Provincia Italia

  • Furianus, der die Diskusion nur mäßig verfolgte, da er mit einer privaten Angelgenheit zu kämpfen hatte und dadurch etwas abgelenkt war, verließ seine Starre Haltung und blickte nun von dem Quaestor zu Macer, wieder zu Durus und ließ den Blick weiterhin schweifen.


    Die Formulierung "ordentlicher Offizier" fiel ihm zwar am Anfang auch auf, aber er deutete dies als eine neue Bezeichnung für die Offiziere, die sich bisher nichts zu schulden haben kommen lassen, sprich frei von Klagen gegen sie waren. Aber das brachte ihn sogleich zu der Überlegung, ob es denn außerordentliche Offiziere gäbe, die nicht degradiert wurden, jedoch so "schmutzig" waren, um dies Amt nicht ausüben zu dürfen. Und das Wort "Offizier" an sich setzte einen gewissen militärischen Rang voraus, was ihn wiederum ein wenig irritierte. Also fragte er lieber nach.


    "Wenn ich noch kurz ergänzen darf, Senator Purgitius."


    Er stand kurz auf.


    "Die Bezeichnung "Offizier" setzt auch einen gewissen Rang beim Heer voraus. Du sagtest aber, dass nur römische Bürger mit militärischer Ausbildung dies Amt einnehmen sollten. Dies ist aber ein wenig zu weit gefasst, schließlicht genießt sowohl ein Tribun wie auch ein einfacher Legionär diese militärische Ausbildung, letzterer ist jedoch kein Offizier. Man sollte die Voraussetzungen für dieses Amt vielleicht klarer definieren."


    Mit diesen Worten setzte er sich und folgte wieder schweigsam dem Geschehen.

  • 'Bürger mit Bürgerrecht' wurde umgehend in Bewohner mit Bürgerrecht geändert. Solche blöde Fehler konnten nun mal passieren.


    "De oppidis bezeichnet Städte mit Munizipalrecht und Kolonialrecht, daher ja nur oppidis, also alle Städtchen." Und auch das war nun weg vom Tisch, fehlte nur mehr die Frage über die Offiziere..."Wir sollten einfach nur Offiziere schreiben."

  • Das Wort "Offiziere" ließ für ihn zwar immer noch einen zu weiten Spielraum, aber es konnte ihm eigentlich auch egal sein, schließlich würde man sowieso fähige Männer bevorzugen, als nun auf den Rang zu schauen, den er inne hatte.


    "Ich nehme an, dass der Curator über das Geld, welches bisher der italischen Curie eingeräumt wurde, in Zukunft verfügen wird?"

  • Macer fand die äußerst knappe Erklärung zu den Oppida und Municipien nicht ganz schlüssig und erschöpfend, verzichtete aber auf einen weitere Nachfrage. Mit der Änderung bei den Offizieren konnte er gut leben und es war ihm auch egal, ob allen Teilnehmern der Sitzung bewusst war, wie der Codex Militaris eben jenen Begriff definierte. Damit hatten sich seine Nachfragen zu diesem Gesetzentwurf erledigt.

  • Zitat

    Original von Lucius Flavius Furianus
    Das Wort "Offiziere" ließ für ihn zwar immer noch einen zu weiten Spielraum, aber es konnte ihm eigentlich auch egal sein, schließlich würde man sowieso fähige Männer bevorzugen, als nun auf den Rang zu schauen, den er inne hatte.


    "Ich nehme an, dass der Curator über das Geld, welches bisher der italischen Curie eingeräumt wurde, in Zukunft verfügen wird?"


    Der Octavier beantwortete die Frage des Senators Lucius Flavius Furianus


    "Das ist korrekt Senator Flavius. Die curatores kümmern sich um die Finanzen."

  • Der Consul Atius Labienus hatte auch keine Fragen und angesichts der Stille, die seit ein paar Momenten im Senat herrschte, vermutlich auch die anderen Senatoren nicht.


