Provincia Italia

  • Da in den Hallen des Senates an manchen Tagen ja durchaus gearbeitet wurde, arbeitete man sich an diesem Tag durch die Tagesordnung und kam dann zu einem Punkt, der mit dem Titel Provincia Italia betitelt war. Als es an der Zeit für diesen Punkt war, rief Commodus die Senatoren zur Ruhe auf und liess dann durch Senatssklaven den Senatoren Tabulae austeilen.


    "Kommen wir zum Punkt Provincia Italia. Durch den amtierenden Quaestor Consulum wurde ein Gesetzesentwurf an mich herangetragen, den ich euch hiermit vorlege."


    Während die Senatoren mit den Tabulae ausgestattet wurden....


    lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum
    Dieses Gesetz regelt die Verwaltung und das Recht für die Einwohner Italias mit Ausnahme der Stadt Rom.


    I de decretis abrogando Mit Inkrafttreten der lex de administratione regionum Italicarum sind die Erlasse der curia Italica ungültig. Die bestehende Verwaltung wird aus ihren Ämtern entlassen.


    II de divisione Italiae Italia ist unterteilt in die regiones Campania und Latium, Apulia und Calabria, Lucania und Brutium, Samnium, Picenum, Umbria, Etruria, Aemilia, Liguria, Venetia und Histria und Gallia Transpadana. Das Land jeder regio ist in Territorien unterteilt, in denen genau eine Stadt liegt, die dieses Territorium verwaltet


    III de administratione imperatoria Für die Aufsicht über die Städte Italias wird ein curator rei publicae aus dem Stand der Senatoren durch den Kaiser ernannt und abgesetzt, der durch einen curator kalendarii, der ebenfalls durch den Kaiser ernannt und abgesetzt wird und dem ordo equester entstammt, vertreten oder ersetzt werden kann. Der curator rei publicae untersteht den direkten Anordnungen des Kaisers und ist für die Finanzaufsicht über die Städte verantwortlich und vertritt ihnen gegenüber Rom und den Kaiser. Er kann Klagen gegen die städtischen Magistrate auch vor das Kaisergericht bringen. Dem curator rei publicae obliegt bei Streitfällen die Aufsicht über die Wahlen in den Städten. Der curator rei publicae ernennt bei Bedarf Architekten für Bauprojekte und agrimensores für die Landvermessung ebenso wie die aquileges, die Wasserbauingeneure.


    IIII de oppidis Es ist den Bürgern mit Bürgerrecht einer jeden Stadt gestattet alle drei Monate in Wahlen die städtischen Magistrate wie quaestores und aediles sowie zwei duumviri, die die höchste Ebene der städtischen Verwaltung bilden, zu ernennen, die die Stadt und ihr Territorium verwalten. Die Aufgabenbereiche werden den Magistraten durch die Duumvirn übertragen. Die Leitung der Wahl und die Bekanntgabe des Ergebnisses ist die jeweils letzte Amtshandlung in der Amtszeit eines Duumvirn. Die Kandidaten für die obig genannten Ämter müssen im Besitz des Römischen Bürgerrechtes sein. Die Kandidaten für das Duumvirat müssen zusätzlich den Honoratioren der Stadt angehören und den damit verbundenen ordo decurionum innehaben. Die curia municipialis, der die Dekurionen angehören, bildet das für die Stadt tagende, beratende Gremium.


    V de ordine decurionum Um in den ordo decurionum aufgenommen zu werden muss eine Amtszeit als Magistrat abgeleistet und das Standesgeld (honorarium) an die jeweilige Stadtkasse gezahlt worden sein. Die Höhe des honorarium wird durch die jeweilige Stadt festgelegt, beträgt jedoch mindestens 1000 Sesterzen.


    VI de securitate et iure Die Duumvirn üben das Marktrecht in ihrer Stadt aus oder können es städtischen Magistraten übertragen. Zur Ausübung der Polizeigewalt kann der Kaiser für Italia einen praefectus viatorum ernennen. Auch kann er dem praefectus viatorum zur Unterstützung praepositi stationariorum zur Seite stellen, deren Ernennung dem praefectus viatorum obliegt. Die Befugnisse der genannten militärischen Beamten Italias erstrecken sich über den gesamten Bereich der regiones abzüglich dem der Stadt Rom. Im italischen Umland im Ausmaß von 100 Meilen um die Stadt Rom üben sowohl die genannten militärischen Beamten, als auch die cohortes urbanae ihre Funktionen aus. Für die Überwachung der Häfen trägt der praefectus annonae die Fürsorge.



