Plebeiische Zweige von patrizischen Gentes

  • Mir kam die Frage gerade im Anmeldeboard wegen dem Beitrittsersuchen des neuen Spieler in die Gens Ulpia, und da ich im Anmeldeboard mit Sicherheit eine Verwarnung bekommen würde, frag ich mal hier nach:


    Wenn jemand in den plebeiischen Zweig einer adligen Gens geht, muß er dann diesen Zweig als quasi neue Gens ganz normal gründen oder wird der sofort in die entsprechende Gens aufgenommen, nur daß er dann halt plebeiisch ist und nicht mit der adligen Gens verwandt ist ? (bei den Flavieren gibt es doch auch einen Plebeier).


    Könnte dann theoretisch ein Neubürger nicht auch in die Gens Ulpia gehen, halt in einen plebeiischen Zweig - auch wenn es ihm natürlich nichts nützen würde in der Hinsicht, daß er durch eine mögliche Verwandtschaft zum Kaiserhaus Vorzüge hätte, denn als Plebeier wäre das ja nicht gegeben.

  • Ich könnte mir denken, dass der jeweilige SimOff-Verwalter, als im Beispiel der gens Ulpia dann wohl der Kaiser in persona, sein O.K. für die Gründung eines plebejischen Zweiges geben müsste. Er wäre dann in diesem Fall auch der Verwalter für patrizische und plebejische Ulpier.

  • Zitat

    Original von Ioshua ben David
    Wenn jemand in den plebeiischen Zweig einer adligen Gens geht, muß er dann diesen Zweig als quasi neue Gens ganz normal gründen oder wird der sofort in die entsprechende Gens aufgenommen, nur daß er dann halt plebeiisch ist und nicht mit der adligen Gens verwandt ist ? (bei den Flavieren gibt es doch auch einen Plebeier).


    Mit deiner Anmerkung in Klammern hast du dir deine Frage schon beantwortet. Im Übrigen gibt es nicht nur eine plebeijsche ID bei den Flaviern, sondern einen ganzen Zweig: http://www.imperiumromanum.net/stammbaum/show.php?p=397


    Damit kann ich mir nun auch die Antwort auf die 2. Frage sparen, da schon des Öfteren gesagt wurde, daß die Gens Ulpia niemanden aufnimmt.

  • Wobei das eigentlich garnichtmal so falsch wäre, denn historisch war es glaub ich so, dass z.B. Soldaten, denen das Bürgerrecht verliehen worden war, gerne den Gentilnamen des regierenden Kaisers angenommen haben.

  • Das ist richtig. Dasselbe gilt für freigelassene Sklaven, die aus Dankbarkeit für gewöhnlich den Nomen Gentile ihres früheren Herren annahmen. Ein Freigelassener aus der Familie des Kaiser wäre demnach dann wahrscheinlich auch ein Ulpius/eine Ulpia... zumindest historisch betrachtet.

  • Zitat

    Original von Marcus Petronius Crispus
    Wobei das eigentlich garnichtmal so falsch wäre, denn historisch war es glaub ich so, dass z.B. Soldaten, denen das Bürgerrecht verliehen worden war, gerne den Gentilnamen des regierenden Kaisers angenommen haben.


    Ein Blick in die Theoria Romana verrät, daß uns das bewusst ist: http://www.imperiumromanum.net…Crgerung_eines_Peregrinus
    Dennoch: Die Gens Ulpia nimmt auf Entscheidung des Gründers hin keine IDs mehr auf.



    Zitat

    Original von Quintus Duccius Eburnus
    Dasselbe gilt für freigelassene Sklaven, die aus Dankbarkeit für gewöhnlich den Nomen Gentile ihres früheren Herren annahmen. Ein Freigelassener aus der Familie des Kaiser wäre demnach dann wahrscheinlich auch ein Ulpius/eine Ulpia... zumindest historisch betrachtet.


    Nicht ganz: http://www.imperiumromanum.net…Freilassung_eines_Sklaven

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