Der Gymnasiarchos bringt was ein...

  • Schick Schick! Gesetzesvorschläge einbringen! Eines von Timokrates neuesten Lieblingsbeschäftigungen.


    "Am Besten fände ich es, die Verfassung umzugestalten, die bisherigen Ausführungen das Thema betreffend zu streichen und einen neuen Paragraphen "Bürgerrecht" einzuführen, am besten als §2 um die herausragende Stelle des Bürgers zu betonen. Allerdings würde ich, bevor dies machen, noch gerne über einen weiteren wichtigen Punkt zur Debatte sprechen, nämlich das weitere Verfahren der Bürgerschaft Rhomäer betreffend.


    Wenn eine solche Maßnahme dem Koinon allerdings zu viel sein sollte, so würde ich vorschlagen, §1 Absatz 3 bezüglich der Erlaubnis der Sympolitie zu ergänzen und §4 um einen Absatz 8 zu ergänzen, der die Entfernungspauschale regelt.


    Was diese Entfernungspauschale betrifft, so sollten wir vielleicht noch erlauben, dass ein Archont das Recht hat, sich weiter als 50 Stadien von der Stadt zu entfernen, falls ihm das vom Koinon erlaubt wurde. Ich denke dabei an diplomatische Missionen an andere Poleis."


    /edit: Dann erst bemerkt Timokrates, dass Leonidas gar nicht ihn, sondern Nikolaos gefragt hat. Wie peinlich...

  • "Eine diplomatische Mission? Wie weit stellst Du Dir dann den Umkreis vor?"


    fragte Leonidas etwas ungläubig. Dann fügte er hinzu


    "Für solche Fälle könnte man eine Sondererlaubnis durch die Ekklesia gestatten."

  • Ungläubig starrt der Eutheniarch den Agoranomen an. Hat er sich jetzt blöd ausgedrückt oder hat Leonidas nicht zugehört?


    "Eine Gesandtschaft reist in der Regel soweit, wie sie geschickt wird, ich denke nicht, dass wir dafür eine Pauschale aushandeln müssen. Wenn Alexandria aber einen Gesandten schickt, dann gilt dieser doch als Archont da er ja im Auftrag der Bürgerschaft agiert. Also müssen wir ihn explizit aus der Regelung ausnehmen.


    Mit der Ekklesia hast du Recht. Diese wählt die Archonten, also auch die Gesandten."

  • Nachdem länger nichts kommt, wagt Timokrates noch einmal einen Versuch, das Ganze nun endgültig zu Ende zu bringen und endlich auf die seines Erachtens nach viel wichtigere Frage zurück zu kommen, was mit den Rhomäern geschehen soll.


    "Gut, dann eher neuer Paragraph oder nur Ergänzung des Bestehenden?"


    Er hofft, dass seine Kollegen diesmal weniger arbeitsfaul sind.

  • "Ich würde die Katastasis überhaupt nicht antasten. Dort wird die Sympolitie nicht verboten, folglich ist sie erlaubt. Und im §8 kann auch nachgelesen werden, dass eine Ephebia auch in fremden Poleis durchlaufen werden kann.


    Die Entfernungspauschale sollte meiner Meinung nach ebenfalls als Nomos gestaltet werden. Für verfassungsrelevant halte ich es nicht. Natürlich sollte man es der Ekklesia zur Abstimmung vorlegen."


    brachte Leonidas sich ein.

  • Timokrates sagt nichts dazu, ob Katastasis oder nicht war ihm im Grunde genommen gleich. Hauptsache, es steht irgendwo drinnen am Ende. Er atmet erneut tief durch...


    "Gut, wäre das dann erledigt und darf ich endlich zur Sache bezüglich der Rhomäer kommen?"

  • Na endlich, Timokrates steht auf und setzt zur Rede an:


    "Prytanen! Seit langer Zeit ist es nun in der hellenischen Welt Sitte und Brauch, dass die Poleis zum Danke der Errettung der Hellenen durch den rhomäischen Basileus Denjenigen, welche das Bürgerrecht der Polis Roma sei es durch Geburt, sei es durch Verdienst, erlangt haben, besondere Vorrechte zukommen lässt. Auch Alexandria macht da keine Ausnahme. Unsere Katastasis garantiert den Rhomäern seit der Absetzung von Kleopatra VII. Philopator durch den siegreichen Kaisar Sebastos die Sympolitie, sogar die Proxenie.


    Allerdings, und deswegen möchte ich heute zu euch sprechen, ist diese Methode in der hellenischen Welt ansonsten durchaus unüblich. Die meisten Poleis halten es so, dass rhomäische Bürger das Bürgerrecht der Polis genießen, aber nicht in Form einer Sympolitie oder dergleichen, sondern allein in ihrer Eigenschaft als Rhomäer. Heißt, die Katastaseis der meisten Poleis garantieren den Rhomäern nicht wie wir durch die Proxenie das Bürgerrecht, sondern lassen alle Bürgerrechte sowohl für Bürger der jeweiligen Polis als auch Rhomäer gelten."


