• Mir hat sich gerade eine Frage aufgeworfen, die ich doch gerne beantwortet sehen würde, weil es doch die ein oder andere ID betreffen könnte und schon jetzt betrifft.


    Wir wissen ja, dass für bestimmte Stände bestimmte Summen aufgebracht werden mussten, explizit für den Ritter 400.000 Sesterzen, für den Senator eine Million. Diese Standesvoraussetzungen wurden bei uns ja durch die Grundstücke ersetzt, sprich ein Grundstück, um Ritter zu werden und zwei für den Senator.
    Wie eng sehen wir nun diese Regelung? Damit meine ich nun, was mit einem Ritter oder Senator passiert, wenn er seine "Mindestvoraussetzungen", also ein oder zwei Grundstücke veräußert und damit nicht erfüllt. Wenn wir es analog zur Historie handhaben, müsste der ID also der Ordo aberkannt werden oder darf man hier auch als Senator ohne Grundbesitz und damit faktisch ohne eine Sesterze Geld herum laufen?


    edit: Rechtschreibung...grr

  • Steht in den Spielregeln geschrieben (allerdings etwas versteckt): http://www.imperiumromanum.net…light=grundst%FCck#txt865
    /edit: Im Codex stehts ja auch: http://www.imperiumromanum.net…light=grundst%FCck#txt139


    Der dauerhafte Besitz sollte über Censur regelmäßig überprüft werden (durchgeführt von den Finanzheinis am Kaiserhof), das hat allerdings bisher nicht so wirklich geklappt. Aber, es kann jederzeit losgehen, also sollten alle Ritter ein Grundstück behalten :D

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