    .... wurde das Schriftstück auch von einem der Senatsscribae verlesen.


    Zum Schluss erhob noch einmal Commodus das Wort: "Der Quaestor trug dies an mich und damit an den Senat heran, da die Curia Italica sich scheinbar ausser Stande sah, diesen Vorschlag sinnvoll zu disskutieren.


    Meinungen?"

  • Durus hatte bereits vor kurzem auf einem Gastmahl von diesem Entwurf gehört und jetzt, da er ihn wortwörtlich hörte, kam er ihm gar nicht so schlecht vor. Dennoch meldete er sich sogleich zu Wort


    "Ich hätte ein paar Fragen an den Einbringer dieser Lex.


    Wie darf ich mir die Regelung in § II vorstellen? Italia besitzt mehr als zwölf Städte. Soll es dann für jede Regio eine 'Hauptstadt' geben, die alles bestimmt?


    Und wozu dient der Curator Kalendarii? Reicht nicht ein Posten, den der Kaiser bestimmen kann?"


    Wieso sollte ein Ritter so etwas übernehmen? Senatoren waren ja wohl viel besser für solch eine wichtige Aufgabe geeignet wie so ein Aufsteiger!

  • Macer hatte den zweiten Paragraphen so verstanden, dass jedes Territorium einer Regio eine Stadt beherbergte, wodurch die Begrenzung auf 12 hinfällig war. Da er nicht ausschließen konnte, dort selber etwas falsch verstanden zu haben, wartete er jedoch neugierig auf eine Antwort und sparte sich seine eigenen Fragen für später auf.

  • Commodus vernahm die Worte des Tiberiers und auch wenn er der Meinung war, dass dieser ruhig einen Moment länger hätte warten können um den ihm übergeordneten Senatoren, die vielleicht etwas sagen wollten, die Gelegenheit zu geben zuerst zu sprechen.
    Dennoch antwortete er: "Ich verstand § II so, dass es innerhalb der Regiones eine weitere Unterteilung gibt, die dafür sorgt, dass jeder Stadt innerhalb der Regio ein gewisses Territorium zur Verwaltung übertragen wird."


    Er winkte unauffällig einen Scriba zu sich.


    "Was den Curator Kalendarii angeht, so gehe ich davon aus, dass es sich dabei um ein Amt handelt, dass in etwa dem entspricht, was ein aktueller Magister Scrinorum wäre."


    Er gab dem Scriba, der an seine Seite getreten war, eine Anweisung und dieser zog sich daraufhin zurück.


    "Vielleicht sollten wir der Einfachheit wegen den Quaestor Octavius Detritus dazuholen. Er kann sicherlich viel genauere Antworten liefern." sagte er.

  • Detritus in Begleitung des Scribas betrat den Plenarsaal des Senats und nahm in der hintersten Reihe Platz, dann wartete er bis ihn der Consul aufrufen würde, denn erst dann durfte er sich zu Wort melden.


    Natürlich hatte ihm der Scriba schon mal die bisherigen Einwände der Senatoren mitgeteilt.

  • Die Ankunft des Quaestors wurde dem Consul natürlich auch unverzüglich gemeldet und so rief er ihn dann auch ebenso unverzüglich auf: "Quaestor Consulum Octavius Detritus, tritt vor. Der Senat wünscht dich bezüglich des von dir eingereichten Gesetzesentwurfs zu befragen."

  • Durus war leicht verwundert gewesen, dass der Consul antwortete und nicht sofort den Quaestor aufrief beziehungsweise dass dieser scheinbar bei dem Verlesen seines eigenen Gesetzesvorschlages dem Senat nicht beisaß, wie es eigentlich erlaubt war.


    Da er bisher der einzige war, der sich zu Wort gemeldet hatte, erhob er sich, um zu sprechen.


    "Salve, Quaestor.


