Hier eine kleine Anfrage bezüglich der Auslegung eines Teils der Lex Mercatus. Nikolaos kann sie leider SimOn nicht selber einem Juristen/ Richter stellen, da er zur Zeit in Alexandria sitzt. In der Lex Mercatus heißt es:
Zitat§ 3 Betriebe
(1) Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen darf nur durch behördlich genehmigte Betriebe geschehen.
Nun frage ich euch (insbesondere Senatoren etc.), ob das bedeutet, das Waren und Dienstleistungen nur durch den behördlich genehmigten Betrieb geschehen darf, in dem sie hergestelllt worden sind, oder ob für den (in diesem Fall dann Weiter-)Verkauf jeder behördliche Betrieb infrage kommt.
Ein Beispiel: In einem (SimOn ausgespielten) Lupanar werden Speisen mit Aufpreis verkauft, die der Besitzer aus einer taberna bezieht, die nicht ihm selbst gehört.
Noch ein Beispiel: In einem Gasthaus wird, neben Honigwein, der ja dort hergestellt wird, auch simpler Landwein ausgeschenkt.
Drittes Beispiel: Ein Architekt dreht die von einem Bildhauer gekauften Statuen seinem Kunden an, der vom Architekten selbst eine Renovierung bestellt hat.
Sehr wichtiges (aber noch rein hypothetisches) Beispiel: Da bestimmte Waren nur regional begrenzt und durch SimOn-Kauf erhältlich sind (was übrigens sehr wünschenswert wäre! [wink] ), macht es sich ein Mensch, dem kein einziger WiSim-Betrieb gehört, zur Aufgabe, die Verkaufsplätze abzuklappern und die Waren weiterzuverkaufen. Wäre das illegal?
Ich hoffe, ich erhalte bald eine fachkundige Auskunf!