    Timokrates hält kurz ein. So oft die Worte Polis und Rhomäer, da wird man ja wahnisnnig...


    "Diese Methode hat gegenüber der unseren einige Vorteile: Zum Einen wird damit eine Schwierigkeit des rhomäischen Bürgerrechtes umgangen, nämlich die, dass ein Rhomäer gemäß den rhomäischen Bräuchen im Gegensatz zu den Bräuchen der Hellenen nicht Bürger zweier verschiedener Poleis sein darf. Zum Zweiten muss man bedenken, dass die meisten Rhomäer, die in Alexandria leben, Hellenen sind, denen das Bürgerrecht als Verdienst verliehen wurde. Diese Menschen haben ihre Ausbildung in unseren Gymnasien gehabt, die Ämter unserer Polis bekleidet, denken, handeln, leben und fühlen aber nicht rhomäisch, sondern hellenisch. Ich finde es zu hoch gegriffen, all diesen Männern gleich die Ehre der Proxenie zukommen zu lassen, obwohl sie eigentlich nichts von uns unterscheidet.


    Deswegen halte ich es für eine gute Idee, die Gesetzgebung Alexandrias an die der anderen Hellenen anzupassen und den §6,2 zu streichen. Dafür sollten die anderen Paragraphen bezüglich des Bürgerrechtes, namentlich §1 bei jeder Erwähnung der Politeis Alexandrinoi durch ein "und Rhomäer" ergänzt werden."


    Sim-Off:

    Die Idee dahinter ist neben der historischen Sache die, definitiv zu klären, dass eine politische Karriere in Alexandria genauso hochwertig ist wie eine in anderen Städten des IR. Ich glaube nämlich, dass einige Römer-IDs davor zurückscheuen, sich in Alexandria anzusiedeln, weil sie meinen, dass es hier für sie nichts zu holen gibt, da hier alles Sache der Peregrini ist

  • Nikolaos nickte zustimmend. "Ich kann deine Einwände durchaus nachvollziehen und halte es auch für wenig sinnvoll, jedem rhomäischen Bürger die Proxenie zu verleihen. Die Möglichkeit der Verleihung der Proxenie sollte weiterhin bestehen bleiben, doch eben nur auf jene beschränkt bleiben, die sich aktiv um die Polis verdient machen. Auch ist es selbstverständlich, dass wir, aus der Pflicht der Freundschaft heraus, den Rhomäiern die Möglichkeit einer Beteiligung an der Polis nicht verwehren sollten. Jedoch möchte ich hinzufügen, dass die wenigsten in Alexandria lebenden Römer von ihren Rechten Gebrauch machen. Insofern wäre mein Vorschlag, dass sich jeder Rhomäer beim Gymnasiarchen melden kann, der von seinen Rechten Gebrauch machen möchte. Eine weitere Bedingung als die, dass er Rhomäer sein muss, gäbe es nicht. Dies würde dazu beitragen, dass zum einen nur solche Rhomäer das Recht erhalten, an der Ekklesia teilzunehmen und Archont zu werden, die dieses Recht wirklich wollen. Außerdem würde es andererseits Rhomäer ermutigen, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Durch den vom ehrenwerten Eutheniarch erwähnten zweiten Absatz des sechsten Paragraphen der Katastis könnten sich vielleicht Rhomäer abgeschreckt fühlen, ihr Recht in Anspruch zu nehmen, wenn die Ekklesia ihnen nicht von sich aus das Bürgerrecht verleiht. Dabei könnte jeder Rhomäer, der hier ansässig ist, darauf bestehen. Eine Regelung die besagt, dass sich jeder Rhomäer melden muss, der sich politisch beteiligen möchte, könnte Missverständnisse aus den Weg räumen. Für Rhomäer oder andere, die sich besonders verdient gemacht haben, bestünde weiterhin die Möglichkeit der Politie.
    Ich will die Regelung mit der Meldung beim Gymnasiarchen keineswegs in die Katastis aufnehmen, doch man könnte es öffentlich ankündigen, damit sich die Rhomäer ihres Rechts, an der Ekklesia teilzunehmen, erinnert fühlen."