    Ich hätte ein paar Fragen: Wozu genau dient der Curator Kalendarii? Nach der Lex ist er eine Ausgabe des Curator Rei Publicae im Ritterstand. Soll der Augustus je nach Laune wahlweise einen Curator Rei Publicae oder Kalendarii einsetzen?


    Und wozu dient die Teilung Italias in Regiones, wenn die Städte ohnehin direkt dem Curator Rei Publicae unterstehen?"

  • Eine gute Frage, Senator Tiberius Durus, da diese Entscheidungen, die du ansprachst, natürlich im Ermessen des Augustus liegen. Der Augustus sollte einen Senator für die Obhut Italias ernennen, ihm bei Bedarf aber einen ritterlichen Procurator beigeben. Bei Abwesenheit des Senators erhält dieser die gleichen Befugnisse, um stets eine geordnete Führung Italias zu gewährleisten. Jedem Senator wird diese Unterstützung eines Equites natürlich willkommen sein, denn jener wird aus den Reihen der ehemaligen Duumvirn stammen und sich in Italia bestens auskennen, zumindest aber in der städtischen Verwaltung.


    Was die Regiones anbelangt, Senator, so muss ich sagen, dass der Curator natürlich eine gewisse Aufsicht, insbesondere bei den Finanzen, über die Städte führt. Die Städte sind jedoch für die einzelnen Territorien eine wichtige Verwaltungseinheit. Das waren sie bisher, das werden sie auch mit Inkrafttreten des Gesetzes bleiben.


    Detritus hoffte, dass er dem Senator die Fragen beantwortet hatte.

  • "Ich denke, dann sollte man besser das 'oder ersetzt' ersatzlos streichen - wenn das so gedacht ist. Stattdessen vielleicht noch kurz seinen konkreten Aufgabenbereich bei der Unterstützung - das Finanzielle, wie mir scheint."


    Wenn das gelang, empfand Durus die Sache zumindest als kleinen Triumph über die Aufsteiger aus der Bürgerschaft.


    "Aber dann wären da noch ein paar Dinge, wenn Du erlaubst."


    Sein Blick ging zu ihm, dann zum Consul, der ja die Rangordnung überwachen musste, aber da sich bisher sonst niemand gemeldet hatte...


    "Darf ich den Praefectus Viatorum als Umbenennung des Regionarius verstehen? Und der Praefectus Annonae übernimmt die Aufgaben des Praefectus Portuensis?


    Und schließlich die interessanteste Frage von allen: Welcher Aelius bringt denn dieses Gesetz mit Dir ein? Etwa Aelius Quarto?"


    Das verwunderte ihn doch sehr. Gewöhnlich stellte doch der einbringende Magistrat oder Senator sein Gesetz selbst vor, diesmal hatte es der Consul, beziehungsweise auf Nachfrage der Quaestor. Aber ein Consular hätte das sicher selbst übernommen...

  • Detritus hörte sich die Worte des Tiberius Durus an und dachte einen Augenblick lang nach.


    Du hast Recht, Senator, in der Tat kann es ersatzlos gestrichen werden. Ich werde es bei der endgültigen Fassung tun. Da der Curator kalendarii den Curator rei publicae vertritt und diesem bereits die Finanzaufsicht zugeschrieben ist, denke ich, dass eine zusätzliche Erwähnung für den Eques nicht unbedingt nötig ist. Für mich ergab es sich daraus von selbst. Unter der Führung des rei publicae werden dem kalendarii die Aufgaben angetragen, die er zu erfüllen hat.


    Ja, infolge des Getreideproblems und der Versorgung der stadtrömischen plebs, Senator Tiberius Durus, wird der Praefectus Annonae wieder ein Imperium über die Flotte erhalten, wie es einst Iulius Caesar Augustus einrichtete. In Ostia wird dem Praefectus natürlich noch ein Procurator an die Seite gestellt. Dieser untersteht ihm. Ich werde es in die abschließende Fassung mit einbringen, um diesen Punkt deutlicher zu machen.
    Der Praefectus Viatorum deckt sich in seinen Aufgaben fast gänzlich mit dem Regionarius, das ist richtig, Senator.


    Nun kam die Sprache auf den Namen der Lex. Detritus machte eine kurze Pause und setzte dann an.