    "Nun denn, so keine Fragen mehr aufkommen mögen... Octavius Detritus, lege dem Senat die verbesserte Version vor, auf dass der Senat darüber abstimmen möge."

  • lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum
    Dieses Gesetz regelt die Verwaltung und das Recht für die Einwohner Italias mit Ausnahme der Stadt Rom.


    I de decretis abrogando Mit Inkrafttreten der lex de administratione regionum Italicarum sind die Erlasse der curia Italica ungültig. Die bestehende Verwaltung wird aus ihren Ämtern entlassen.


    II de divisione Italiae Italia ist unterteilt in die regiones Campania und Latium, Apulia und Calabria, Lucania und Brutium, Samnium, Picenum, Umbria, Etruria, Aemilia, Liguria, Venetia und Histria und Gallia Transpadana. Das Land jeder regio ist in Territorien unterteilt, in denen genau eine Stadt liegt, die dieses Territorium verwaltet.


    III de administratione imperatoria Für die Aufsicht über die Städte Italias wird ein curator rei publicae aus dem Stand der Senatoren durch den Kaiser ernannt und abgesetzt, der durch einen curator kalendarii, der ebenfalls durch den Kaiser ernannt und abgesetzt wird und dem ordo equester entstammt, vertreten werden kann. Der curator rei publicae untersteht den direkten Anordnungen des Kaisers und ist für die Finanzaufsicht über die Städte verantwortlich und vertritt ihnen gegenüber Rom und den Kaiser. Er kann Klagen gegen die städtischen Magistrate auch vor das Kaisergericht bringen. Dem curator rei publicae obliegt bei Streitfällen die Aufsicht über die Wahlen in den Städten. Der curator rei publicae ernennt bei Bedarf Architekten für Bauprojekte und agrimensores für die Landvermessung ebenso wie die aquileges, die Wasserbauingeneure.


    IIII de oppidis Es ist den Bewohner mit Bürgerrecht einer jeden Stadt gestattet alle drei Monate in Wahlen die städtischen Magistrate wie quaestores und aediles sowie zwei duumviri, die die höchste Ebene der städtischen Verwaltung bilden, zu ernennen, die die Stadt und ihr Territorium verwalten. Die Aufgabenbereiche werden den Magistraten durch die Duumvirn übertragen. Die Leitung der Wahl und die Bekanntgabe des Ergebnisses ist die jeweils letzte Amtshandlung in der Amtszeit eines Duumvirn. Die Kandidaten für die obig genannten Ämter müssen im Besitz des Römischen Bürgerrechtes sein. Die Kandidaten für das Duumvirat müssen zusätzlich den Honoratioren der Stadt angehören und den damit verbundenen ordo decurionum innehaben. Die curia municipalis, der die Dekurionen angehören, bildet das für die Stadt tagende, beratende Gremium.


    V de ordine decurionum Um in den ordo decurionum aufgenommen zu werden muss eine Amtszeit als Magistrat abgeleistet und das Standesgeld (honorarium) an die jeweilige Stadtkasse gezahlt worden sein. Die Höhe des honorarium wird durch die jeweilige Stadt festgelegt, beträgt jedoch mindestens 1000 Sesterzen.


    VI de securitate et iure Die Duumvirn üben das Marktrecht in ihrer Stadt aus oder können es städtischen Magistraten übertragen. Zur Ausübung der Polizeigewalt kann der Kaiser für Italia einen praefectus viatorum ernennen. Auch kann er dem praefectus viatorum zur Unterstützung praepositi stationariorum zur Seite stellen, deren Ernennung dem praefectus viatorum obliegt. Beide Ämter sind nur für Offiziere zugänglich. Die Befugnisse der genannten militärischen Beamten Italias erstrecken sich über den gesamten Bereich der regiones abzüglich dem der Stadt Rom. Im italischen Umland im Ausmaß von 100 Meilen um die Stadt Rom üben sowohl die genannten militärischen Beamten, als auch die cohortes urbanae ihre Funktionen aus. Für die Überwachung der Häfen trägt der procurator annonae, der dem ordo equester entstammt, die Fürsorge.

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