"Werte Mitglieder ich habe diese Verordnung in den Archiven gefunden, sie scheint mir aktueller als die derzeitige zu sein, aber nicht verabschiedet. Was haben die damaligen Mitglieder zu dieser zu sagen?"
Ordo Decurionum Provinciae Italiae
§ 1
Der Ordo Decurionum stellt die Gemeinschaft der honorierten Persönlichkeiten der Provinz Italia dar.
Mitgliedschaft
§ 2
(1) Mitglied in dem Ordo Decurionum kann jede Person werden, die
a) frei geboren ist,
b) das römische Bürgerrecht besitzt,
c) nicht vorbestraft ist,
d) bereits keinem höheren Orden angehört und
e) eine hohe Position in der Provinz Italia inne hatte oder hat oder sich bedeutende Verdienste um die Provinz Italia erworben hat.
(2) Die Curia Italica prüft die Aufnahme in den Ordo Decurionum. Der Comes von Italia ernennt die Mitglieder des Ordo Decurionum.
(3) Mitglieder zahlen unverzüglich bei Ernennung eine einmalige Summe von 1000 Sesterzen an die Provinzkasse. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung.
(4) Die Mitgliedschaft gilt auf Lebenszeit sofern man nicht in einem höheren Orden erhoben wird.
(5) Vollmitglieder der Curia Italica sowie der Pontifex Minor gehören dem Ordo Decurionum an, wenn sie die Bedingungen nach §2(1) erfüllen und das Standesgeld nach §2(3) bezahlt haben.
Privilegien und Hierarchie
§ 3
(1) Den Mitgliedern des Ordo Decurionum sind Ehrenplätze in Theatern und Arenen zuzuweisen.
(2) Die Rangfolge im Ordo Decurionum wird bestimmt durch:
a) die Höhe des Amtes und
b) die Anzahl der darin absolvierten Legislaturperioden.
(3) Mitglieder des Ordo Decurionum können Gesetzesvorschläge oder Ansuchen um Aufhebung eines Decretum Provincialis vorbringen.
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