicht gerade wünschenswert, doch erwähnte der Quästor eine weitere Befürchtung: und zwar, daß die Ludi Romani, die ja von den Ädilen ausgerichtet wird, in diesem Jahr dann nicht stattfinden könnte.
Der Quästor hatte auch Vorschläge unterbreitet:
Zunächst einmal, daß für das Quorum nach Codex Universalis § 45(3) nur jene Stimmen gewertet werden, die sich direkt für einen Kandidaten aussprechen, solange § 45(1) erfüllt ist. Also Stimmenthaltung gleich Nichtwahl.
Der zweite Vorschlag war, das geforderte Quorum entweder zu mindern oder komplett zu streichen, so daß der gewinne, der die meisten Stimmen auf sich vereinen könne, gleich wie hoch der prozentuale Anteil zur Bevölkerung sei.
Was meint der Senat dazu?