• Zitat

    Original von Lucius Octavius Detritus
    Was mich interessieren würde ist ob sich der Avitus, dass sorgfältig überlegt hat und auch so ungefähr und sagen wir's mal offen detaillierter beschreiben könnte wie er sich diese Umsetzung eigentlich vorstellt? Und was das für Auswirkungen auf die restlichen IDs und Wahlen haben könnte, nicht zu vergessen was dann aus dem Amt des Tribunus Plebis wird, ja es kann ja auch so geschehen wie Avitus es schreibt, aber umgekehrt auch.


    Was möchtest du beschrieben haben? Den SimOn Nutzen aus meiner Sicht?

  • Zitat

    Original von Lucius Octavius Detritus
    Geht man davon aus, dass der Imperator meistens der Censor ist...


    Korrektur am Rande: Der Kaiser _ist_ der Censor und sonst gibts keinen Censor mehr.


    Zitat

    Original von Aulus Octavius Avitus
    Ein Volkstribun kann doch jede Entscheidung des Senates blockieren? Demzufolge müsste er auch die Wahlentscheidung blockieren können.


    Wie meinen?

  • Soweit ich weiß, wurden die CH-Wahlen doch einmal so argumentiert, dass jeder Spieler mit CRV da als Stimme eines Senators zählt. Um so eine Wahl möglichst differenziert auszuspielen. Oder gilt das nicht mehr? Das fände ich nämlich als praktikabelste Lösung, um gegen diese ICQ-Politiker ohne jeden Sinn für Rollenspiel vorzugehen. ;)

  • Zitat

    Original von Aulus Octavius Avitus
    Nun wenn ich das richtig verstanden habe kann der VT doch jeden Beschluss des Senats blockieren oder?
    Demnach müßte er doch auch eine Wahlentscheidung des Senats blockieren können?


    Jetzt einmal abgesehen davon, daß du deine Worte nur minimal verändert hast und ebenfalls abgesehen davon, daß ich gerade einen politischen Herzkasper bekommen hab... Sowas kann eigentlich nur jemand vorschlagen, der a) lebensmüde oder b) in einem Forum herumgeistert, in welchem man beliebig neue IDs schaffen kann, daher nicht wirklich an seinem (virtuellen) Leben hängt bzw. hängen muß.

  • Hier geht es doch um die Theorie und wie mir scheint hast du also meine erste Ausführung auch verstanden und aus deiner Reaktion leite ich mal ab, dass er es könnte. Klar der Kaiser kann es wieder aufheben.

  • Nun ich bin weder VT noch strebe ich dieses Amt an, also reine Theorie. Nur sehe ich nicht warum es Selbstmord wäre, als VT kann er doch nicht für sein Handeln belangt werden? Schon gar nicht sein politisches. Klar Senator wird er wohl nie werden ... 8)

  • Volktribune waren doch wie die anderen Magistrate doch nur während ihrer Amtszeiten sakrosankt, aber danach doch nicht mehr.
    Nach seiner Amtszeit konnte man ihn verklagen oder er konnte ohne größen Aufruhr, den es bei amtierenden Volkstribunen geben
    würde, ermordet werden. Oder irre ich mich da ? -.^

  • Das habe ich ähnlich in Erinnerung (also jetzt historisch betrachtet). Soweit ich mich entsinnen kann, endetet die Immunität mit dem Amt, und die Amtsträger mussten sich nach dem Ende ihres Amtes sogar für all ihre "Untaten" verantworten, wobei ihnen schlussendlich alles zur Last gelegt wurde für das sie keine gut begründete und rationale Erklärung abliefern konnten...

  • Die beiden Herrschaften vor mir haben es genau erfasst, dem ist nichts mehr hinzuzufügen.


    Und da ich die Befürchtung habe, daß du das System des neuen CH noch nicht ganz erfasst hast: Lies dir mal die §§ 35 bis 56 Cod Univ durch, vor allem § 38 Abs 1, lieber Avitus. ;)

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