Ein Scriba des Gerichtes stellte sich in Positur und brüllte:
Hiermit wird die Hauptverhandlung in der Sache "Quintus Tiberius Vitamalacus vs. Edictum Praefectus Urbi eröffnet.
Das verhandelnde Iudicium Minor besteht aus den ehrenwerten Senatoren Praetor Urbanus Manius Ateius Crassus und Praetor Peregrinus Lucius Epidius Trabea.
Quintus Tiberius Vitamalacus ficht folgendes Edict an, welches am ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (17.8.2007/104 n.Chr.) vom Praefectus Urbi Gaius Octavius Victor verhängt wurde.
EDICTI PRAEFECTUS URBI SANCTIO
ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (17.8.2007/104 n.Chr.)
Gegen Quintus Tiberius Vitamalacus
wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 2845.60 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Senator aufgefordert seinen Betrieb Lignarius Hispania Carthagae Nova Q.Tiberius Vitamalacus unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
Zusatz: Da o.g. Senator sich zur Zeit im Felde befindet wird der Vollzug des Edictes bis zu seiner Rückkehr oder der Entsendung eines Bevollmächtigten aufgeschoben.
Als der Scriba geendigt hatte, erschienen die beiden Prätoren, setzen sich auf ihre Stühle und ließen sich je einen Becher verdünnten Weines geben.