... laut Gesetz ja bestimmte Betriebe nicht mehr führen. Allerdings muss ich sagen, dass die Bezeichnung 'landwirtschaftlicher Ertrag' dehnbar ist, bevor ich also irregeleitet die falschen Sachen verkaufe, würde ich gern wissen, welche meiner momentanen Betriebe auf jeden Fall verkauft werden müssen - das wären folgende:
Maler (<- dass der weg muss, ist klar, jetzt habe ich hoffentlich auch die Zeit dazu, das simon auszuspielen ..)
Schäfer
Tongrube (<- soll ohnehin verkauft werden, dennoch, gilt das auch hierfür? Schlamm aus dem Boden zu ziehen ist direkter Ertrag aus dem Boden)
Weingut
Fischerei (<- als Direktnahrungsmittel ohne Randertrag wäre auch eine Fischerei unter 'Land'wirtschaft einzuordnen, zumindest sinngemäß - nur eben nicht aus dem Boden, sondern aus dem Meer, wobei befischte Küstengebiete auch immer zu einem Anspruchsbereich gehören - oder der Ertrag aber auch aus Fischzucht an eigens angelegten Seen stammen könnte)