    Nun, das Gesetz wurde unter der Mitarbeit des Aelius Callidus verfasst. Als Rector der Schola Atheniensis unterstützte er mich bei der Formulierung dieses Gesetzes. Doch auch als ehemaliger Comes und Magistrat einer Stadt Italias, der er war, beriet er mich in einigen Angelegenheiten.

  • Da man bei den diversen Praefecti, Procuratores und Praepositi leicht durcheinander kommen konnte, sah sich Macer zu einer Nachfrage genötigt. "Nur eine Detailfrage, bitte: gehört der Praefectus viatorum einem bestimmten Stand an oder handelt es sich um ein niederes Amt ohne eine solche Voraussetzung?"


    Er hatte gerade geendet, da fiel ihm ein, dass eine weitere von seinen Fragen auch direkt dazu passt. "Und wo wir gerade bei diesem letzten Abschnitt sind, dort wird der Begriff 'militärische Beamte' verwendet. Was genau ist mit dieser Formulierung gemeint?", schob er daher noch schnell hinterher.

  • Detritus hörte sich die Fragen des Senators und Curators aufmerksam an und beantwortete sie dann.


    "Wir dachten daran den praefectus viatorum für alle römischen Bürger mit militärischer Ausbildung zugänglich zu machen, denn zum einen ist es momentan schon beim regionarius der Fall und zum anderen benötigt man ja auch Posten für Bürger, die noch keinem ordo angehören."


    "Die militärischen Beamten Italiens sind die praepositi stationariorum und der praefectus viatorum, für beide Ämter gelten die gleichen Vorraussetzung wie bisher für die Posten des centurio statorum und des regionarius."


    Hoffentlich hatte er die Fragen auch gründlich genug beantwortet.

  • Macer dachte einen Augenblick lang nach, bevor er antwortete. "Dann wäre es vielleicht hilfreich, diese Hinweise beziehungsweise Regelungen etwas expliziter in das Gesetz aufzunehmen. Andere Provinzgesetze tun dies meines Wissens nach auch. Ob es bei der aktuellen Lex da adiministratione Italiae der Fall ist, kann ich gerade nicht sagen."

  • Der Octavier meckerte nicht, denn eigentlich hatte der Senator vollkommen recht und er willigte ein die Hinweise in der lex einzubauen.


    "Bei der aktuellen lex ist das nicht der Fall. Ich werde jedoch diese Hinweise natürlich noch in der endgültigen Version der lex einbauen und sie euch dann vorlegen."

  • ...und da keiner der Senatoren Fragen bezüglich der lex hatte, machte sich der Octavier sofort ans Werk und verbesserte die lex de administratione regionum Italicarum.


    lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum
    Dieses Gesetz regelt die Verwaltung und das Recht für die Einwohner Italias mit Ausnahme der Stadt Rom.


    I de decretis abrogando Mit Inkrafttreten der lex de administratione regionum Italicarum sind die Erlasse der curia Italica ungültig. Die bestehende Verwaltung wird aus ihren Ämtern entlassen.


    II de divisione Italiae Italia ist unterteilt in die regiones Campania und Latium, Apulia und Calabria, Lucania und Brutium, Samnium, Picenum, Umbria, Etruria, Aemilia, Liguria, Venetia und Histria und Gallia Transpadana. Das Land jeder regio ist in Territorien unterteilt, in denen genau eine Stadt liegt, die dieses Territorium verwaltet.


    III de administratione imperatoria Für die Aufsicht über die Städte Italias wird ein curator rei publicae aus dem Stand der Senatoren durch den Kaiser ernannt und abgesetzt, der durch einen curator kalendarii, der ebenfalls durch den Kaiser ernannt und abgesetzt wird und dem ordo equester entstammt, vertreten werden kann. Der curator rei publicae untersteht den direkten Anordnungen des Kaisers und ist für die Finanzaufsicht über die Städte verantwortlich und vertritt ihnen gegenüber Rom und den Kaiser. Er kann Klagen gegen die städtischen Magistrate auch vor das Kaisergericht bringen. Dem curator rei publicae obliegt bei Streitfällen die Aufsicht über die Wahlen in den Städten. Der curator rei publicae ernennt bei Bedarf Architekten für Bauprojekte und agrimensores für die Landvermessung ebenso wie die aquileges, die Wasserbauingeneure.