  • "Verehrter Strategos, lassen wir mal außen vor, dass ich stark bezweifle, dass Rhomäer sich nicht genauso wie Hellenen um die Geschicke ihrer Heimatpolis kümmern würden - man bedenke, dass bereits unter Augustus die Hälfte aller alexandrinischen Archonten von Rhomäern gestellt wurde* - mir ging es unter Anderem auch um den Abbau der Bürokratie in unserer Polis. Ich denke nicht, dass es zweckdienlich ist, jeden Römer erst zum Gymnasiarchen schicken zu müssen. Vielmehr würde ich es bevorzugen, dass jedem Römer, der in Alexandria wohnt, automatisch die selben Rechte zufallen, die einem Polites Alexandrinos gewährt werden - vorausgesetzt, er hat die nötige Vorbildung.² Wir geben ja auch nicht nur dem Alexandriner das Bürgerrecht, der es will.
    Was den § 6,2 angeht, so halte ich es sehr wohl für wichtig, die Garantie der Proxenia zu streichen, sonst würde jedweder Gesetzesvorschlag in diese Richtung verfassungswidrig sein. Alternativ könnte man ihn auch beibehalten und nur den Textlaut verändern, indem man schreibt:


    Aus Dankbarkeit stiften die Alexandriner dem Basileus einen Kult und verleihen ihm die Proxenie. Ferner werden allen in Alexandria wohnhaften Rhomäern die selben Rechte wie die der Polteis Alexandrinoi verliehen.


    Dass man diese Regelung öffentlich ankündigen muss, denke ich allerdings auch."



    Sim-Off:

    * Bedenke, Alexandria besteht Sim-On aus ca. 200.000 Menschen mit Bürgerrecht, davon ungefähr 1/3 "Römer", die mit Rom selbst überhaupt nichts zu tun und wahrscheinlich nie in ihrem Leben die Stadtgrenze überquert haben.
    ²Also entweder CRV oder Ephebia

  • Leonidas hatte sich ein wenig zurückgelehnt und nachgedacht. Er selbst kannte Alexandriner, die das rhomaische Bürgerrecht besaßen...und tatsächlich war es Blödsinn, sie automatisch zu Ehrenbürgern zu machen. Andererseits fand er es höchst unschön, in der Katastasis ständig die Rhomäer vorkommen zu lassen...


    "Wenn wir deinen Vorschlag machen, müssten wir nicht die gesamte Katastasis umschreiben, oder? Es reicht ja im Prinzip, wenn wir die Identität von Politie in Alexandreia und Rhoma festlegen..."

  • Timokrates zieht eine Augenbraue nach oben. Er ist sich nicht sicher, ob der den Agoranomen genau verstanden hat. "Verzeih, ich war gerade unaufmerksam. Würdest du bitte noch einmal erläutern, was du damit meinst und wie du dir das konkret vorstellst. Je unangetasteter die Katastasis bleibt, desto lieber ist mir das."


    Irgendwie kommen Leonidas und Timokrates immer in Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Katastasis. Warum eigentlich? Der Eutheniarchos beschließt, ein genaueres Auge darauf zu werfen... :P

  • Sim-Off:

    sry, bin zur Zeit etwas zeitlos ;)


    "Ich meine, dass wir einen Vertrag mit den Rhomäern aushandeln, der festlegt, dass jeder Bürger der Polis Rhoma gleichzeitig das volle Bürgerrecht der Polis Alexandreia erhält."


    erklärte er. Dann fügte er noch an


    "Daher muss man sonst keine zusätzlichen Bemerkungen einflechten und kam auf Erweiterungen bei der Erwähnung von 'Polites' verzichten."

  • Während einer Sitzungspause während der Mittagszeit hatte Timokrates sich hingesetzt und seinen Kopf ein wenig rauchen lassen. Das Resultat legt er jetzt zur Abstimmung vor.


    Im Namen des alexandrinischen Volkes folgender Beschluss:


    Erweiterte Bestimmung bezüglich Angehöriger anderer Poleis und Ethnoi


    1. Bürgerrecht und Sympolitie
    a) Die Polis Alexandria kann jedem freien und mündigen Hellenen die Sympolitie gewähren. Dies gilt nicht für Angehörige anderer Völker, die mit dem Erwerb des alexandrinischen Bürgerrechtes ihre alte Zugehörigkeit abgeben.
    b) Jeder mündige Rhomäer, der in Alexandria ansässig ist, genießt automatisch die selben politischen Rechte wie ein alexandrinischer Bürger. Die Polis Alexandria erkennt die rhomäische Grundausbildung vollwertig als Ersatz für die Ephebia an.


    2. Archonten
    a) Ein Archont hat die Pflicht, seiner Heimatstadt zu dienen und darf sich während der Dauer seines Amtes nicht weiter als 50 Stadien vom Polisgebiet entfernen.
    b) Für besondere Anlässe (diplomatische Missionen etc.) kann durch die Ekklesia eine Sondererlaubnis genehmigt werden.


    Die Bestimmungen treten nach Verkündung des Beschlusses mit sofortiger Wirkung in Kraft!


    gezeichnet:


    Der Eparchos (Unterschrift)
    Die Prytanen (Unterschriften aller Prytanen)


    "Sind alle damit einverstanden?"

  • Nikolaos ließ sich eine Kopie des Gesetzesentwurfs geben, las sie sehr gründlich und mehrmals durch (was einige Zeit dauerte), bevor er leicht und gravitätisch den Kopf bewegte, was ein zustimmendes Nicken bedeuten sollte.

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