Frage zur Exegese der Lex Mercatus

  • Hier eine kleine Anfrage bezüglich der Auslegung eines Teils der Lex Mercatus. Nikolaos kann sie leider SimOn nicht selber einem Juristen/ Richter stellen, da er zur Zeit in Alexandria sitzt. In der Lex Mercatus heißt es:

    Zitat

    § 3 Betriebe
    (1) Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen darf nur durch behördlich genehmigte Betriebe geschehen.

    Nun frage ich euch (insbesondere Senatoren etc.), ob das bedeutet, das Waren und Dienstleistungen nur durch den behördlich genehmigten Betrieb geschehen darf, in dem sie hergestelllt worden sind, oder ob für den (in diesem Fall dann Weiter-)Verkauf jeder behördliche Betrieb infrage kommt.
    Ein Beispiel: In einem (SimOn ausgespielten) Lupanar werden Speisen mit Aufpreis verkauft, die der Besitzer aus einer taberna bezieht, die nicht ihm selbst gehört.
    Noch ein Beispiel: In einem Gasthaus wird, neben Honigwein, der ja dort hergestellt wird, auch simpler Landwein ausgeschenkt.
    Drittes Beispiel: Ein Architekt dreht die von einem Bildhauer gekauften Statuen seinem Kunden an, der vom Architekten selbst eine Renovierung bestellt hat.
    Sehr wichtiges (aber noch rein hypothetisches) Beispiel: Da bestimmte Waren nur regional begrenzt und durch SimOn-Kauf erhältlich sind (was übrigens sehr wünschenswert wäre! [wink] ), macht es sich ein Mensch, dem kein einziger WiSim-Betrieb gehört, zur Aufgabe, die Verkaufsplätze abzuklappern und die Waren weiterzuverkaufen. Wäre das illegal?


    Ich hoffe, ich erhalte bald eine fachkundige Auskunf! ;)

  • Was du simon einkaufst, um es dann weiter zu verkaufen, das ist deine Sache. Was du laut diesem Gesetz nicht darfst, ist diese Waren öffentlich in der Wisim anpreisen, wenn du jene nicht selbst produzierst.


    Alles andere ist eh Auslegungssache und nunja welcher Praetor kommt schon nach Alexandrien? 8)

  • Du kannst dir natürlich versuchen, eine entsprechende Konzession zu besorgen. Durch die Freischaltung erwirbst du die behördliche Genehmigung für die Produkte, die du mit einem Betrieb herstellst.


    Willst du jetzt wie angegeben in einem Lupanar noch Speißen anbieten, kannst du dir eine Konzession dafür besorgen und diese dann ganz regulär ebenso verkaufen.

  • Da wäre aber natürlich das Problem, das jeder konzessierte Betrieb, sofern die Kosten dafür aufgebracht werden, selbst produziert. Und wir haben schon jetzt einen Überschuss an fast allen Produkten. Das heißt also, dass sich produzieren in manchen Fällen nicht lohnen würde, wo es sich vielleicht lohnt, die Waren (die ja in der WiSim tw. zu Schleuderpreisen verscherbelt werden) einzukaufen und durch Rp schön ausgeschmückt weiterzuverkaufen. Wir bräuchten so sehr gar keine neuen Produktionsstätten, sondern vielmehr Möglichkeiten zum Weiterverkauf (mit Aufschlag natürlich). Daran knüpft auch mein (aber nicht nur mein) Wunsch nach regional begrenzten Produkten an. Ein Zwischenhandel wäre einerseits eine gute Verdienstmöglichkeit (die momentan durch WiSim allein nicht gegeben ist, die reichsten Leute im IR sind durch Ämter an ihren Reichtum gekommen, so scheint es mir jedenfalls), andererseits, wie ich im Thread zum Thema Opium schon bemerkte, eine schöne Möglichkeit für Rp. Richtigen Handel gibt es im IR ja noch nicht, selbst der sogenannte "Fernhändler" ist SimOff und WiSimOn ein produzierendes Gewerbe. Es wäre wirklich nett, wenn sich die WiSim-Sl in der Richtung etwas überlegen könnte.


    PS: Meine Luparnar-Pläne habe ich begraben, ich eröffne bald ein Gasthaus, da kann ich dann ganz regulär Speisen verkaufen. Besucht mich dann doch mal im schönen Alexandria! ;)

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