    IIII de oppidis Es ist den Bürgern mit Bürgerrecht einer jeden Stadt gestattet alle drei Monate in Wahlen die städtischen Magistrate wie quaestores und aediles sowie zwei duumviri, die die höchste Ebene der städtischen Verwaltung bilden, zu ernennen, die die Stadt und ihr Territorium verwalten. Die Aufgabenbereiche werden den Magistraten durch die Duumvirn übertragen. Die Leitung der Wahl und die Bekanntgabe des Ergebnisses ist die jeweils letzte Amtshandlung in der Amtszeit eines Duumvirn. Die Kandidaten für die obig genannten Ämter müssen im Besitz des Römischen Bürgerrechtes sein. Die Kandidaten für das Duumvirat müssen zusätzlich den Honoratioren der Stadt angehören und den damit verbundenen ordo decurionum innehaben. Die curia municipialis, der die Dekurionen angehören, bildet das für die Stadt tagende, beratende Gremium.


    V de ordine decurionum Um in den ordo decurionum aufgenommen zu werden muss eine Amtszeit als Magistrat abgeleistet und das Standesgeld (honorarium) an die jeweilige Stadtkasse gezahlt worden sein. Die Höhe des honorarium wird durch die jeweilige Stadt festgelegt, beträgt jedoch mindestens 1000 Sesterzen.


    VI de securitate et iure Die Duumvirn üben das Marktrecht in ihrer Stadt aus oder können es städtischen Magistraten übertragen. Zur Ausübung der Polizeigewalt kann der Kaiser für Italia einen praefectus viatorum ernennen. Auch kann er dem praefectus viatorum zur Unterstützung praepositi stationariorum zur Seite stellen, deren Ernennung dem praefectus viatorum obliegt. Beide Ämter sind nur für ordentliche Offiziere zugänglich. Die Befugnisse der genannten militärischen Beamten Italias erstrecken sich über den gesamten Bereich der regiones abzüglich dem der Stadt Rom. Im italischen Umland im Ausmaß von 100 Meilen um die Stadt Rom üben sowohl die genannten militärischen Beamten, als auch die cohortes urbanae ihre Funktionen aus. Für die Überwachung der Häfen trägt der procurator annonae, der dem ordo equester entstammt, die Fürsorge.

  • Bei der Verlesung des neuen Vorschlags kann Durus wieder seine Klappe nicht halten und erhebt sich.


    "Quaestor, wer ist denn nun der Procurator Annonae, wenn ich fragen darf?"

  • Macer musste sich angesichts dieser forsch vorgetragenen Frage ein leichtes Lachen verkneifen und blickte nur zustimmend in Richtung des Redners. Die Frage drängte sich schließlich mehr als auf, auch wenn ein einfacher Flüchtigkeitsfehler bei der Abschrift anzunehmen war. Macer hatte ja beim letzten Mal selber noch gesagt, wie schnell man sich mit den ganzen Praefecten und Procuratoren vertun kann.

  • Bisher hatte Macer gedacht, dass Leute mit dieser Aufgabe den Titel eines Procurator alimentorum per Italiam tragen müssten, aber da schien es wohl verschiedene Versionen zu geben, die je nach Autor mal hier und mal dort oder auch gar nicht verwendet wurden. Mit anderen Titeln kannte er sich besser aus, weswegen er entsprechende Fragen anschloss, als er sprechen konnte. "Zwei weitere begriffliche Fragen habe ich. Ersten nennt Abschnitt vier 'Bürger mit Bürgerrecht'. Ich wusste gar nicht, dass wir auch Bürger ohne Bürgerrecht haben oder irgendetwas anderes, was diese doppelte Formulierung nötig macht.


    Achja, im selben Absatz war nochwas. Der Absatz heißt 'de oppidis' und nennt unter anderem die 'curia municipialis'. Da müsste man wohl noch festlegen, welche Unterschiede oder Gemeinsamkeiten zwischen Oppidum und Municipium relevant sind.


    Aber eigentlich wollte ich noch auf Absatz sechs zu sprechen kommen. Dort werden 'ordentliche Offiziere' erwähnt. Als Gegenstück könnte man 'außerordentliche Offiziere' vermuten, aber die gibt es laut Codex Militaris gar nicht. Was also sind ordentliche Offiziere?"

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